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Schwanger! Wann & wie du mit deinem Chef darüber reden solltest
Schwanger! Wann & wie du mit deinem Chef darüber reden solltest

Quelle: Pexels

Arbeit - Familie - Ratgeber

Schwanger! Wann & wie du mit deinem Chef darüber reden solltest

Du bist schwanger! Am liebsten würdest du jetzt gleich der ganzen Welt von deinem Glück erzählen. Aber stopp! Auf das Gespräch mit deinem Chef solltest du dich mental gut vorbereiten und auch den Zeitpunkt bewusst klug wählen.

Wie sage ich es, wann und bei welcher Gelegenheit?

Jetzt gleich, in ein paar Wochen oder erst, wenn es nicht mehr zu übersehen ist? Es geht hier nicht darum, deinem Liebsten zu sagen, dass du ein Kind von ihm erwartest. Hier geht es um den richtigen Zeitpunkt, deine Schwangerschaft am Arbeitsplatz publik zu machen. Und wann ist der? Möglichst bald, wenn du dich deiner Schwangerschaft ganz sicher sind. Also möglichst früh, wie Arbeitsrechtler empfehlen, denn du willst mit deinem Chef ja auch in Zukunft auf gutem Fuß stehen. Und, der Arbeitgeber soll Mutter und Kind schützen und deine Arbeitsbedingungen der Schwangerschaft anpassen. Dazu ist er verpflichtet. Und dazu sollte er frühzeitig Bescheid wissen.

Deutschland braucht mehr Kinder – das wissen wir alle. Aber nicht alle Arbeitgeber sehen die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin gern. Nicht selten legen sie ihren „Schwangeren“  Steine in den Weg, streichen zum Beispiel eine anstehende Fortbildung, stellen sie vielleicht erst mal aufs Abstellgleis.

Kannst  du das „Abstellgleis“ vermeiden?

Ja, sagen Arbeitsrechtler und plädieren für klare Worte zwischen Chef und werdender Mutter.

Arbeitsrechtler raten zu folgenden Schritten:

– Mache beim Gespräch mit dem Arbeitgeber deutlich, dass du trotz Schwangerschaft noch voll einsetzbar bist.

– Bitte darum, zum Beispiel die von dir angefangene Arbeit zu Ende zu führen.

– Kläre in einem Gespräch, wie es nach der Babypause für dich weitergeht. Denn es geht dir ja auch um einen Wiedereinstieg in den Job.

– Biete dem Arbeitgeber an, dass du während der Elternzeit als Aushilfe oder Krankheitsvertretung für die Firma arbeitest, wenn es die Umstände erlauben. So bleibst du  mit der Firma verbunden. Du darfst übrigens bis zu 30 Stunden pro Woche tätig sein.

– Damit du den aktiven Kontakt zur Firma halten können, solltest du sich Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung sichern. Auch Väter profitieren von der Elterzeit.

– Glaube nicht, dass nur du allein Familie und Beruf miteinander vereinbaren musst. Verlange Mithilfe vom Partner oder der Familie.

– Sicher weißt du, dass Karrieren auf Vollzeitarbeit angelegt sind. Bei kleinen Kindern sollte deine Arbeitszeit aber nur 32 bis 35 Stunden betragen. Versuche deinen Arbeitsgeber klar zu machen, dass du die erwartete Leistung auch in dieser Wochenarbeitszeit erbringst.

Nur so, da sind sich Arbeitsexperten sicher, entkommst du der beruflichen Abwärtsspirale, die all denen droht, die mit deinem Arbeitgeber schon während der Schwangerschaft Probleme bekommen haben.

Zugegeben, einfach ist das alles nicht. Aber du kannst es mit klugem Kopf schaffen, trotz Kind weiter Karriere zu machen.

Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit

Und wenn der Chef mit dir nicht einig wird? Die Bundesagentur für Arbeit kann dir beim Wiedereinstieg ins Berufsleben helfen. Über das neue Lotsenportal www.perspektive-wiedereinstieg.de bekommen du Informationen über die Vielzahl der Beratungsangebote von Bund, Ländern und Kommunen. Über eine Landkarte kannst du dazu deine nächstgelegenen Beratungsstellen aufrufen.

Denn: Entschließst du dich innerhalb einer angemessenen Zeit nach einer kürzeren familienbedingten Unterbrechung (mindestens 1 Jahr) wieder in die Erwerbstätigkeit zurückzukehren, gehörst du zu den Berufsrückkehrenden. Weitergehende Informationen findst du dazu in der Rubrik “Berufsrückkehr“.

Die örtlichen Agenturen für Arbeit bieten außerdem Informationsveranstaltungen zum Thema Wiedereinstieg nach der Familienphase an.

Die 10 wichtigsten Fragen: Das sind deine Rechte in der Schwangerschaft

Der Gesetzgeber stellt werdende und junge Mütter unter besonderen Schutz. Darum gelten für berufstätige Frauen mit Baby im Bauch eigene Regeln. Was du jetzt über deine Ansprüche im Job wissen sollten – die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Mutterschutz?

