Wohnraum ist knapp, gute Jobs werden immer öfter angeboten, denn Fachkräfte sind Mangelware. Bevor man einen neuen Job annimmt, steht die Frage: Wo findet man eine bezahlbare Wohnung, die verkehrsgünstig liegt? Wer die gefunden hat, sollte dem Vermieter genau zuhören, wenn er die Merkmale der Wohnung beschreibt. Denn manche arbeiten mit Tricks und es ist besser, wenn man die kennt.
Wohnraum ist knapp, gute Jobs werden immer öfter angeboten, denn Fachkräfte sind Mangelware. Bevor man einen neuen Job annimmt, steht die Frage: Wo findet man eine bezahlbare Wohnung, die verkehrsgünstig liegt? Wer die gefunden hat, sollte dem Vermieter genau zuhören, wenn er die Merkmale der Wohnung beschreibt. Denn manche arbeiten mit Tricks und es ist besser, wenn man die kennt.
Die Wohnungsgröße ist oft eine Mogelpackung
In den meisten Mietverträgen ist die Wohnungsgröße in Quadratmetern angegeben – obwohl Vermieter zu einer solchen Angabe nicht verpflichtet sind. Hausverwaltungen bieten Wohnung gern „unverdächtig“ an – zum Beispiel 2-Raum-Wohnung zum Mietpreis von 410 Euro. Ob die Wohnung dem Mietspiegel entspricht, sollte man unbedingt prüfen.
- Trick der Vermieters: Pauschalangaben, die nicht erkennen lassen, ob die Miete überteuert ist. Allerdings funktioniert das Prinzip nur, wenn die Miete konstant bleibt. Will der Vermieter mehr Miete, muss er die Mieterhöhung mit exakten Quadratmeterpreisen unterlegen. Spätestens dann fliegt die Sache auf. Mieter sollten sich deshalb entscheiden: Pauschalmiete ohne Erhöhung oder konkret nachprüfbare Quadratmeterpreise.
- Trick: Falsche Angabe der Quadratmeterzahl – der Mieter zahlt für 100, die Wohnung ist aber nur 85 Quadratmeter groß. Gegen eine solche Mogelpackung sprach der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil, auf das sich inzwischen alle Mieter berufen können. Vermieter, die sich um ein paar Quadratmeter „vermessen“, haben schlechte Karten. Ist die Wohnung nicht 110, sondern nur 95 Quadratmeter groß, gilt folgendes Grundsatzurteil, auf dass sich alle Mieter berufen können. Unterschreitet die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße den Wert um mehr als zehn Prozent, muss der Vermieter die Miete neu berechnen, weil ein Mietmangel vorliegt (BGH, Az: VIII ZR 133/03). Es hilft nur NACHMESSEN!
Für Schrägen und Balkone gibt es keine 100 Prozent
Wer eine Wohnung besichtigt, sollte einen Zollstock mitnehmen. Viele Vermieter mogeln nicht nur bei den Flächen, sondern auch bei den Höhen. Wer eine Dachwohnung angemietet sollte ebenfalls nachgemessen. Die Quadratmeterangaben des Vermieters können stimmten – bei der Grundfläche. Aber wie sieht es bei den Höhen aus? Hier gilt grundsätzlich: Dachschrägen von ein bis zwei Metern zählen nur zur Hälfte zur Wohnfläche – unter einem Meter dürfen sie gar nicht angerechnet werden – das verschweigen Vermieter gern. Tipp: Balkone und Terrassen gelten nach der Wohnflächenverordnung nur zu einem Viertel zur Wohnfläche.
Geringe Nebenkosten und ein Heizkostenratequiz
Die Heizkostenberechnung ist oft ein Irrgarten, in dem einige Vermieter Kosten versteckten. Die Heizpauschale und die komplizierten Rechenoperationen gleichen oft einem Irrgarten. „Undurchsichtige Kalkulation müssen Mieter nicht akzeptieren. Ohne eine nachvollziehbare Heizkostenberechnung geht der Vermieter leer aus.
- beliebter Trick: Niedrige Nebenkosten, die die Gesamtmiete bei der Anmietung günstig erscheinen lassen – am Ende des Abrechnungszeitraums folgt dann eine saftige Nachzahlung!
