Bevor ein fester Arbeitsvertrag geschlossen wird, müssen die meisten Arbeitnehmer eine Probezeit absolvieren – oder der Arbeitsvertrag wird befristet. Für beides gibt es klare Regeln, die jeder, der einen Job sucht, kennen sollte.
Wie lange darf die Probezeit in einem neuen dauern?
Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wird – aber grundsätzlich darf die Probezeit maximal sechs Monate dauern. Es gibt zwei Vertragsvarianten:
Variante 1: Die Probezeit wird so vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der festgelegten Frist endet. Dann muss der Vertrag nicht extra gekündigt werden und nach der Probezeit besteht kein Beschäftigungsanspruch!
Variante 2: Der Arbeitsvertrag wird unbefristet mit vorgelagerter Probezeit von sechs Monaten geschlossen. Dann muss er in der Probezeit gekündigt werden, wenn er nicht fortgesetzt werden soll.
Könnte der Arbeitgeber die Probezeit verlängern?
Nein, das ist nicht möglich. In der Probezeit soll ja festgestellt werden, ob sich ein Arbeitnehmer für eine Tätigkeit eignet – und dafür sind sechs Monate ausreichend (BAG, Az.: 6 AZR 519/07).
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 BGB) – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gibt aber auch Tarifverträge, die kürzere oder längere Fristen regeln.
Gilt in der Probezeit ein Kündigungsschutz?
Nein. Der Kündigungsschutz greift laut Gesetz erst nach sechs Monaten. Ausnahme: Arbeitnehmer (z. B. gefragte Fachkräfte) handeln eine Klausel aus, die den Kündigungsschutz gesondert regelt. Tipp: Für Frauen, die einen unbefristeten Vertrag geschlossen haben und in der Probezeit schwanger werden, gilt ein Kündigungsverbot (§ 9 Mutterschutzgesetz). Nur wenn ein befristeter Probezeitvertrag geschlossen wird, endet dieser am letzten Tag der vereinbarten Probezeit.
Muss man „Kettenverträge“ akzeptieren?
„Kettenverträgen“ – also die Aneinanderreihung mehrerer zeitlich befristeter Verträge ist zulässig, solange für die Befristung sachliche Gründe vorliegen – z. B. eine Krankheits- oder Elternzeitvertretung (siehe EuGH-Urteil). Lediglich bei Missbrauch – wenn der Arbeitgeber „Kettenverträge“ nur abschließt, weil er kein Festanstellungsrisiko eingehen will, ist die Befristung trotz vorgegebenem Sachgrund unzulässig. Dies ist aber von einem Gericht zu überprüfen.
Probezeit und Probearbeit: Was ist der Unterschied?
Die Probezeit wird meist in Arbeitsverträgen vereinbart – die Kündigung ist mit einer 14-Tage-Frist möglich.
Ein Probearbeitsvertrag wird nur für eine bestimmte Zeit für die Arbeit auf Probe geschlossen – eine Kündigung ist hier nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Dinge, die du über befristete Arbeitsverträge wissen solltest
Bevor ein fester Arbeitsvertrag geschlossen wird, müssen die meisten Arbeitnehmer eine Probezeit absolvieren – oder der Arbeitsvertrag wird befristet. Für beides gibt es klare Regeln, die jeder, der einen Job sucht, kennen sollte.
Wie lange darf die Probezeit in einem neuen dauern?
Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wird – aber grundsätzlich darf die Probezeit maximal sechs Monate dauern. Es gibt zwei Vertragsvarianten:
Variante 1: Die Probezeit wird so vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der festgelegten Frist endet. Dann muss der Vertrag nicht extra gekündigt werden und nach der Probezeit besteht kein Beschäftigungsanspruch!
Variante 2: Der Arbeitsvertrag wird unbefristet mit vorgelagerter Probezeit von sechs Monaten geschlossen. Dann muss er in der Probezeit gekündigt werden, wenn er nicht fortgesetzt werden soll.
Könnte der Arbeitgeber die Probezeit verlängern?
Nein, das ist nicht möglich. In der Probezeit soll ja festgestellt werden, ob sich ein Arbeitnehmer für eine Tätigkeit eignet – und dafür sind sechs Monate ausreichend (BAG, Az.: 6 AZR 519/07).
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 BGB) – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gibt aber auch Tarifverträge, die kürzere oder längere Fristen regeln.
Gilt in der Probezeit ein Kündigungsschutz?
Nein. Der Kündigungsschutz greift laut Gesetz erst nach sechs Monaten. Ausnahme: Arbeitnehmer (z. B. gefragte Fachkräfte) handeln eine Klausel aus, die den Kündigungsschutz gesondert regelt. Tipp: Für Frauen, die einen unbefristeten Vertrag geschlossen haben und in der Probezeit schwanger werden, gilt ein Kündigungsverbot (§ 9 Mutterschutzgesetz). Nur wenn ein befristeter Probezeitvertrag geschlossen wird, endet dieser am letzten Tag der vereinbarten Probezeit.
Muss man „Kettenverträge“ akzeptieren?
„Kettenverträgen“ – also die Aneinanderreihung mehrerer zeitlich befristeter Verträge ist zulässig, solange für die Befristung sachliche Gründe vorliegen – z. B. eine Krankheits- oder Elternzeitvertretung (siehe EuGH-Urteil). Lediglich bei Missbrauch – wenn der Arbeitgeber „Kettenverträge“ nur abschließt, weil er kein Festanstellungsrisiko eingehen will, ist die Befristung trotz vorgegebenem Sachgrund unzulässig. Dies ist aber von einem Gericht zu überprüfen.
Probezeit und Probearbeit: Was ist der Unterschied?
Die Probezeit wird meist in Arbeitsverträgen vereinbart – die Kündigung ist mit einer 14-Tage-Frist möglich.
Ein Probearbeitsvertrag wird nur für eine bestimmte Zeit für die Arbeit auf Probe geschlossen – eine Kündigung ist hier nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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