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So bekommst du Zuschüsse vom Staat und vom Arbeitgeber
So bekommen sie Zuschüsse vom Arbeitgeber und Staat!

Quelle: Agnieszka/Pexels

Arbeit - Ratgeber

So bekommst du Zuschüsse vom Staat und vom Arbeitgeber

Für ein Häuschen im Grünen müssen Arbeitnehmer meist lange sparen, bevor sich der Traum vom Eigenheim erfüllt. Aber: Viele Firmen zahlen ihren Mitarbeitern Zuschüsse – und auch der Staat beteiligt sich daran.

Wer von einem Häuschen im Grünen träumt, kann sich diesen Traum schneller mit Zuschüssen vom Staat und vom Arbeitgeber erfüllen. Der Wunsch, endlich in einem Eigenheim zu wohnen, kann sich für junge Familien mit etwas Unterstützung schneller erfüllen. Denn: Der Staat beteiligt sich mit Zuschüssen ebenso, denn viele Firmen zahlen ihren Mitarbeitern Zulagen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Sie werden gezahlt, um die Vermögensbildung von Arbeitnehmern zu fördern (z.B. Bausparverträge oder andere Sparvarianten). Die VL sind entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt, man muss nur danach fragen. 

Tipp: Ob und wie man gefördert wird, erfährt man in der Firmenleitung oder beim Betriebsrat.

Wie kann man solche Leistungen erhalten?

Arbeitnehmer müssen die VL bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Bis zu 40 Euro pro Monat können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber „geschenkt“ bekommen. Der maximale Betrag, der von Firmen gezahlt wird, beträgt 470 Euro im Jahr. 

Tipp: Das Spardepot, auf das die VL eingezahlt wird, bestimmt der Arbeitnehmer – er kann sich damit ein Vermögenspolster schaffen.

Kann der Zuschuss der Firma geringer sein?

Ja. Es gibt Firmen, die weniger oder keine vermögenswirksamen Leistungen zahlen, denn eine „Zahlungspflicht“ besteht für Arbeitgeber nicht. Ist der Betrag, den das Unternehmen zahlt, niedriger als der Maximalbetrag von 470 Euro, kann der Mitarbeiter die Differenz drauflegen. 

Tipp: Werden 470 Euro pro Jahr angespart, kommt der Mitarbeiter zusätzlich in den Genuss der Arbeitnehmer-Sparzulage – es sind Zuschüsse vom Staat, die dem Arbeitnehmer gezahlt werden können. 

Wie bekommt man die Arbeitnehmer-Zulage? 

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird mit der jährlichen Steuererklärung beantragt und dieser muss eine Bescheinigung (Ansparnachweis) beigefügt werden. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren (Ansparfrist) auf das Anlagekonto gezahlt. 

Tipp: Wird der Sparvertrag vorzeitig gekündigt, geht der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage verloren. Ausnahmen davon sind unter anderem: Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder dessen Ehegatten. 

Gibt es Bedingungen für die Zahlung der Zulage? 

Ja. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nur gezahlt, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers das Jahresgehalt von 17 900 Euro (Ledige) bzw. 35 800 Euro (Ehepaare) nicht übersteigt. 

Zuschüsse vom Staat als Wohnungsbauprämie 

Wer mit einem Bausparvertrag für ein Eigenheim spart, kann mit Zuschüssen vom Staat in Form einer Wohnungsbauprämie gefördert werden.  Hier sind aber auch Einkommensgrenzen zu beachten. Gefördert wird, wer über ein Jahreseinkommen von maximal 25 600 Euro (Ledige) bzw. 51 200 Euro (Ehepaare) verfügt. 

Tipp: Auf die Ansparsumme des Bausparvertrages zahlt der Staat eine Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent. 

Sind Doppelförderungen ebenfalls möglich? 

Ja. Arbeitnehmer können die Arbeitnehmer-Sparzulage und zusätzlich eine Wohnungsbauprämie als Zuschuss vom Staat erhalten – allerdings nicht für dieselbe Sparvariante. 

Tipp: Wer beide Zuschüsse beanspruchen möchte, muss einen Bausparvertrag abschließen und eine Vermögensanlage und erhält dann vom Staat die Arbeitnehmer-Sparzulage und außerdem die Wohnungsbauprämie als völlig legale Doppelförderung. 

Informationen für Sparer: 

  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin Tel.: 030/186150, Mail: kontakt@bmwi.bund.de, www.bmwi.de, Suche: Vermögensbildung

Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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