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Was ändert sich 2024? 15 gesetzliche Änderungen | Teil 1: ARBEIT, WOHNEN, PFLEGE, SOZIALES...
Was ändert sich 2024? 15 gesetzliche Änderungen | Teil 1: ARBEIT, WOHNEN, PFLEGE, SOZIALES, RENTE, FAMILIE
Ratgeber

Was ändert sich 2024? 15 gesetzliche Änderungen | Teil 1: ARBEIT, WOHNEN, PFLEGE, SOZIALES, RENTE, FAMILIE

Es ist wieder so weit: Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende und am 1. Januar 2024 heißt es wieder: Neues Jahr neues Glück. Wir sind jedenfalls optimistisch, dass uns das neue Jahr Glück, Erfolg und Gesundheit bringen wird. Auf jeden Fall aber hält das Jahr 2024 viele gesetzliche – und auch positive Änderungen – für uns alle bereit. Damit ihr sie kennt, haben wir wieder einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen, auf die ihr euch schon jetzt einstellen könnt. Der erste Teil enthält 11 Änderungen zu den Themen ARBEIT, PFLEGE, SOZIALES, RENTE und FAMILIE.   

In Teil 2 geht es um gesetzliche Änderungen bei STEUERN, VERBRAUCHER, AUTO und VERKEHR, FÜHRERSCHEINE und PERSONALDOKUMENTE. Ihr sollte ihn nicht verpassen, denn es gibt sehr viele steuerliche Änderungen! 

1. Der Mindestlohn wird angehoben

Gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen: Anfang des Jahres wird der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent angehoben, die die Mindestlohnkommission empfohlen hat. Von der Anhebung profitieren in Deutschland etwa sechs Millionen Beschäftigte. 

2. Auch für Pflegekräfte steigt der Mindestlohn

Guten Nachrichten für Beschäftigte in der Altenpflege. Ab 1. Mai steigt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro pro Stunde. Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen dann 16,50 Euro und Pflegehilfskräfte 15,50 Euro pro Stunde.

3. Auszubildende erhalten Mindestvergütung

Auf mehr Geld können sich auch Azubis freuen, denn die Ausbildungsbetriebe müssen ab 2024 eine Mindestvergütung garantieren. Der bisher gezahlte Mindestbetrag steigt auf 649 Euro pro Monat für das erste Lehrjahr. Im zweiten Ausbildungsjahr müssen es mindestens 766 Euro ein, im dritten Jahr 876 Euro und im vierten Ausbildungsjahr sind 909 Euro pro Monat zu zahlen. 

4. Minijob-Obergrenze steigt

Die Erhöhung des Mindestlohnes wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze bei Minijobbern aus. Die Minijob-Obergrenze steigt 2024 von 520 Euro auf 538 Euro im Monat und die Jahresverdienstgrenze erhöht sich auf 6456 Euro. 

5. Ab Januar wird mehr Bürgergeld gezahlt

Für alleinstehende Erwachsene erhöht sich das Bürgergeld um 61 Euro – der Satz steigt damit auf 563 Euro pro Monat. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten dann 471 Euro statt bisher 420 Euro. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren erhöht sich der Satz von 348 Euro auf 390 Euro und für Kinder bis zum 6. Geburtstag steigt das Bürgergeld von 318 auf 357 Euro. 

6. Die Erwerbsminderungsrenten werden angehoben

Etwa drei Millionen Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten ab Juli 2024 mehr Geld – um wie viel die Rente steigt, hängt vom Rentenbeginn ab: 

  • Wurde die Rente erstmals zwischen 2001 und Juni 2014 gezahlt, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. 
  • Begann die Rentenzahlung zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt der Rentenzuschlag 4,5 Prozent. 

Um den Zuschlag zu erhalten, muss niemand einen Antrag stellen. Die Rentenversicherung zahlt ihn nach Prüfung der Ansprüche ohne Antragstellung an die Berechtigten aus. 

