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Was ändert sich 2024? 15 gesetzliche Änderungen | Teil 2: STEUERN, VERBRAUCHER, AUTO, FÜHR...
Was ändert sich 2024? 15 gesetzliche Änderungen | Teil 2: STEUERN, VERBRAUCHER, AUTO, FÜHRERSCHEIN, PERSONALDOKUMENTE & HEIZUNGSGESETZ

Quelle: Pexels

Ratgeber

Was ändert sich 2024? 15 gesetzliche Änderungen | Teil 2: STEUERN, VERBRAUCHER, AUTO, FÜHRERSCHEIN, PERSONALDOKUMENTE & HEIZUNGSGESETZ

Neues Jahr neues Glück – wir hoffen es für uns alle! Das Jahr 2024 bringt viele Änderungen und wie in jedem Jahr haben wir für euch auch für 2024 einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen. Im ersten Teil erfahrt ihr 15 Änderungen zu den Themen ARBEIT, WOHNEN, PFLEGE, SOZIALES, RENTE und FAMILIE – ihr könnt es hier nachlesen.

1. Gastronomie – 19 Prozent Mehrwertsteuer kommt zurück

Für alle, die gern im Restaurant essen, wird es ab Januar wieder teurer. Die Umsatzsteuer von sieben Prozent für Speisen, die während der Corona-Pandemie und auch 2023 noch galt, steigt dieser wieder auf 19 Prozent.

2. Steuergrundfreibetrag wird angehoben

2024 wird der auch der Grundfreibetrag bei der Steuer angehoben – er steigt für Unverheiratete von 10 908 Euro auf 11 604 Euro im Jahr. Bei Verheirateten beträgt er ab dem 1. Januar 23 208 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt das Einkommen steuerfrei. 

3. Kinderfreibetrag steigt, Kindergeld bleibt unverändert

Der Kinderfreibetrag steigt 2024 von 6024 auf 6612 Euro. Eltern erhalten dann insgesamt 9540 Euro Steuernachlass. Das Kindergeld von 250 Euro monatlich (3000 Euro jährlich) bleibt unverändert.  

4. Das Einwegpfand wird weiter ausgeweitet

Ab Januar 2024 gilt für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung mit 25 Cent. Unter diese Regelung fallen auch Energydrinks, die einen hohen Molke-Anteil haben.  

5. Einweg-Getränkeverpackungen mit festem Deckel

Ab Juli 2024 werden sogenannte “Tethered Caps” Pflicht. Das heißt: Alle Einweg-Getränkeverpackungen dürfen dann nur noch mit einem festen Deckel produziert und verkauft werden. Diese EU-Regelung soll dazu beitragen, dass weniger Deckel in der Natur entsorgt werden. 

6. Neuerungen bei Ausweisen und Reisepässen

Personaldokumente wie Pässe und Personalausweise sind “hoheitliche Dokumente”. Ab November 2024 wird es den Herstellern solcher Dokumente (z.B. Bundesdruckerei) erlaubt, diese direkt an die Meldeanschrift der antragstellenden Person zu senden. Für die Bürger entfällt damit der Ganz zum Amt, um die Dokumente abzuholen. 

7. Führerscheinumtausch geht weiter

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch keinen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein besitzt, sondern noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein, muss das Dokument bis zum 19.Januar.2024 umtauschen. Wer das versäumt und mit einem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld. Außerdem verlangt die Polizei, dass der neue Führerschein nachträglich vorgelegt wird. Wer auch das versäumt oder verweigert, riskiert ein Bußgeld.

8. Neue Führerscheine mit begrenzter Gültigkeit

Der fälschungssichere Scheckkarten-Führerschein ist begrenzt auf maximal 15 Jahre und kostet 25 Euro. Ab 19.1.2025 müssen Führerschein-Inhaber aus den Geburtsjahrgängen 1971 oder später da Dokument umtauschen.  

9. Neue Regelungen für Fahranfänger und Senioren geplant

Noch ist nichts entschieden, aber in Planung. Nach dem Willen der EU soll es ab Herbst 2024 Führerschein-Einschränkungen bei Fahranfängern und Senioren kommen. Für Fahranfänger soll ein nächtliches Fahrverbot sowie ein Tempolimit auf Autobahnen gelten. Bei Menschen ab dem 60. Lebensjahr soll es regelmäßige Fahrkontrollen geben. Aber wie gesagt: Noch sind es Planungen. 

10. Neuregelung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG)

Ab 1. Januar wird im GEG festgelegt, welche Anforderungen Heizungen künftig erfüllen müssen. Soll eine neue Heizung eingebaut werden, muss die Wärme aus mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie stammen. Dazu zählen Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie, Wärmepumpen oder grünem Wasserstoff. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen noch bis Ende 2044 betrieben werden. 

11. Einheitliche Ladekabel für Smartphones und Tablets

Wann genau ist noch unklar, aber zum Jahresende 2024 kommt sie, die Erleichterung für Verbraucher. Denn Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Dann ist der Ärger über immer neue Ladegeräte und Ladestecker endlich vorbei. 


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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