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Schwangerschaft und Job? Die 11 wichtigsten Fragen
Schwangerschaft und Job? Die 11 wichtigsten Fragen

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Arbeit - Familie - Karriere

Schwangerschaft und Job? Die 11 wichtigsten Fragen

Glückwunsch – du erwartest ein Baby! Weil der Gesetzgeber werdende Mütter unter besonderen Schutz stellt, gelten im Berufsleben nun spezielle Regeln. Was du jetzt wissen solltest - die 11 wichtigsten Fragen und Antworten.

Glückwunsch – du erwartest ein Baby! Weil der Gesetzgeber werdende Mütter unter besonderen Schutz stellt, gelten im Berufsleben nun spezielle Regeln. Was du jetzt wissen solltest – die 11 wichtigsten Fragen und Antworten.

1. Wann muss ich den Chef über meine Schwangerschaft informieren?

Dafür gibt es zwar keinen vorgeschriebenen Zeitpunkt. Doch, wenn die Schwangerschaft ganz sicher ist, sollte auch der Arbeitgeber/Chef möglichst bald darüber informiert werden. Denn alle Vorschriften, die für werdende Mütter gelten, kann er erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigen, ab dem er von deiner Schwangerschaft weiß. So besteht der Kündigungsschutz für werdende Mütter beispielsweise auch erst, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis hat (Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 8 AZR 742/12).

2. Ab wann und wie lange besteht nun Kündigungsschutz?

Vom ersten Tag der Schwangerschaft an bis vier Monate nach der Entbindung sowie auch während der Elternzeit genießt du Kündigungsschutz. Das heißt, dir darf der Job nicht gekündigt werden. Dieses besondere Recht gilt aber nur, wenn der Chef von deiner Schwangerschaft weiß. Wer erst nach einer Kündigung von seiner Schwangerschaft erfährt, also in anderen Umständen war, hat zwei Wochen Zeit, die Firma zu informieren und erhält den Kündigungsschutz rückwirkend. Wirst du allerdings erst nach der Kündigung schwanger, gilt dieser Schutz nicht mehr.

3. Schwanger in der Probezeit – was nun?

Der Kündigungsschutz greift auch für werdende Mütter in der Probezeit. Die sonst wirksamen verkürzten Kündigungsfristen gelten dann nicht.

4. Wann beginnt die sogenannte Mutterschutzfrist?

Mit der Mutterschutzfrist ist der Zeitraum sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt gemeint, in dem die werdende bzw. junge Mutter nicht arbeiten darf. Du kannst zwar vor der Geburt das Beschäftigungsverbot auf eigenen Wunsch widerrufen und weiterarbeiten. Aber nach der Geburt gilt ein absolutes Nicht-Arbeiten-Gebot. Wenn du ein Frühchen bekommen hast, verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung greift für alle angestellten Frauen in Voll- oder Teilzeitarbeit, für Azubis mit Vertrag sowie Hausangestellte oder Heimarbeiterinnen. Für Freiberuflerinnen oder Studentinnen leider nicht. Und auch für Beamtinnen gibt es spezielle Regelungen.

5. Darf ich während der Arbeitszeit zur Vorsorgeuntersuchung?

Das darfst du. Laut Bundesministerium für Familie muss dich der Arbeitgeber für die Zeit der Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freistellen, ohne dass dir dadurch ein Verdienstausfall entsteht. Aber mache von diesem Recht nicht allzu großzügig Gebrauch. Versuche lieber beim Frauenarzt oder der Hebamme Termine zu bekommen, die deine Arbeitszeiten nicht zu sehr beeinflussen. Schließlich möchtest du nach der Elternzeit vermutlich wieder in deine „alte“ Firma zurückkehren.

6. Kann der Arbeitgeber/Chef einen Nachweis für die Schwangerschaft verlangen?

Ja, das darf er. Aber dann muss dein Arbeitgeber für eine schriftliche Bestätigung deiner Schwangerschaft auch die Kosten übernehmen. Das Attest wird dir dein Frauenarzt oder Ihre deine Hebamme ausstellen. Den Mutterpass mit vielen persönlichen Daten darf der Chef aber nicht verlangen.