7. Höhere Zuschüsse beim Pflegegeld

Für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörige gibt es ab 2024 mehr Unterstützung. Das Pflegegeld steigt in zwei Schritten. Um fünf Prozent im Jahr 2024 und um weitere 4,5 Prozent im Jahr 2025.  

Das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, das berufstätigen Angehörige erhalten, die Angehörige pflegen, kann ab 2024 nicht mehr nur einmal pro Pflegefall beantragt werden, sondern jährlich. 

Bei einer Unterbringung im Pflegeheim steigt der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten ab 2024 im ersten Jahr auf 15 Prozent (bisher 5 Prozent), im zweiten Jahr auf 30 Prozent (bisher 25 Prozent) und im dritten Jahr auf 50 Prozent (bisher 45 Prozent. Ab dem vierten Jahr werden 75 Prozent statt bisher 70 Prozent gezahlt). 

8. Arztpraxen stellen E-Rezepte aus – Papierrezepte entfallen

Ab Januar stellen Arztpraxen, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die eine Kassenzulassung haben, statt des rosa Papierrezeptes für verschreibungspflichtige Medikamente ein E-Rezept aus. Dies gilt für alle gesetzlich Versicherten. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, benötigen Versicherte neben einer NFC-fähigen Gesundheitskarte auch einen PIN – diesen stellen die Krankenkassen zur Verfügung. Über die App sind E-Rezepte auch online in jeder Apotheke zu bestellen. 

9. Beitragsbemessung in der Krankenversicherung steigt

In der gesetzlichen Krankenkasse steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 62000 Euro im Jahr – pro Monat sind es 5175 Euro. Bis zu dieser Grenze ist das Einkommen der Beschäftigten beitragspflichtig. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 69.300 Euro im Jahr.  Bis zu dieser Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern lassen. 

10. Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld

Die Einkommensgrenze beim Anspruch auf Elterngeld wird Bisher konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300 000 Euro und Alleinerziehende mit bis zu 250 000 Euro Elterngeld beantragen. Zum 1. April 2024 soll sie für Paare auf 200 000 Euro und für Alleinerziehende auf 150 000 Euro gesenkt werden und ab 1. April 2025 sinkt sie für Paare erneut und beträgt dann 175 000 Euro.

11. Bemessungsgrenze in der Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird angehoben. Sie liegt ab dem 1. Januar 2024 in den neuen Bundesländern bei 7450 Euro monatlich bzw. 89 400 Euro jährlich. In den in den alten Bundesländern bei 7 550 Euro monatlich bzw. 90 600 Euro im Jahr. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt sie 9 300 Euro monatlich und 111 600 Euro jährlich. 

12. Renten steigen in Ost und West

Die Renten steigen im Sommer 2024 für mehr als 21 Millionen Rentner – und entlasten hoffentlich viele Frauen. Im Osten wird es 5,86 Prozent mehr Rente geben, im Westen steigt die Rente um 4,39 Prozent. 

13. Kabelgebühren sind keine Nebenkosten mehr

Ab Juli 2024 fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg und Mieter müssen dann nicht mehr für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss bezahlen. Mit solchen Sammeltarifen, die Vermieter bisher in Mietshäusern berechnet haben, ist es dann vorbei.

14. Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts besteht jetzt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das bedeutet: Ab 2024 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer elektronisch erfassen. Ausnahmen gelten nur für Kleinbetriebe (bis 10 Mitarbeiter) oder wenn tarifliche Regelungen gelten. Wie die Betriebe die elektronische Zeiterfassung umsetzen, bleibt ihnen überlassen.

15. Neuerung beim Kinderkrankengeld

Beim Kinderkrankengeld sollen die Bedingungen für Eltern zu vereinfacht werden. Eltern müssen nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind erkrankt, zum Arzt gehen, um einen Anspruch auf Kinderkrankengeld zu haben – erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig. Mit dem neuen Gesetz soll auch die Anzahl der Kinderkrankentags steigen – für 2024 und 2025 auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil. Ob die Regelung im Januar oder Februar 2024 in Kraft tritt, wird noch entschieden. 


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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