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Coronavirus: Die wichtigsten Fakten zum Kurzarbeitergeld
Coronavirus: Die wichtigsten Fakten zum Kurzarbeitergeld

Quelle: Pexels

Arbeit - Ratgeber

Coronavirus: Die wichtigsten Fakten zum Kurzarbeitergeld

Das Arbeits-und Wirtschaftsministerium haben auf den sich weiter ausbreitenden Coronavirus reagiert, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Grenzen zu halten. Im Schnellverfahren wurde das Kurzarbeitergesetz geändert, damit mehr Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen und mehr Arbeitnehmer es erhalten können. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengetragen.

Was bedeutet Kurzarbeit und welche Vorteile hat sie?

Der größte Vorteil bei Kurzarbeit ist, dass die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz nicht verlieren. Selbst wenn sie bei Kurzarbeit weniger verdienen, sind sie vor Arbeitslosigkeit geschützt und verdienen so viel, dass sie ihre Familie versorgen können.

Unternehmen, die in eine schwere wirtschaftliche Krise geraten, können bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit für die Belegschaft beantragen. Das soll den positiven Effekt haben, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Unternehmen in die Lage versetzen, die Produktion hochzufahren, wenn die Coronakrise vorbei ist.

Welche Voraussetzungen gelten für Kurzarbeit?

Bisher konnten Unternehmen Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von Kurzarbeit betroffen ist. Diese Zugangsschwelle wurde gesenkt. Das bedeutet jetzt ganz praktisch:

  • Die Bundesagentur für Arbeit gewährt Lohnkostenzuschüsse bereits dann, wenn zehn Prozent der Belegschaft von Kurzarbeit betroffen sind.
  • Die Beiträge zur Sozialversicherung werden ebenfalls von der Bundesanstalt für Arbeit übernommen. Bisher mussten die Unternehmen diese anteilig tragen. Hierfür werden laut Arbeitsminister die Milliarden Euro Rücklagen der Bundesanstalt für Arbeit verwendet.
  • Das Kurzarbeitergeld wird jetzt auch für der Leih- und Zeitarbeitnehmer gezahlt, die erhielten das bisher nicht, weil die Bundesanstalt für diese Arbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld zahlte. Der Grund: Der Arbeitsausfall zählte zu den Risiken der Unternehmen, für die die Bundesanstalt nicht aufkommen musste.

Ab wann gilt die neue Kurzarbeiterregelung?

Die Gesetzesänderung soll bereits ab April in Kraft treten. Das Bundeskabinett hat sie bereits beschlossen – jetzt muss die Änderung nur noch vom Bundestag und vom Bundesrat bestätigt werden – die Abstimmung ist für den 13.3.2020 geplant.

Wo können Arbeitgeber den Antrag stellen?

Unternehmen können den Antrag auf Kurzarbeit jetzt auch online stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat die notwendigen Antragsformulare sowie eine Anleitung für die Antragstellung im Internet veröffentlicht.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

Wie viel Kurzarbeitergeld wird gezahlt?

Kurzarbeitergeld wird als Lohnkostenzuschuss gezahlt – etwa in Höhe des Arbeitslosengeldes und das sind im Durchschnitt 60 Prozent des Nettolohnes.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Bisher gilt die Regelung, dass es für zwölf Monate gezahlt werden soll. Hält die wirtschaftliche Krise an, kann das Arbeitsministerium die Bezugsdauer auf zwei Jahre verlängern.

Wird für Kurzarbeiter der Jahresurlaub gekürzt?

Am Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer ändert sich nichts. Alle Mitarbeiter haben auch bei Kurzarbeit einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bzw. erhalten so viel Urlaub, wie im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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