Diese Tricks von Vermietern solltest du kennen
Wohnraum ist knapp, gute Jobs werden immer öfter angeboten, denn Fachkräfte sind Mangelware. Bevor man einen neuen Job annimmt, steht die Frage: Wo findet man eine bezahlbare Wohnung, die verkehrsgünstig liegt? Wer die gefunden hat, sollte dem Vermieter genau zuhören, wenn er die Merkmale der Wohnung beschreibt. Denn manche arbeiten mit Tricks und es ist besser, wenn man die kennt.
Wohnraum ist knapp, gute Jobs werden immer öfter angeboten, denn Fachkräfte sind Mangelware. Bevor man einen neuen Job annimmt, steht die Frage: Wo findet man eine bezahlbare Wohnung, die verkehrsgünstig liegt? Wer die gefunden hat, sollte dem Vermieter genau zuhören, wenn er die Merkmale der Wohnung beschreibt. Denn manche arbeiten mit Tricks und es ist besser, wenn man die kennt.
Die Wohnungsgröße ist oft eine Mogelpackung
In den meisten Mietverträgen ist die Wohnungsgröße in Quadratmetern angegeben – obwohl Vermieter zu einer solchen Angabe nicht verpflichtet sind. Hausverwaltungen bieten Wohnung gern „unverdächtig“ an – zum Beispiel 2-Raum-Wohnung zum Mietpreis von 410 Euro. Ob die Wohnung dem Mietspiegel entspricht, sollte man unbedingt prüfen.
- Trick der Vermieters: Pauschalangaben, die nicht erkennen lassen, ob die Miete überteuert ist. Allerdings funktioniert das Prinzip nur, wenn die Miete konstant bleibt. Will der Vermieter mehr Miete, muss er die Mieterhöhung mit exakten Quadratmeterpreisen unterlegen. Spätestens dann fliegt die Sache auf. Mieter sollten sich deshalb entscheiden: Pauschalmiete ohne Erhöhung oder konkret nachprüfbare Quadratmeterpreise.
- Trick: Falsche Angabe der Quadratmeterzahl – der Mieter zahlt für 100, die Wohnung ist aber nur 85 Quadratmeter groß. Gegen eine solche Mogelpackung sprach der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil, auf das sich inzwischen alle Mieter berufen können. Vermieter, die sich um ein paar Quadratmeter „vermessen“, haben schlechte Karten. Ist die Wohnung nicht 110, sondern nur 95 Quadratmeter groß, gilt folgendes Grundsatzurteil, auf dass sich alle Mieter berufen können. Unterschreitet die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße den Wert um mehr als zehn Prozent, muss der Vermieter die Miete neu berechnen, weil ein Mietmangel vorliegt (BGH, Az: VIII ZR 133/03). Es hilft nur NACHMESSEN!
Für Schrägen und Balkone gibt es keine 100 Prozent
Wer eine Wohnung besichtigt, sollte einen Zollstock mitnehmen. Viele Vermieter mogeln nicht nur bei den Flächen, sondern auch bei den Höhen. Wer eine Dachwohnung angemietet sollte ebenfalls nachgemessen. Die Quadratmeterangaben des Vermieters können stimmten – bei der Grundfläche. Aber wie sieht es bei den Höhen aus? Hier gilt grundsätzlich: Dachschrägen von ein bis zwei Metern zählen nur zur Hälfte zur Wohnfläche – unter einem Meter dürfen sie gar nicht angerechnet werden – das verschweigen Vermieter gern. Tipp: Balkone und Terrassen gelten nach der Wohnflächenverordnung nur zu einem Viertel zur Wohnfläche.
Geringe Nebenkosten und ein Heizkostenratequiz
Die Heizkostenberechnung ist oft ein Irrgarten, in dem einige Vermieter Kosten versteckten. Die Heizpauschale und die komplizierten Rechenoperationen gleichen oft einem Irrgarten. „Undurchsichtige Kalkulation müssen Mieter nicht akzeptieren. Ohne eine nachvollziehbare Heizkostenberechnung geht der Vermieter leer aus.
- beliebter Trick: Niedrige Nebenkosten, die die Gesamtmiete bei der Anmietung günstig erscheinen lassen – am Ende des Abrechnungszeitraums folgt dann eine saftige Nachzahlung!
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