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Neuer Job in Aussicht? 6 kluge Tipps fürs Zwischenzeugnis
Neuer Job in Aussicht? 6 kluge Tipps fürs Zwischenzeugnis

Quelle: Kaboompics .com

Arbeit - Bewerbung - Karriere

Neuer Job in Aussicht? 6 kluge Tipps fürs Zwischenzeugnis

In Deutschland herrscht Fachkräftemangel und jeder, der auf der Suche nach einem neuen Job ist, möchte sich verbessern – beim Gehalt, bei der Arbeitszeit, beim Arbeitsweg oder er will in eine Firma wechseln, in der die Karrierechancen besser sind. Wer Wechselgedanken in sich trägt, muss sich in einem anderen Unternehmen bewerben – und dafür ist ein Zwischenzeugnis des bisherigen Arbeitgebers von Vorteil. Die Frage ist: Wie bittet man den Chef um ein Zwischenzeugnis – ohne das er erfährt, dass man sich neu orientieren möchte? Wir haben 6 Tipps für euch, wie das klappen kann.

In Deutschland herrscht Fachkräftemangel und jeder, der auf der Suche nach einem neuen Job ist, möchte sich verbessern – beim Gehalt, bei der Arbeitszeit, beim Arbeitsweg oder er will in eine Firma wechseln, in der die Karrierechancen besser sind. Wer Wechselgedanken in sich trägt, muss sich in einem anderen Unternehmen bewerben – und dafür ist ein Zwischenzeugnis des bisherigen Arbeitgebers von Vorteil. Die Frage ist: Wie bittet man den Chef um ein Zwischenzeugnis – ohne das er erfährt, dass man sich neu orientieren möchte? Wir haben 6 Tipps für euch, wie das klappen kann.

TIPP 1: Das Zeugnis schriftlich anfragen und nicht mündlich

Um ein Zwischenzeugnis sollte man immer schriftlich bitten. Eine mündliche Bitte ist aus zwei Gründen schwierig: Erstens könnte der Chef die Sache im Alltagsstress vergessen. Zweitens könnte man sich bei „geschickten Nachfragen“ verraten, wofür man ein Zwischenzeugnis braucht. Und hat der Chef einmal Verdacht geschöpft, ist man in einer ungünstigen Situation – denn mit dem neuen Job muss es ja nicht klappen.

TIPP 2: Ein Zwischenzeugnis für alle Fälle

Auch wenn sich Mitarbeiter nicht verändern wollen, sollten Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen – alle zwei bis drei Jahre – vom Chef ein Zwischenzeugnis anfordern – darauf haben sie einen Anspruch. Und wer weiß schon, ob sich eines Tages ganz plötzlich eine neue Jobchance ergibt oder ob man umzieht – da ist es gut, wenn eine Beurteilung seiner Arbeit in der Personalakte liegt.

TIPP 2: Plausible Begründungen, die „unverdächtig“ sind

Es gibt allerdings auch andere Gründe auf ein Zwischenzeugnis und die gelten immer, wenn ein “berechtigtes Interesse” besteht und nicht nur, wenn man sich in einer anderen Firma bewerben will. Folgende Gründe sind berechtigt:

Wechsel in eine andere Abteilung – wer in eine andere Abteilung oder Filiale versetzt wird, kann sich vom Chef seine bisherige Arbeitsleistung bestätigen lassen.

Übernahme neuer Arbeitsaufgaben in einem anderen Aufgabenbereich – ist ein wichtiger Grund, die bisherige Tätigkeit in einem Zwischenzeugnis schriftlich zu beurteilen.

Wechsel in der Chefetage – wer einen neuen Geschäftsführer bekommt, einen neuen Filial- oder Abteilungsleiter, sollte sich eine Beurteilung schreiben lassen, bevor der bisherige Chef geht.

Kündigung oder Angebot eines Aufhebungsvertrages – ist ein sehr wichtiger Grund, sich vor den Verhandlungen eins ausstellen zu lassen.

Schließung eines Betriebsteils oder einer Filiale – wer in andere Betriebsteile versetzt wird oder in ein Schwesterunternehmen, sollte zuvor ein Zwischenzeugnis verlangen.

TIPP 4: Vereinbarung im Tarif- oder Arbeitsvertrag

Wer ein Zwischenzeugnis braucht, kann natürlich auch in seinem Arbeitsvertrag oder in den gültigen Tarifvertrag nachsehen, ob dort Fristen vereinbart sind, wann ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden muss.

TIPP 5: Wann besteht kein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis?

Wer nach einem Jahr ein Zwischenzeugnis verlangt, muss mit einer Ablehnung rechnen, denn Voraussetzung für ein qualifiziertes Zeugnis ist, dass die fachliche Leistung, die Motivation und das Sozialverhalten des Mitarbeiters tatsächlich bewertet werden können. Hier steht Mitarbeiter aber ein einfaches Zeugnis zu.

TIPP 6: Muss ein Zeugnis positiv sein?

Auf jeden Fall! Für Zwischenzeugnisse gelten die gleichen Regeln, wie für jedes andere Zeugnis bzw. jede Beurteilung – es muss wohlwollend formuliert sein! Negative Zwischenzeugnisse können Mitarbeiter ablehnen bzw. eine Korrektur verlangen.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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