Der deutsche Gesundheitsminister spricht von einer Epidemie, die in Deutschland ausbrechen könnte. Großveranstaltungen werden abgesagt, Fluggesellschaften fliegen die vom Coronavirus besonders betroffene Gebiete nicht mehr an. Die Deutsche Bahn erstattet Fahrgästen, die wegen des Coronavirus eine Reise nicht antreten können, den Fahrpreis und immer mehr Firmen gestatten den Mitarbeitern Homeoffice. In vielen Formen ist das aber gar nicht möglich und viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, welche Gesetze gelten, wenn die Firma, die Schule oder die Kita vom Coronavirus betroffen ist. Wir haben die sieben wichtigsten Fakten für euch zusammengestellt.
1. Wann muss ein Arbeitnehmer zu Hause bleiben?
Für jeden Arbeitnehmer gilt: Wer an einer ansteckenden Erkrankung leidet – nicht nur am Coronavirus – muss zu Hause bleiben. Und: Jeder Arbeitnehmer ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, dies dem Betrieb unverzüglich mitzuteilen.
Sieh hierzu auch: https://women-at.work/ploetzlich-krank
2. Lohnfortzahlung, wenn Quarantäne verordnet wird?
Wer mit jemandem Kontakt hatte, der mit dem Coronavirus infiziert ist, kann unter Quarantäne gestellt werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz wird in solchen Fällen für sechs Wochen Lohnfortzahlung als Verdienstausfall gezahlt. Dauert die Quarantäne länger als sechs Wochen erhält der Arbeitnehmer Krankengeld.
3. Firmenschließung wegen Ansteckungsgefahr – Lohnfortzahlung?
Schließt ein Arbeitgeber vorsichtshalber und freiwillig die Firma, ist das eine Entscheidung, die er allein tragen muss. Das heißt: Arbeitnehmer, die zur Arbeit kommen könnten, aber nicht dürfen, müssen weiterhin Lohn erhalten. Aber selbst dann, wenn die Schließung nicht freiwillig erfolgt ist, müssen Arbeitgeber weiter Lohn zahlen, denn solche Situationen gehören zu seinem Betriebsrisiko.
4. Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice?
Der Arbeitsort wird vom Arbeitgeber bestimmt und meist ist dies im Arbeitsvertrag geregelt. Steht dort kein konkreter Arbeitsort und der Arbeitgeber lässt sich nicht auf Homeoffice ein, müssen die Arbeitnehmer in die Firma kommen – und zwar so lange, bis das Coronavirus von einer staatlichen Behörde mit einer bestimmten Gefahrenstufe klassifiziert wird. Aber: Kann ein Arbeitnehmer nachweisen, dass die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz konkret ist, zum Beispiel, weil er weiß, dass ein Kollege Kontakt mit einem Infizierten hatte, sollte er dies dem Arbeitgeber mitteilen und das Gesundheitsamt informieren.
5. Darf der Arbeitgeber Homeoffice anordnen?
Arbeitgeber können die Mitarbeiter nur dann ins Homeoffice schicken, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde und wenn eine solche Möglichkeit in der Wohnung des Arbeitnehmers besteht.
6. Kann der Staat Arbeitnehmer zwingen, zu Hause zu bleiben?
Behörden können jeden Bürger bei Gefahr im Verzug zwingen, zu Hause zu bleiben. Zum Beispiel, wenn der Schutz der Allgemeinheit über der persönlichen Freiheit des Einzelnen steht. Und: Die zuständige Behörde darf Menschen, die die verordnete Quarantäne nicht einhalten, in Gewahrsam nehmen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.
7. Was gilt für Arbeitnehmer bei Schließung von Kita und Schule?
Wie bei anderen Infektionskrankheiten auch, müssen sich berufstätige Eltern bei einer Kita- oder Schulschließung wegen Coronaviren darum bemühen, eine alternative Betreuung für ihre Kinder zu finden. Als Alternative bleibt nur, Urlaub zu nehmen oder sich vom Arbeitgeber unbezahlt freistellen zu lassen.
