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Nebenkostenabrechnung: Was müssen Mieter nicht zahlen?
Nebenkostenabrechnung: Was müssen Mieter nicht zahlen?

Quelle: Breakingpic / Pexels

Ratgeber - Wohnen

Nebenkostenabrechnung: Was müssen Mieter nicht zahlen?

Nebenkostenabrechnung: Was müssen Mieter nicht zahlen?

Der Mieterbund schätzt, dass jede zweite Abrechnung der Nebenkosten fehlerhaft ist. Viel zu oft zahlen also Mieter für Positionen, die nicht berechnet werden dürfen und auch die Abrechnungsfristen werden von den Vermietern oft nicht eingehalten.

Fristen bei der Nebenkostenabrechnung

Für die Abrechnung haben Vermieter zwölf Monate Zeit. Spätestens dann muss der Mieter eine nachvollziehbare Abrechnung haben. Die Frist beginnt am Ende der Abrechnungszeit (z. B. nach dem Kalenderjahr).

Können Mieter eine Nachzahlung verweigern?

Versäumt der Vermieter diese Zwölf-Monats-Frist, kann er keine Nachzahlung mehr von den Mietern fordern. Das Rückzahlungsrecht – also zu viel gezahlte Nebenkosten, die ein Mieter geleistet hat, bleibt davon unberührt.

Welche Nebenkosten-Positionen sind legal?

Zu den zulässigen Betriebskostenarten gehören folgende 17 Positionen:

  • Hausmeister
  • Fahrstuhlkosten
  • Gartenpflege
  • Kabelanschluss
  • öffentliche Lasten (z.B. Grundsteuer)
  • Hausreinigung
  • Schädlingsbekämpfung
  • Schornsteinfeger
  • Heizung
  • Fernwärme
  • Gebäudeversicherung, Hausbeleuchtung, Straßenreinigung
  • Müllabfuhr
  • Wasser
  • Warmwasser
  • Abwasser

Welche Positionen sind nicht zulässig?

Die Liste der unzulässigen Nebenkosten ist lang. Wer die folgenden Posten in seiner Abrechnung findet, sollte umgehend Widerspruch einlegen:

  • Bankgebühren, Zinsen, Entgelte für Kredite sowie Portokosten
  • Mietausfall-, Umweltschäden- und Reparaturkostenversicherung
  • Versicherung gegen Terror
  • Gasdruck- und Dichtemessung an der Heizungsanlage des Hauses
  • Verwaltungsarbeiten, die ein Hausmeister durchführt
  • Bildung Instandhaltungsrücklagen
  • Wartungsarbeiten an der Schließ- und Klingelanlage des Hauses
  • Sperrmüllentsorgung (nur, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist)
  • Müll- oder Energiekosten für Gewerbemieter des Hauses
  • Pauschale für den Leerstand von Wohnungen
  • Rohrentkalkungskosten oder Rostschutzarbeiten
  • Sonstige Kosten – nur zulässig, wenn sie im Mietvertrag stehen

Was tun, wenn unzulässige Posten auftauchen?

Sofort schriftlich Widerspruch einlegen und vom Vermieter den Rechnungsnachweis (z. B. Müll, Öl, Gas) verlangen. Weigert er sich bzw. bleibt die Nachweise schuldig, müssen Mieter keine Nachzahlung leisten.

Wie lange dürfen Mieter die Abrechnung prüfen?

Ab dem Tag, an dem die Nebenkostenabrechnung eingeht, haben Mieter vier Wochen Zeit für die Prüfung. Ist die Abrechnung in Ordnung, muss die Nachzahlung geleistet werden. Ist sie fehlerhaft, sind zwölf Monate Zeit, um Beschwerde einzulegen und vom Vermieter eine Korrektur zu fordern. Die Einwände müssen dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden. Geht die Abrechnung am 30. April dieses Jahres ein, beginnt die Widerspruchsfrist an diesem Tag und endet ein Jahr später am 30. April 2018. Die Frist verlängert sich zugunsten des Mieters, wenn er Rechnungen einsehen will, der Vermieter diese aber nicht bzw. nicht rechtzeitig vorlegt.

Standard-Pflichtinfos der Nebenkosten-Abrechnung

  • Zeitraum der Abrechnung
  • Kostenabrechnung für das gesamte Mietshaus
  • Verteilerschlüssel für einzelne Wohnungen
  • Kostenanteil Einzelmieter
  • Berücksichtigung der monatlichen Vorauszahlungen
  • Widerrufsbelehrung mit Widerrufsfrist

Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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