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Die 10 häufigsten Irrtümer im Mietrecht
Die 10 häufigsten Irrtümer im Mietrecht

Quelle: pixabay

Wohnen

Die 10 häufigsten Irrtümer im Mietrecht

Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern gibt es in vielen Bereichen des Mietrechts und Vermieter arbeiten gern mit Mythen, um ihre Interessen durchzusetzen. Wir klären über die zehn gängigsten Irrtümer auf.

Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern gibt es in vielen Bereichen des Mietrechts und Vermieter arbeiten gern mit Mythen, um ihre Interessen durchzusetzen. Wir klären über die zehn gängigsten Irrtümer auf.

Neue Heizung bedeutet immer Mieterhöhung

Irrtum! Hat der Vermieter die Heizung erneuert, weil die alte Anlage defekt und eine Reparatur nicht möglich war, kann er die Miete nur erhöhen, wenn er einen Energiespareffekt nachweist.“

Baden und Duschen ist in der Nacht verboten

„Irrtum! Mieter können das Bad Tag und Nacht nutzen. Gibt es im Mietvertrag Verbotsklauseln, sind sie unzulässig. Einige Gerichte fanden aber 30 Minuten nächtliches Duschen oder Baden ausreichend.“

Die volle Kaution ist vor dem Einzug zu zahlen

„Irrtum! Die Kaution darf in drei Raten gezahlt werden. Die erste zu Beginn des Mietvertrages – andere Vertragsklauseln sind unzulässig (BGH Az: VIII ZR 344/02).“

Lebenspartner gelten als illegale Untermieter

„Irrtum! Wer seinen Lebenspartner in der Wohnung aufnimmt, braucht dafür nicht die Erlaubnis des Vermieters und es handelt sich auch nicht um einen illegalen Untermieter (§ 533 BGB). Der Vermieter muss lediglich informiert sein.“

Vermieter dürfen einen Zweitschlüssel behalten

„Irrtum! Kein Vermieter darf das. Selbst wenn ein Mieter den Schlüssel freiwillig hinterlegt, darf er die Wohnung nicht betreten (Grundgesetz Artikel 13 – Unverletzlichkeit der Wohnung).

Mieter müssen immer einen Nachmieter finden

„Irrtum! Nur wenn es im Mietvertrag eine Nachmieterklausel gibt, ist der Mieter dazu verpflichtet. Und das gilt nur für den Fall, dass er vorzeitig ausziehen will.“

Die hinterlegte Kaution darf abgewohnt werden

„Irrtum! Die Kaution gilt als Sicherheit für den Vermieter – falls Nachzahlungen oder Schadenersatzansprüche eintreten.“

Alle Haustiere können im Vertrag verboten werden

„Irrtum! Die Haltung von Kleintieren ist erlaubt (z. B. Hamster oder Ziervögel). Hunden und Katzen muss der Vermieter zustimmen.“

Pro Monat dürfen Mieter eine laute Party feiern

„Irrtum! Die Nachtruhe beginnt grundsätzlich um 22 Uhr. Wer länger feiern will, sollte die Nachbarn um Erlaubnis bitten.“

Mietverträge lassen sich sofort widerrufen

„Irrtum! Ist der Mietvertrag unterschrieben, muss der Mieter Kündigungsfrist eingehalten.“

Diese Irrtümer, werden von Vermietern gern als Pflicht angesehen

Abschlussrenovierungen…

…sind nur nötig, wenn der Mieter keine Schönheitsreparaturen durchgeführt hat!

 Mietminderungen…

…sind auch dann möglich, wenn der Vermieter einen Mangel nicht verursacht hat!

Besichtigungsrecht…

…hat der Vermieter nicht „jederzeit“, sondern nur nach Terminvereinbarung!


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

  1. Tobias Müller

    Danke für die Aufklärung zum Mietrecht! Meine Nichte ist in ihr erste eigene Wohnung gezogen und hat ständig neue und viele Fragen. Gut zu wissen, was sich der Vermieter erlauben darf und was nicht!
    LG

    20 September

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