Homeoffice oder in die Firma gehen? 7 wichtige Fakten zum Coronavirus
Der deutsche Gesundheitsminister spricht von einer Epidemie, die in Deutschland ausbrechen könnte. Großveranstaltungen werden abgesagt, Fluggesellschaften fliegen die vom Coronavirus besonders betroffene Gebiete nicht mehr an. Die Deutsche Bahn erstattet Fahrgästen, die wegen des Coronavirus eine Reise nicht antreten können, den Fahrpreis und immer mehr Firmen gestatten den Mitarbeitern Homeoffice. In vielen Formen ist das aber gar nicht möglich und viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, welche Gesetze gelten, wenn die Firma, die Schule oder die Kita vom Coronavirus betroffen ist. Wir haben die sieben wichtigsten Fakten für euch zusammengestellt.
1. Wann muss ein Arbeitnehmer zu Hause bleiben?
Für jeden Arbeitnehmer gilt: Wer an einer ansteckenden Erkrankung leidet – nicht nur am Coronavirus – muss zu Hause bleiben. Und: Jeder Arbeitnehmer ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, dies dem Betrieb unverzüglich mitzuteilen.
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2. Lohnfortzahlung, wenn Quarantäne verordnet wird?
Wer mit jemandem Kontakt hatte, der mit dem Coronavirus infiziert ist, kann unter Quarantäne gestellt werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz wird in solchen Fällen für sechs Wochen Lohnfortzahlung als Verdienstausfall gezahlt. Dauert die Quarantäne länger als sechs Wochen erhält der Arbeitnehmer Krankengeld.
3. Firmenschließung wegen Ansteckungsgefahr – Lohnfortzahlung?
Schließt ein Arbeitgeber vorsichtshalber und freiwillig die Firma, ist das eine Entscheidung, die er allein tragen muss. Das heißt: Arbeitnehmer, die zur Arbeit kommen könnten, aber nicht dürfen, müssen weiterhin Lohn erhalten. Aber selbst dann, wenn die Schließung nicht freiwillig erfolgt ist, müssen Arbeitgeber weiter Lohn zahlen, denn solche Situationen gehören zu seinem Betriebsrisiko.
4. Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice?
Der Arbeitsort wird vom Arbeitgeber bestimmt und meist ist dies im Arbeitsvertrag geregelt. Steht dort kein konkreter Arbeitsort und der Arbeitgeber lässt sich nicht auf Homeoffice ein, müssen die Arbeitnehmer in die Firma kommen – und zwar so lange, bis das Coronavirus von einer staatlichen Behörde mit einer bestimmten Gefahrenstufe klassifiziert wird. Aber: Kann ein Arbeitnehmer nachweisen, dass die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz konkret ist, zum Beispiel, weil er weiß, dass ein Kollege Kontakt mit einem Infizierten hatte, sollte er dies dem Arbeitgeber mitteilen und das Gesundheitsamt informieren.
5. Darf der Arbeitgeber Homeoffice anordnen?
Arbeitgeber können die Mitarbeiter nur dann ins Homeoffice schicken, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde und wenn eine solche Möglichkeit in der Wohnung des Arbeitnehmers besteht.
6. Kann der Staat Arbeitnehmer zwingen, zu Hause zu bleiben?
Behörden können jeden Bürger bei Gefahr im Verzug zwingen, zu Hause zu bleiben. Zum Beispiel, wenn der Schutz der Allgemeinheit über der persönlichen Freiheit des Einzelnen steht. Und: Die zuständige Behörde darf Menschen, die die verordnete Quarantäne nicht einhalten, in Gewahrsam nehmen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.
7. Was gilt für Arbeitnehmer bei Schließung von Kita und Schule?
Wie bei anderen Infektionskrankheiten auch, müssen sich berufstätige Eltern bei einer Kita- oder Schulschließung wegen Coronaviren darum bemühen, eine alternative Betreuung für ihre Kinder zu finden. Als Alternative bleibt nur, Urlaub zu nehmen oder sich vom Arbeitgeber unbezahlt freistellen zu lassen.
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