Die Haftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Menschen haben sollten, denn sie reguliert Schäden und Unfälle, die sich im Privatbereich ereignen. Doch in welchen Fällen ist sie wirklich zuständig und wann sind Zusatzklauseln im Haftpflichtvertrag sinnvoll?
Für welche Schäden tritt eine Haftpflichtversicherung ein?
Eine private Haftpflichtversicherung reguliert Sach- und Personenschäden. Beispiele: Beschädigen jemand mit seinem Fahrrad ein Auto, trägt die Haftpflicht die Kosten für die Reparatur und kommt für die Wertminderung auf. Stößt ein Kollege im Büro eine Kaffeetasse um und das Handy seines Kollegen wird durch das „Kaffeebad“ unbrauchbar, zahlt die Haftpflicht den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert. Bei Personenschäden trägt sie die Klinik- und Arztkosten, die Aufwendungen für Rehabilitationen, das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall des Geschädigten.
Tritt die Haftpflicht für Umzugsschäden ein?
Ja – aber nur, wenn der Vertrag eine „Gefälligkeitsklausel“ enthält. Beispiel: Lässt jemand beim Transport z. B. einen Computer oder den Fernseher fallen, tritt die Haftpflicht nicht ein, wenn die „Gefälligkeitsklausel“ fehlt. Der Grund: Laut Gesetz sind Versicherungen nämlich nicht für Schäden verantwortlich, die bei einer „Gefälligkeit“ entstehen.
Brandloch im Teppich. Zahlt die Haftpflicht den Schaden?
Richter ein Nachbar in der Wohnung nebenan einen Schaden an (wirft zum Beispiel eine wertvolle Vase runter, bleibt man auf dem Schaden sitzen, wenn der Nachbar keine Versicherung hat und auch sonst nicht zahlungsfähig ist. Aber: Wer in seinem Haftpflichtvertrag eine „Ausfalldeckung“ vereinbart hat, kann die Regulierung des Schadens verlangen.
Zahlt die Haftpflicht, wenn der Hund Schäden anrichtet?
Da Haftpflichtversicherungen nur für Personen gelten, brauchen Hundebesitzer für den Hund eine Hundehaftpflicht. Darin sollte die Klausel „Hüten fremder Hunde“ aufgenommen werden, dann sind Hunde von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden, die ab und zu betreut werden versichert, wenn ein Schaden auftritt.
Zahlt die Haftpflicht, wenn ich meinem Nachbarn bzw. dem Vermieter einen Schaden zufüge?
Wird die Bausubstanz an einer Wohnung beschädigt oder ein Nachbar erleidet einen Schaden (z. B. weil die Badewanne überläuft), reguliert die Haftpflicht den Schaden. Aber: Es gibt Versicherungen, die für fremde Sachwerte, die gemietet oder geliehen sind, nicht haften. Tipp: Im Haftpflichtvertrag die Klausel „Mietsachschäden“ aufnehmen.
Haftpflichtversicherung zusammen mit dem Partner?
Eine gemeinsame Haftpflicht ist möglich, wenn das im Haftpflichtvertrag extra vereinbart wird. Hierzu sollte aber das „Kleingedruckte“ im Vertrag genau geprüft werden.
Ist man auch im Ehrenamt versichert?
Wer ehrenamtlich z. B. in einem Sportverein Kinder betreut oder sich in der Gemeinde engagiert, ist in Ausübung dieses Amtes nur dann haftpflichtversichert, wenn im Versicherungsvertrag die Klausel „Mitversicherung ehrenamtlicher Tätigkeiten“ vereinbart wurde. Ansonsten sollte die Vereinsversicherung zuständig sein.
Haftpflichtversicherung: Wann zahlt sie, wann nicht?
Die Haftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Menschen haben sollten, denn sie reguliert Schäden und Unfälle, die sich im Privatbereich ereignen. Doch in welchen Fällen ist sie wirklich zuständig und wann sind Zusatzklauseln im Haftpflichtvertrag sinnvoll?
Für welche Schäden tritt eine Haftpflichtversicherung ein?
Eine private Haftpflichtversicherung reguliert Sach- und Personenschäden. Beispiele: Beschädigen jemand mit seinem Fahrrad ein Auto, trägt die Haftpflicht die Kosten für die Reparatur und kommt für die Wertminderung auf. Stößt ein Kollege im Büro eine Kaffeetasse um und das Handy seines Kollegen wird durch das „Kaffeebad“ unbrauchbar, zahlt die Haftpflicht den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert. Bei Personenschäden trägt sie die Klinik- und Arztkosten, die Aufwendungen für Rehabilitationen, das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall des Geschädigten.
Tritt die Haftpflicht für Umzugsschäden ein?
Ja – aber nur, wenn der Vertrag eine „Gefälligkeitsklausel“ enthält. Beispiel: Lässt jemand beim Transport z. B. einen Computer oder den Fernseher fallen, tritt die Haftpflicht nicht ein, wenn die „Gefälligkeitsklausel“ fehlt. Der Grund: Laut Gesetz sind Versicherungen nämlich nicht für Schäden verantwortlich, die bei einer „Gefälligkeit“ entstehen.
Brandloch im Teppich. Zahlt die Haftpflicht den Schaden?
Richter ein Nachbar in der Wohnung nebenan einen Schaden an (wirft zum Beispiel eine wertvolle Vase runter, bleibt man auf dem Schaden sitzen, wenn der Nachbar keine Versicherung hat und auch sonst nicht zahlungsfähig ist. Aber: Wer in seinem Haftpflichtvertrag eine „Ausfalldeckung“ vereinbart hat, kann die Regulierung des Schadens verlangen.
Zahlt die Haftpflicht, wenn der Hund Schäden anrichtet?
Da Haftpflichtversicherungen nur für Personen gelten, brauchen Hundebesitzer für den Hund eine Hundehaftpflicht. Darin sollte die Klausel „Hüten fremder Hunde“ aufgenommen werden, dann sind Hunde von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden, die ab und zu betreut werden versichert, wenn ein Schaden auftritt.
Zahlt die Haftpflicht, wenn ich meinem Nachbarn bzw. dem Vermieter einen Schaden zufüge?
Wird die Bausubstanz an einer Wohnung beschädigt oder ein Nachbar erleidet einen Schaden (z. B. weil die Badewanne überläuft), reguliert die Haftpflicht den Schaden. Aber: Es gibt Versicherungen, die für fremde Sachwerte, die gemietet oder geliehen sind, nicht haften. Tipp: Im Haftpflichtvertrag die Klausel „Mietsachschäden“ aufnehmen.
Haftpflichtversicherung zusammen mit dem Partner?
Eine gemeinsame Haftpflicht ist möglich, wenn das im Haftpflichtvertrag extra vereinbart wird. Hierzu sollte aber das „Kleingedruckte“ im Vertrag genau geprüft werden.
Ist man auch im Ehrenamt versichert?
Wer ehrenamtlich z. B. in einem Sportverein Kinder betreut oder sich in der Gemeinde engagiert, ist in Ausübung dieses Amtes nur dann haftpflichtversichert, wenn im Versicherungsvertrag die Klausel „Mitversicherung ehrenamtlicher Tätigkeiten“ vereinbart wurde. Ansonsten sollte die Vereinsversicherung zuständig sein.
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