7. Was passiert, wenn ich mich krankschreiben lassen muss?

Scheue dich nicht, deinem Frauenarzt ehrlich zu erzählen, wenn es dir nicht gut geht. Der Schutz deines ungeborenen Kindes hat eindeutig Vorrang.

8. Welche Arbeit müssen Schwangere nicht mehr machen?

Verboten sind laut Gesetzgeber vom Beginn der Schwangerschaft an schwere körperliche oder/und unfallträchtige Arbeiten wie beispielsweise der Umgang mit radioaktiven oder giftigen Stoffen sowie mit Krankheitserregern; regelmäßiges Heben und Tragen von mehr als fünf Kilogramm schweren Lasten; ständiges Stehen, häufiges Strecken, Beugen und Recken. Tabu sind außerdem die Arbeit auf Leitern, Gerüsten u. ä. Ab dem dritten Schwangerschaftsmonat nicht mehr erlaubt ist die Arbeit in Beförderungsmitteln wie Bussen, Taxis, Flugzeugen usw. Übrigens auch nicht als Kontrolleurin oder Stewardess.

9. Was gilt für Schwangere im Schichtdienst?

Generell sind für schwangere Frauen Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Schichtdienst zwischen 20 und 6 Uhr verboten. Ausnahmen gelten nur für Krankenhäuser, das Gastgewerbe und Kulturbetriebe wie Theater. Ansprechpartner für dich und/oder deinen Chef ist das Gewerbeaufsichtsamt oder das Arbeitsschutzamt des jeweiligen Bundeslandes.

10. Und wie steht es mit Überstunden?

Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mehr als achteinhalb Stunden am Tag arbeiten, unter 18 Jahren sogar nur acht Stunden. Also keine Überstunden mehr machen!

11. Bereits während der Schwangerschaft an die Berufsrückkehr denken?

Unbedingt, und auch mit dem Chef darüber sprechen. Kläre mit ihm, wie es nach der Babypause für dich weitergehen soll. Biete dem Arbeitgeber beispielsweise an, dass du während der Elternzeit als Aushilfe oder Krankheitsvertretung für die Firma arbeitest, wenn es die Umstände erlauben. So bleibst du mit der Firma verbunden. Du darfst in der Elternzeit übrigens bis zu 30 Stunden pro Woche tätig sein. Gegebenenfalls auch in Heimarbeit.


ist Diplom-Journalistin und hat ein Staatsexamen in Psychologie. Die alleinerziehende Mutter war viele Jahre Mitglied der Chefredaktion großer deutscher Frauenzeitschriften. Derzeit ist die überzeugte Vegetarierin, freie Autorin und findet die besten Ideen auf Spaziergängen mit ihrem Hund Quadriga.

  1. Bettina Schmidt

    Liebe Sylvia.

    Ich kann die Ausführungen zu Punkt 5 nicht nachvollziehen.
    Termine beim Arzt oder der Hebamme zu bekommen kollidiert nun einmal mit den Arbeitszeiten in der eignen Firma. Diese Berufsgruppen haben deswegen ja keine anderen Arbeitszeiten, um es den Firmen/der Wirtschaft oder den Arbeitgebern Recht zu machen.
    Ich finde, in deinen Ausführungen schwingt ein wenig zu stark der Hinweis auf Ausweichtaktiken. Der Gesetzgeber hat diese Termine nicht umsonst für die Schwangere unter besonderen Schutz gestellt. Viel zu viele Frauen bekommen eh schon sehr deutlich auf der Arbeit und letztlich in ihrem Karriereverlauf zu spüren, dass Elternschaft als nervig und hinderlich von Vorgesetzten empfunden wird. Da braucht es keine Hinweise auf Verhaltensanpassung, was die Wahrnehmung der Vorsorgetermine angeht.
    Sachliche Aufklärung, fertig. Das hätte ich mir an dieser Stelle gewünscht.

    Liebe Grüße
    Bettina

    23 November

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