Mit dem Mutterschutz ist der Zeitraum sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt gemeint, in dem die werdende bzw. junge Mutter nicht arbeiten darf. Du kannst zwar vor der Geburt dieses Beschäftigungsverbot auf eigenen Wunsch widerrufen und weiterarbeiten. Aber nach der Geburt gilt ein absolutes Nicht-Arbeiten-Gebot. Wenn du ein Frühchen bekommen hast, verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt.

Wann muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich Nachwuchs erwarte?

Es gibt keinen vorgeschriebenen Zeitpunkt. Allerdings ist es gut, wenn er möglichst bald Bescheid weiß. Denn alle Vorschriften, die für werdende Mütter gelten, kann er erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigen, ab dem er von deiner Schwangerschaft weiß.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Warte nach Möglichkeit einen günstigen Moment ab und bitte um ein Gespräch unter vier Augen. Falls er nicht ganz so freudig reagiert, wie du dir das erhofft hast, liegt es vielleicht daran, dass er sofort daran denken muss, wie er die Arbeit in seinem Betrieb umorganisieren kann.

Muss ich dem Chef einen Nachweis über meine Schwangerschaft vorlegen?

Wenn er es wünscht „Ja“. Aber dann muss dein Arbeitgeber für eine schriftliche Bestätigung deiner Schwangerschaft auch die Kosten übernehmen. Das Attest wird dir der Frauenarzt oder deiner Hebamme ausstellen.

Kann mir wegen meiner Schwangerschaft gekündigt werden?

Nein, vom ersten Tag der Schwangerschaft an bis vier Monate nach der Entbindung sowie während der Elternzeit hast du Kündigungsschutz. Das heißt, dir darf der Job nicht gekündigt werden. Dieses besondere Recht gilt aber nur, wenn der Chef von deiner  Schwangerschaft weiß.

Was ist, wenn ich erst nach einer Kündigung von meiner Schwangerschaft erfahre?

Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach einer ausgesprochenen Kündigung die Mitteilung über deine Schwangerschaft nachholen. Wirst du allerdings erst nach der Kündigung schwanger, gilt dieser Schutz nicht mehr.

Darf ich mich krankschreiben lassen, wenn ich mich nicht gut fühle oder während der Schwangerschaft liegen muss?

Ja!. Das ist übrigens zum Beispiel auch möglich, wenn du in deinem Betrieb unter Mobbing leidest. Scheue dich also nicht, deinem Arzt zu erzählen, wie es dir geht. Dein Ungeborenes hat eindeutig Vorrang.

Darf ich meine Vorsorgetermine in die Arbeitszeit legen?

Laut Bundesministerium für Familie muss dich der Arbeitgeber für die Zeit der Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freistellen, ohne dass dir dadurch ein Verdienstausfall entsteht. Aber mach von diesem Recht nicht allzu großzügig Gebrauch. Versuche bei Frauenarzt oder Hebamme Termine zu bekommen, die deine Arbeitszeiten nicht zu sehr beeinflussen.

Welche Tätigkeiten muss ich nicht mehr machen?

Verboten sind von Beginn der Schwangerschaft an schwere körperliche oder unfallträchtige Arbeiten, wie zum Beispiel der Umgang mit schädlichen Stoffen, Arbeiten bei großem Lärm, Hitze, Kälte oder Nässe. Nach dem dritten Monat sind Tätigkeiten in oder auf Fahrzeugen für Schwangere verboten – zum Beispiel als Busfahrerin oder Flugbegleiterin. In diesem Fall hast du Anspruch darauf, in den Innendienst versetzt zu werden. Ab dem sechsten Monat darfst du nicht länger als vier Stunden am selben Platz stehen – das gilt für Verkäuferinnen oder bei Fließbandarbeit.

Darf ich noch Schichtdienst machen?

Generell sind für Schwangere Sonn- und Feiertagsarbeit und Schichtdienst zwischen 20 und 6 Uhr verboten. Ausnahmen gelten aber für Krankenhäuser, das Gastgewerbe und Kulturbetriebe wie das Theater. Ansprechpartner ist für dich und/oder deinen Chef das Gewerbeaufsichtsamt oder das Arbeitsschutzamt des Bundeslandes.

Übrigens: Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mehr als achteinhalb Stunden am Tag arbeiten, unter 18 Jahren nur acht Stunden. Also keine Überstunden mehr!


ist Diplom-Journalistin und hat ein Staatsexamen in Psychologie. Die alleinerziehende Mutter war viele Jahre Mitglied der Chefredaktion großer deutscher Frauenzeitschriften. Derzeit ist die überzeugte Vegetarierin, freie Autorin und findet die besten Ideen auf Spaziergängen mit ihrem Hund Quadriga.

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