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Was ändert sich 2025? 27 gesetzliche Änderungen
Was ändert sich 2025? 27 gesetzliche Änderungen

Quelle: Pexels

Ratgeber

Was ändert sich 2025? 27 gesetzliche Änderungen

Das Jahr 2025 bringt tatsächlich viele Änderungen, und wie in jedem Jahr haben wir für euch auch für das kommende Jahr einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt. Wir haben fast alle 27 Änderungen zu den Themen ARBEIT, WOHNEN, PFLEGE, SOZIALES, RENTE, FAMILIE, STEUERN, VERBRAUCHER, VERWALTUNG und POSTDIENSTLEISTUNGEN für euch zusammengetragen. Ihr könnt sie hier nachlesen:

1. Der Mindestlohn wird angehoben

Gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen: Anfang des Jahres wird der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro auf 12,81 Euro angehoben. Von der Anhebung profitieren in Deutschland etwa sechs Millionen Beschäftigte.

2. Minijobgrenze wird angehoben

Die Verdienstgrenze bei Minijobs orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn. Da der Mindestlohn steigt, erhöht sich auch der Verdienst im Minijob: von 538 auf 556 Euro im Monat und 6.672 Euro im Jahr.

3. Untergrenze für Midijobs steigt

Ab 2025 steigt auch die Untergrenze für Midijobs. Sie beginnt ab einem monatlichen Entgelt von 556,01 Euro und endet bei 2.000 Euro.

4. Kindergeld steigt um 5 Euro

Familien erhalten für jedes Kind ab Januar 5 Euro mehr – also 255 Euro pro Monat. Der Kinder-Sofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen wird um 5 Euro auf 25 Euro pro Kind und Monat angehoben. Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld.

5. Kinderfreibetrag wird angehoben

Eltern erhalten entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer angerechnet. Letzterer steigt um 60 Euro auf 3.336 Euro für Alleinerziehende bzw. 6.672 Euro für verheiratete Paare.

6. Höhere Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab Januar der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent) erheben können, um 0,8 auf durchschnittlich 2,5 Prozent. Jede Kasse entscheidet, ob und wie stark sie ihn anhebt. Bei einer Erhöhung hat man ein Sonderkündigungsrecht.

Auch die Pflegeversicherung wird teurer: Hier steigt der normale Beitragssatz um 0,2 Punkte auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Für Kinderlose erhöht er sich auf 4,2 Prozent, während Familien mit einem Kind 3,6 Prozent und ab fünf Kindern 2,6 Prozent zahlen.

7. Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro im Jahr – pro Monat sind es 5.512,50 Euro (bisher 62.100 Euro im Jahr und 5.175 Euro pro Monat). Bis zu dieser Grenze ist das Einkommen der Beschäftigten beitragspflichtig. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 69.300 Euro. Bis zu dieser Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

8. Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich 2025 ebenfalls und steigt auf 8.050 Euro im Monat (2024: 7.550 Euro). Bis zu diesen Beträgen müssen Versicherte Beiträge zahlen, alles darüber ist beitragsfrei.

Ab 2025 gibt es außerdem eine Besonderheit: Die Werte für die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wurden bisher nach den Rechtskreisen West und Ost unterschieden und schrittweise angeglichen. Ab 2025 gelten nur noch bundeseinheitliche Werte.

9. Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner

Am 1. Juli sollen Rentenempfänger in Ost und West eine Rentenerhöhung von 3,5 Prozent erhalten. Da die exakte Berechnung von der Entwicklung der Löhne abhängt, wird die genaue Anhebung erst im Frühjahr von der dann amtierenden Regierung festgelegt.

10. Anhebung beim Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten

Die Hinzuverdienstgrenzen für Rentenempfänger mit Erwerbsminderungsrente werden 2025 angehoben. Bei voller Erwerbsminderung – wenn der Rentenempfänger nur bis zu drei Stunden täglich arbeiten kann – sind es dann 19.661,25 Euro brutto im Jahr (1.638 Euro pro Monat). Bei teilweiser Erwerbsminderung – wenn der Rentenempfänger bis zu sechs Stunden täglich arbeiten kann – liegt diese Grenze ab Januar 2025 bei 39.322,50 Euro brutto im Jahr (3.276,81 Euro pro Monat).

11. Höherer Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer steigt für das Gesamtjahreseinkommen im Jahr 2025 pro Steuerzahler um 312 Euro auf 12.096 Euro.

12. Spitzensteuersatz wird angehoben

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt ab 2025 erst ab einem Jahreseinkommen von 68.430 Euro. Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent greift weiterhin ab 277.826 Euro Jahreseinkommen.

13. Homeoffice wird zur Telearbeit

Ab Januar 2025 tritt das sogenannte Telearbeitsgesetz in Kraft – es weitet die Homeoffice-Regelungen zur „Telearbeit“ aus: Sie gilt als ortsungebunden – auch außerhalb der eigenen Wohnung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dann „Arbeiten von überall“ vereinbaren.

Achtung: Bei der Steuer heißt die Homeoffice-Pauschale nun Telearbeits-Pauschale. Absetzen kann man drei Euro pro Tag – für maximal 100 Tage, also bis zu 300 Euro (unverändert wie 2024).

14. Anhebung der Solidaritätszuschlag-Grenze

Seit 2021 zahlen nur noch Betriebe und Besserverdienende Solidaritätszuschlag. Die Freigrenze richtet sich nach der Einkommensteuer und diese steigt 2025. In der Pflicht ist dann nur noch, wer über 19.950 Euro Steuern als Alleinstehender oder 39.900 Euro als Ehepaar zahlt.

