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Was ändert sich 2023? 10 gesetzliche Änderungen | Teil 1: ARBEIT, WOHNEN, PFLEGE, SOZIALES...
Was ändert sich 2023? 10 gesetzliche Änderungen | Teil 1: ARBEIT, WOHNEN, PFLEGE, SOZIALES, RENTE, FAMILIE

Quelle: Unsplash

. - Ratgeber

Was ändert sich 2023? 10 gesetzliche Änderungen | Teil 1: ARBEIT, WOHNEN, PFLEGE, SOZIALES, RENTE, FAMILIE

Neues Jahr neues Glück – wir hoffen es für uns alle! Auf jeden Fall wird auch das neue Jahr sehr viele gesetzliche Änderungen bringen. Wie in jedem Jahr haben wir für euch auch für das Jahr 2023 einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen, auf die ihr euch schon jetzt einstellen könnt. Der erste Teil enthält 13 Änderungen zu den Themen ARBEIT, WOHNEN, PFLEGE, SOZIALES, RENTE und FAMILIE.   

Im Teil 2 geht es um gesetzliche Änderungen zu den Themen STEUERN, UMWELT, VERBRAUCHER und die GAS-UND WÄRMEPREISBREMSE – den solltet Ihr nicht verpassen, denn es gibt sehr viele steuerliche Änderungen! 

Was ändert sich gesetzlich ab 2023?

1. Wohngeld wird deutliche angehoben

Gute Nachrichten für alle Mieter mit einem geringen Einkommen: Ab 2023 wird das Wohngeld erheblich steigen – und zwar auf 370 Euro und das sind 190 Euro mehr pro Monat, 

2. Krankenkassenbeiträge steigen

Es wurde schon lange diskutiert, jetzt ist es amtlich. Im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde festgelegt, dass die Krankenkassenbeiträge als gesetzliche Änderungen auf 16,2 Prozent des Bruttolohns steigen werden. Im Moment liegen sie bei 14,6 Prozent (ermäßigt bei 14 Prozent). Die Steigerung um 1,6 Prozent wird im Geldbeutel zu spüren sein. 

3. Beitragsbemessung in der Krankenversicherung steigt

In der gesetzlichen Krankenkasse steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 59850 Euro im Jahr – pro Monat sind es 4987,50 Euro. Bis zu dieser Grenze ist das Einkommen der Beschäftigten beitragspflichtig. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66600 Euro – pro Monat sind es 5550 Euro.  Bis zu dieser Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern lassen. 

4. Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Am 1. Januar 2023 wird Hartz IV abgeschafft und das Bürgergeld mit Regelbedarfsstufen eingeführt.
Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 502 Euro – also 53 Euro mehr im Monat (Regelbedarfsstufe 1).  

Paare in Bedarfsgemeinschaft bekommen 471 Euro – 47 Euro mehr (Regelbedarfsstufe 2).  

Junge Erwachsene bis 25 Jahre, die im Haushalt der Eltern leben und Erwachse, die in einer Einrichtung wohnen, erhalten 402 Euro – 42 Euro mehr (Regelbedarfsstufe 3). 

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhalten 420 Euro – 44 Euro mehr (Regelbedarfsstufe 4). 

Kinder von 6 bis 13 Jahren bekommen 348 Euro – 37 Euro mehr (Regelbedarfsstufe 5). 

Kinder von 0 bis 5 Jahren erhalten 318 Euro – 33 Euro mehr (Regelbedarfsstufe 6). 

Achtung! Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 erhalten zusätzlich einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat. 

Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat kann für die Teilnahme an Weiterbildungen gezahlt werden, in denen ein Schul- oder Ausbildungsabschluss erworben werden soll. Und: Bürgergeld-Empfänger, die daran mitwirken, langfristig einen Arbeitslatz zu finden, können zusätzlich ein Bürgergeld-Bonus von 75 Euro pro Monat erhalten.  

