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Sind Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert?
Sind Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert?

Quelle: Matt Duncan / Unsplash

Arbeit - Ratgeber

Sind Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert?

Jahr für Jahr ereignen sich in Deutschland 1,5 Millionen Arbeits- und Wegeunfälle. Die Frage ist: Wann werden Unfälle als Arbeitsunfälle anerkannt?

Jahr für Jahr ereignen sich in Deutschland 1,5 Millionen Arbeits- und Wegeunfälle. Die Frage ist: Wann werden Unfälle als Arbeitsunfälle anerkannt?

Sturz im Büro oder im Arbeitsraum – ist es ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall wird als solcher eingestuft, wenn ein Mitarbeiter in der Arbeitszeit und in Ausübung seiner Dienstpflicht verunglückt. Beispiel: Geht eine Mitarbeiterin zum Chef und stürzt auf dem Gang oder auf der Treppe, ist das ein Arbeitsunfall. Alle Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Unfallkasse pflichtversichert – und die trägt die Kosten, wenn jemand in der Dienstzeit verunglückt.

Gibt es einen Haftungsausschluss in der Dienstzeit?

Ja. Verunglückt ein Mitarbeiter, weil er während der Arbeitszeit private Dinge erledigt, zahlt die Unfallversicherung nicht, wenn er dabei verunglückt. Das gilt auch, wenn er Alkohol getrunken hat oder der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wird – z. B. um ein anderes pflichtwidriges Verhalten zu vertuschen.

Sind Unfälle auf dem Weg zur Arbeit auch Arbeitsunfälle?

Ja. Die gesetzlichen Unfallkassen kommen auch dann für die Kosten auf, wenn ein Arbeitnehmer…

  • …auf dem direkten Weg von seiner Wohnung zur Firma verunglückt – dann wird der Wegeunfall ebenfalls als Arbeitsunfall anerkannt. Ausnahme: Der direkte Arbeitsweg darf durch einen Umweg verlängert werden, wenn eine Mutter ihr Kind z. B. vor oder nach der der Arbeit in die Kita oder zur Schule bringt bzw. abholt.
  • …an einer Betriebssport-Veranstaltung teilnimmt und bei dieser Aktivität verunglückt.
  • …auf einer Betriebsveranstaltung oder einem Betriebsausflug der Belegschaft einen Unfall hat.

Wo und in welcher Zeit müssen Arbeitsunfälle gemeldet werden?

Jeder Arbeitsunfall muss dem Arbeitgeber umgehend – am gleichen oder nächsten Tag – gemeldet werden. Die Meldung muss folgendes enthalten: Wo ist der Unfall passiert und in welcher Situation? Welche Verletzung hat der Mitarbeiter erlitten und wer war Zeuge des Unfalls? Anzeigepflichtig sind Arbeitsunfälle bei der Unfallkasse immer dann, wenn der Mitarbeiter länger als drei Tage arbeitsunfähig ist. Die Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft liegt aber in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Sind Mitarbeiter auch in der Pause unfallversichert?

Verlassen Mitarbeiter zum Mittagessen den Arbeitsplatz, sagt das Gesetz: „Die Nahrungsaufnahme ist ein Betriebszweck, er dient der Erhaltung der Arbeitskraft“. Das heißt: Auf dem Weg in die Kantine und zurück zum Arbeitsplatz sind Mitarbeiter versichert. Aber: Die Essenzeit selbst gilt als “Freizeit”– deshalb sind Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht versichert.

Welche Zahlungen erhalten Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen?

Nach einem Arbeitsunfall erhalten Arbeitnehmer Lohnfortzahlung (sechs Wochen). Danach zahlt die Firma Verletztengeld – die Zahlung kommt von der Krankenkasse, die sich mit der Unfallkasse verständigt. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttolohnes, es darf aber nicht höher sein als der Nettolohn. Und: Davon werden Sozialbeiträge abgezogen.

Was gilt bei Unfällen auf einer Dienstreise?

Wer von seiner Firma auf eine Dienstreise geschickt wird und in Ausübung seines Auftrages verunglückt, ist gesetzlich unfallversichert. Aber: Geht er am Abend essen und bricht sich z. B. bei einem Sturz über eine Gehwegplatte den Arm, ist der Unfall in seiner Freizeit passiert und zählt nicht als versicherter Arbeitsunfall, für den er Verletztengeld erhalten kann.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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