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Was ändert sich 2023? 15 gesetzliche Änderungen | Teil 2: STEUERN, UMWELT, VERBRAUCHER
Was ändert sich 2023? 15 gesetzliche Änderungen | Teil 2: STEUERN, UMWELT, VERBRAUCHER

Quelle: Pexels

. - Ratgeber

Was ändert sich 2023? 15 gesetzliche Änderungen | Teil 2: STEUERN, UMWELT, VERBRAUCHER

Neues Jahr neues Glück – wir hoffen es für uns alle! Das neue Jahr bringt sehr viele Änderungen und wie in jedem Jahr haben wir für euch auch für das Jahr 2023 einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen. Der erste Teil enthält 13 Änderungen zu den Themen ARBEIT, WOHNEN, PFLEGE, SOZIALES, RENTE und FAMILIE.   

Im Teil 2 erfahrt ihr 15 Änderungen bei STEUERN, UMWELT, VERBRAUCHER und die GAS-UND WÄRMEPREISBREMSE.

1. Homeoffice-Pauschale wird angehoben

Gute Nachrichten für alle im Homeoffice: Im Jahr 2023 bleiben die Homeoffice-Pauschalen weiter bestehen und wird entfristet. Ab Januar 2023 steigt der Gesamtbetrag fürs Arbeiten im Home-Office, der steuerlich geltend gemacht werden kann, von 600 Euro auf maximal 1000 Euro.  

Das heißt, man kann pro Jahr 210 Tage im Home-Office von der Steuer absetzen. Aktuell sind es noch 120 Tage, für die täglich sechs Euro abgezogen werden. Eine weitere Besonderheit: Die Pauschale gilt weiter für Haushalte, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen.  

2. Steuergrundfreibetrag wird angehoben

2023 wird der Grundfreibetrag angehoben – er steigt von 9984 Euro auf 10623 Euro und ist im Inflationsausgleichsgesetz geregelt, das die Steuerlast an die Inflation anpassen soll.   

3. Spitzensteuersatz wird angehoben

Der Spitzensteuersatz ändert sich ab Januar 2023 und steigt um 3000 Euro auf 61972 Euro pro Jahr. Der Reichensteuersatz bleibt bei unverändert bei 277836 Euro.  

4. Arbeitszimmer über Werbungskosten abzugsfähig

Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung ist, kann man aktuell den vollen Werbungskostenabzug nutzen. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Werbungskostenabzug maximal 1260 Euro möglich und individuelle Aufwendungen müssten nicht mehr einzeln nachgewiesen werden. 

5. Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird bei der Steuererklärung über die Werbungskosten von 1200 auf 1230 Euro angehoben 

6. Ausbildungsfreibetrag wird angehoben

Auch der Ausbildungsfreibetrag wird ab 2023 steigen – von 924 Euro auf 1200 Euro pro Kalenderjahr. Der Ausbildungsfreibetrag ist für volljährige Kinder steuerlich absetzbar, die sich in Berufsausbildung befinden nicht zu Hause wohnen.   

7. Steuerliche Förderung von E-Autos

Zum 1. Januar wird sich der Umweltbonus auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Autos konzentriert. Reine Elektroautos werden ab Januar je nach Kaufpreis, mit .000 bis 4500 Euro gefördert. Ab 1. September 2023 werden nur noch Privatkäufer gefördert, für gewerbliche Fahrzeuge, entfällt der Umweltbonus. 

8. Entlastung der Mieter bei der CO2-Abgabe

Ab 2023 müssen sich Vermieter an der CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Erdgas beteiligen und somit die Mieter entlasten. 

9. Gas- und Wärmepreisbremse greift ab März

Ab Anfang März 2023 bis 30. April 2024 greift die Gaspreisbremse greifen und im März müssen die Versorger rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 an die Kunden weitergeben. 

Private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen erhalten Gas für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs (Rechnung September 2022) sowie einen garantierten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme-Kunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für 20 Prozent ihres Verbrauchs müssen sie den höheren Vertragspreis zahlen. 

10. Gastronomie – 7 Prozent Mehrwertsteuer bleibt

Gute Nachrichten auch für alle, die gern im Restaurant essen. Die Umsatzsteuer von sieben Prozent für Speisen wird auch im Jahr 2023 nicht verändert.  

11. In Restaurants gilt die Mehrweg-Pflicht

Ab 2023 müssen Restaurants und Cafés Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke anbieten, wenn der Kunde Speisen oder Getränke mitnehmen will. Betroffen sind auch Bäcker, Konditoren und Fleischer, die solche Produkte in Cafés oder im Imbiss. 

Ausnahme:  Kleine Betriebe, in denen höchstens fünf Mitarbeiter arbeiten und die Ladenfläche nicht über 80 Quadratmetern liegt. Aber: Diese Betriebe müssen ihren Kunden ermöglichen, eigene Behälter zu befüllen.  

12. Verbraucher erhalten ein Recht auf Reparatur

Die Produzenten von Mobiltelefonen und Tablets müssen ab 1. Januar 2023 Reparaturinformationen und Ersatzteile, wie zum Beispiel Akkus und Displays für sieben Jahre, Software-Updates für fünf Jahre zur Verfügung stellen. Außerdem müssen die Produkte künftig so gestaltet sein, dass ein einfacher Austausch von Komponenten möglich ist.  

13. Höhere Steuern auf Zigaretten

Rauer müssen muss tiefer in die Tasche greifen: Auf Zigaretten, Zigarillos und Zigarren steigt die Tabaksteuer – pro Packung Zigaretten steigt der Preis um 20 Cent. 

14. Sparer-Pauschbetrag wird angehoben

Der Sparer-Pauschbetrag wird ab d2023 von 801 Euro auf 1000 Euro für Alleinstehende und von 1602 Euro auf 2000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner angehoben. Freistellungsauträge, die bereits aktiv sind, werden automatisch um knapp 25 Prozent erhöht.  

15. Neue Münzen in der Europäische Union

Im neuen Jahr wird in Kroatien der Euro die offizielle Währung und es werden neue Münzen geben, die die speziellen Prägungen des Landes tragen.  


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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