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Arbeiten von Zuhause – Auf das solltest du achten!
Arbeiten von Zuhause – Auf das solltest du achten!

Quelle: Kaboompics // Karolina

Arbeit - Ratgeber

Arbeiten von Zuhause – Auf das solltest du achten!

Für viele Frauen wäre ein Nebenjob, den sie von zu Hause ausüben könnten, optimal. Doch wie eine seriöse Firma finden, die Heimarbeit anbietet? Wir sagen, was bei einem Nebenjob von zu Hause zu beachten ist, welchen Branchen Heimarbeit anbieten, welche Rechte Frauen in der Heimarbeit haben und wie man unseriöse Firmen erkennt.

Für viele Frauen wäre ein Nebenjob, den sie von zu Hause ausüben könnten, optimal. Doch wie eine seriöse Firma finden, die Heimarbeit anbietet? Wir sagen, was bei einem Nebenjob von zu Hause zu beachten ist, welchen Branchen Heimarbeit anbieten, welche Rechte Frauen in der Heimarbeit haben und wie man unseriöse Firmen erkennt.
 

Welche Branchen bieten Heimtätigkeiten an?

Wer einen Nebenjob in Heimarbeit ausführen möchten, findet Angebote in folgenden Branchen:

  • Telefondienstleister – Betreuung der Hotline einer Firma, die z. B. von 16 bis 20 Uhr erreichbar sein muss;
  • Werbeartikelproduktion –  wie z. B. Kugelschreiber zusammensetzen;
  • Spielzeugfertigung – z. B. Kinderspielzeug montieren;
  • Datenerhebung – wie z. B. Buchhaltung für Handwerksfirmen;
  • Statistik – z. B. Verbreitungsgebiete von Produkten lokalisieren;
  • Onlineredaktion – z. B. Einstellen von Waren in Internetauktionen;
  • Baugewerbe – z. B. kopieren von Bauzeichnungen.

Woran erkennt man dubiose Unternehmen?

Wer einen Nebenjob in Heimarbeit sucht, sollte misstrauisch werden, wenn die Firma…

…keine Postanschrift hat, sondern nur ein Postfach angibt – dann handelt es sich häufig um eine Briefkastenfirma;

…als Firmentelefon eine Mobilnummer angibt und persönlich gar nicht erreichbar ist;

…ihren Firmensitz im Ausland hat (z. B. Holland oder Luxemburg);

… eine Nebenjobgebühr verlangt.

Mit welche Tricks arbeiten unseriöse Anbieter?

Leider fallen Jobsuchende immer wieder auf unseriöse Firmen herein.

Trick 1 – Vorkasse: Heimarbeiter sollen z. B. mit 500 Euro in Vorkasse gehen und Werbeartikel kaufen, die sie zusammensetzen sollen. Es wird ein Verdienst von 2000 Euro versprochen, der erst gezahlt wird, wenn ein Käufer gefunden wurde – meist geht das schief – die 500 Euro sind weg.

Trick 2 – Telefondienst: Vor dem „Superverdienst“, sollen Heimarbeiter übers eigene Telefon z. B. Software verkaufen und Kundenlisten erstellen, die angeblich bezahlt werden. Am Ende bleiben sie auf den Telefonkosten sitzen – ohne Lohn.

Trick 3 – Kauf von Broschüren: Um die Tätigkeit ausüben zu können, sollen teure Broschüren gekauft werden, die Jobanleitungen enthalten. Dann ist die Firma verschwunden. Arbeit und Lohn – Fehlanzeige.

Welche Rechte haben Heimarbeiter eigentlich?

Als Heimarbeiter gilt, wer z.B. in der eigenen Wohnung allein oder in der Familie Aufträge ausführt und dafür Lohn erhält. Heimarbeiter verwerten ihre Arbeitsergebnisse nicht, sondern überlassen das dem Auftraggeber. Weil viele Betriebe Heimarbeiter beschäftigen, sind die Mitarbeiter durch das Heimarbeitsgesetz geschützt. Darin ist folgendes verbindlich festgelegt.

  • Inhalt von Arbeitsverträgen;
  • Kündigungsfristen;
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit;
  • Urlaubsanspruch;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz;
  • Mutterschutzregelungen.

Wer kontrolliert Heimarbeitsfirmen?

Firmen, die Heimarbeiter beschäftigen, müssen dies dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz sowie dem Landesarbeitsamt melden. Die Einhaltung des Heimarbeitsgesetzes kontrolliert die Gewerbeaufsichtsämter und die Landesaufsicht für Verbraucher- bzw. Arbeitsschutz. Heimarbeiter haben zwar keinen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, aber die Auftraggeber müssen in Listen Name, Adresse, Tätigkeit und Zeitpunkt protokollieren.

Heimarbeiter…

  • sind schriftlich über die Tätigkeit sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu informieren;
  • müssen über Lohn und Arbeitsbedingungen aufgeklärt werden;
  • erhalten Arbeits- und Lohnzettel.

Tarifverträge schützen vor Lohndumping

Die Bezahlung von Heimarbeit erfolgt im Stundenlohn oder über Stückentgelte. Um Lohndumping vorzubeugen, ist die Bezahlung von Heimarbeit in Tarifverträgen geregelt. Vor der Annahme einer Tätigkeit sollte auch geklärt werden, ob Anspruch auf Zuschläge für Miete, Wasser und Strom besteht.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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