15. Digitale Krankschreibung wird erweitert

Die elektronische Krankschreibung, offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die seit 2023 den „gelben Schein“ ersetzt, wird künftig mehr Daten enthalten. Sie wird erweitert um Abwesenheitszeiten wegen Vorsorge, Klinikaufenthalt und Reha.

16. Keine Amalgamfüllungen mehr für Zähne

Nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU dürfen Zahnärzte für neue Füllungen kein Amalgam mehr verwenden. Der Grund: Quecksilber soll in der Umwelt verringert werden. Alte Füllungen können bleiben. Füllungen aus speziellem Kunststoff (in Zahnfarbe) werden jetzt auch in Seitenzähnen zur Kassenleistung.

17. Elektronische Patientenakte kommt spätestens im März

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab dem 15. Januar in den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen NRWs und ab März bundesweit eingeführt. Der Zeitplan könnte sich jedoch noch einmal verschieben. Die ePA soll für bessere Behandlungen und Transparenz sorgen. Darin werden Angaben zu Erkrankungen, Arztbriefe, Befunde und Medikamente gespeichert. Für alle gesetzlich Versicherten, die nicht aktiv widersprechen, wird sie automatisch eingerichtet. Krankenkassen informieren über die Details.

18. Immobilien-Grundsteuer betrifft auch Mieter

Ab 2025 gilt eine neue Berechnungsgrundlage für die Immobilien-Grundsteuer. Die Finanzämter haben sie nach den Erklärungen der Eigentümer neu berechnet. Für Grundstücke und Immobilien in ländlichen Regionen soll weniger Steuer anfallen, in Städten hingegen oft mehr. Das Wohnen wird dadurch vielerorts teurer – auch für Mieter, da Vermieter die Kosten umlegen können.

19. Wohngeld Plus steigt um 15 Prozent oder 30 Euro

Ab Januar 2025 wird das Wohngeld Plus im Schnitt um 15 Prozent oder 30 Euro pro Haushalt angehoben. Außerdem haben mehr Menschen Anspruch, da die Einkommensgrenzen und anrechenbaren Mieten erhöht wurden.

20. Preise für Öl, Erdgas und Kraftstoffe werden angehoben

Im Zuge der Energiewende steigt ab dem 1. Januar der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO₂ kostet dann 55 statt 45 Euro. Dadurch werden Öl, Erdgas und Kraftstoffe teurer – Autofahren und Heizen mit fossilen Brennstoffen kosten mehr.

21. Neue Stromtarife für alle Verbraucher

Ab 2025 steigt die Stromumlage um 1,3 Cent pro Kilowattstunde auf 3,15 Cent brutto. Statt einzelne Regionen zu belasten, werden die Kosten bundesweit verteilt. Zudem müssen alle Stromanbieter Kunden mit intelligenten Messsystemen dynamische Tarife anbieten. Der Arbeitspreis richtet sich dann stündlich nach dem Strombörsenpreis. Laut Verbraucherzentrale lohnt sich das nur für Haushalte mit hohem, zeitlich flexiblem Verbrauch, etwa bei Nutzung eines E-Autos, Batteriespeichers oder einer Wärmepumpe.

22. Altkleider dürfen nicht mehr in die Mülltonnen

Ausgediente Kleidung – auch wenn sie defekt ist – darf ab Januar 2025 nicht mehr in den schwarzen Restmülltonnen entsorgt werden. Stattdessen muss sie in Altkleidercontainern oder an Sammelstellen abgegeben werden.

23. Deutschlandticket wird teurer

Ab Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 statt 49 Euro. Es gilt weiterhin bundesweit für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr, jedoch nicht für Fernzüge (IC, ICE). Das Abo bleibt monatlich kündbar.

24. Führerschein umtauschen für die Geburtsjahrgänge ab 1971

Bis zum 19. Januar müssen Autofahrer ab Jahrgang 1971, die noch keinen neuen Führerschein haben, den alten Papierführerschein (rosa oder grau) bei den Führerscheinstellen gegen die EU-einheitliche, fälschungssichere Plastikkarte umtauschen.

25. Einheitliche Ladekabel für Smartphones und Tablets

Ein Stecker, der überall passt, wird zur Pflicht: In der EU müssen seit dem 28. Dezember alle neuen Smartphones, Tablets und andere Kleingeräte einen USB-C-Anschluss haben.

26. Post-Sendungen werden teurer und dauern länger

Briefe können ab Januar 2025 später ankommen: 95 Prozent der Sendungen müssen erst am dritten Tag nach Einwurf zugestellt werden – statt bisher am ersten oder zweiten Tag.

Die Deutsche Post erhöht zudem das Porto. Der Standardbrief kostet 95 statt 85 Cent, und die Postkarte steigt von 70 Cent auf 95 Cent. Einschreiben eigenhändig, Prio-Briefe und Nachnahme werden ab Januar nicht mehr angeboten.

Auch die Preise für Pakete und Päckchen (DHL) steigen. Positiv: Zusteller dürfen Sendungen nur noch in unmittelbarer Nachbarschaft abgeben, nicht mehr an weit entfernten Orten.

27. Keine schädlichen Kunststoffe mehr in Verpackungen

Ab Januar sind EU-weit Flaschen, Dosen und Verpackungen mit schädlichen Kunststoffen (BPA) verboten. PET-Einwegflaschen müssen zu 25 Prozent aus Recycling-Plastik bestehen. Außerdem erweitert sich die Mehrwegpflicht für Fertiggerichte und Getränke – etwa für Lieferservices. In der Gastronomie ist Einweggeschirr generell verboten. Supermärkte mit einer Ladenfläche von mehr als 200 Quadratmetern müssen sämtliche Mehrwegflaschen und -kästen zurücknehmen – unabhängig von der Marke.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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