Sanktionen für Hilfebedürftige, die nicht an einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt mitwirken, entfallen nicht, sondern können ab dem ersten Tag verhängt werden. Wer die Meldepflicht verletzt, wird mit einem Abzug von zehn Prozent des Regelbedarf für einen Monat sanktioniert. Bei der ersten Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes) wird der Regelbedarf ebenfalls um zehn Prozent für einen Monat gekürzt. Bei einer erneuten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 20 Prozent für zwei Monate gekürzt und in der letzten Stufe sind es 30 Prozent für drei Monate.  

5. Midijob-Grenze wird angehoben

Deutlich angehoben wird am 1. Januar die Midijob-Grenze – Midijobber können dann 400 Euro mehr verdienen – maximal 2 000 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen nicht die vollen Sozialbeiträge abgeführt werden. Oberhalb der Minijob-Grenze beträgt der Arbeitgeberanteil in der Sozialversicherung 28 Prozent des Bruttolohns, aber dieser Beitragssatz sinkt bis zur Entgeltgrenze von 2000 Euro auf etwa 20 Prozent. 

6. Verjährungsfrist der Urlaubsansprüche

Wer noch Urlaub aus 2020 hat, muss sich darum kümmern, den verbliebenen Urlaub im Jahr 2023 noch zu bekommen, Denn Urlaubsansprüche verjähren in Deutschland nach drei Jahren. Eigentlich! Der Europäische Gerichtshof hat zur Verjährungsfrist am 22.September 2022 allerdings ein wegweisendes Urteil gesprochen. Die Verjährungsfrist beginnt danach erst, wenn der Arbeitgeber den/die Mitarbeiter darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub verjährt. Vergisst er das, bleibt der Urlaubsanspruch auch nach der Drei-Jahresfrist erhalten. 

7. Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag

Ab Januar können sich Familien dank dieser gesetzlichen Änderung über mehr Geld freuen, denn das Kindergeld wird einheitlich 250 Euro betragen. Die Kindergeld-Erhöhung gilt auch gilt auch für einkommensschwache Familien, die keine Einkommensteuer zahlen. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht, von aktuell 5620 Euro steigt er auf 5760 Euro an. Der konkrete Freibetrag wird mit der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt errechnet. 

8. Bessere Bezahlung in Pflegeberufen

Im Mai 2023 wird der Mindestlohn in der Pflege erhöht. Er beträgt dann für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro pro Stunde, wie die Pflegekommission festgelegt hat. Ab Dezember 2023 soll er für Hilfskräfte dann erneut ansteigen, auf stündlich 14,15 Euro. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte steigt er ebenfalls um einige Cent. 

9. Studierende erhalten einen Heizkostenzuschuss

Einen Heizkostenzuschuss für Bafög-Empfänger, die nicht mehr zuhause wohnen, wird bereits in Höhe vor 230 Euro gezahlt. Anfang 2023 soll es einen weiteren Zuschuss in Höhe von 345 Euro gezahlt werden. Außerdem sollen alle Studierenden und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.  

10. Deutschlandticket soll im April kommen

Im Jahr 2023 soll es kommen: das deutschlandweit gültige Monatsticket für 49 Euro. Der Start für das “Deutschlandtickets” steht noch nicht fest. Geplant ist diese gesetzliche Änderung ab Monat April 2023. 

11. Bemessungsgrenze in der Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird angehoben. Sie liegt ab dem 1. Januar 2023 in den neuen Bundesländern bei 7100 Euro im Monat und in den alten Bundesländern bei 7300 Euro monatlich. 

12. Renten steigen in Ost und West

Im Sommer 2023 steigen die Renten und entlasten hoffentlich viele Frauen. Im Osten wird es um 4,2 Prozent mehr Rente geben, im Westen steigt die Rente um 3,5 Prozent.

13. Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen

Ab 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze für Rentner gestrichen und jeder kann so viel hinzuverdienen, wie er kann und will. 


Das war der erste Teil über gesetzliche Änderungen in 2023.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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