Habt ihr schon mal eine Abmahnung erhalten? Schon mal im Job im Internet gesurft, obwohl es verboten ist oder private Telefongespräche geführt? Zu spät gekommen, weil der Wecker nicht geklingelt hat oder zu lange in der Mittagspause gewesen? Jeder von uns hat in der Firma schon mal etwas getan, was dem Chef missfiel. Doch übertreiben sollte man so etwas nicht, denn der Arbeitgeber hat ein arbeitsrechtliches Instrument.
Führt jede Abmahnung zur Kündigung?
Nein. Eine solche arbeitsrechtliche Sanktion ist zwar unangenehm und peinlich, sie kann aber nur im schlimmsten Fall und bei Wiederholungen zu einer Kündigung führen. Die gute Nachricht: Nicht jede Verwarnung führt zu schwerwiegenden Konsequenzen. Nicht jede Abmahnung ist rechtlich verbindlich und jeder Mitarbeiter hat das Recht, etwas gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung zu tun. Wir sagen euch, wie ihr richtig reagieren solltet, wenn der Chef eine ausspricht.
Sind Abmahnung gesetzlich geregelt?
Nein. Für Abmahnungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Trotzdem müssen auch bei hier Formen und Fristen beachtet werden, damit das Klagerecht nicht verwirkt ist – zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Abmahnung zu lange wartet, um dagegen rechtlich vorzugehen, wenn er sie für nicht gerechtfertigt hält.
Welche Form muss eine Abmahnung haben?
Abmahnungen können vom Chef schriftlich, aber auch mündlich ausgesprochen werden. Da die mündliche Warnung weniger wirkungsvoll ist, wenn der Chef zum Beispiel keine Zeugen hat, werden die meisten Chefs auf eine mündliche Verwarnung verzichten und den Mitarbeiter schriftlich abmahnen –die Abmahnung landet dann in der Personalakte.
Welchen Inhalt muss sie haben?
Eine Abmahnung muss den arbeitsrechtlichen Verstoß des Mitarbeiters wahrheitsgemäß und exakt wiedergeben. Sie muss beschreiben, wann der Mitarbeiter wie lange im Internet gesurft ist, die Mittagspause überzogen hat, zu spät zur Arbeit kann oder unentschuldigt gefehlt hat. Damit die Abmahnung eine disziplinarische Wirkung zeigt, muss sie konkrete Sanktionen für den Wiederholungsfall ankündigen. Es reicht nicht, wenn in der Verwarnung steht, dass „arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn sich ein solches Verhalten wiederholt“. Eine so unkonkrete Ankündigung von Konsequenzen ist wirkungslos. Damit der Mitarbeiter sein Verhalten ändert, kann der Chef schreiben: „Im Wiederholungsfall folgt eine weitere und in der letzten Konsequenz eine Kündigung“.
Ungerecht abgemahnt – sofort klagen?
Wer eine Abmahnung erhält und diese für nicht gerechtfertigt hält, kann dagegen klagen – aber das zerstört oder belastet das Arbeitsverhältnis und wer im Job bleiben möchte, kann es zunächst anderes versuchen.
Aus „strategischen Gründen“ können Mitarbeiter eine Gegenerklärung verfassen, die „Verfehlung“ aus ihrer Sicht schildern und dieses Schreiben als „Widerspruch“ gegen die Abmahnung in die Personalakte legen lassen.
Wann ist eine Klage empfehlenswert?
Nicht in jedem Fall. Sollte die Abmahnung die „Vorstufe“ zu einer Kündigung sein und enthält sie unkonkrete oder sogar falsche Sachverhalte, hätte eine Klage den Effekt, dass der Chef vom Gericht „eine Gebrauchsanleitung“ erhält, wie eine rechtssichere Verwarnung verfasst werden muss. Kündigungen, die sich auf vorherige Abmahnungen beziehen, können nämlich abgewiesen werden, wenn die Abmahnungen nicht wirksam ausgesprochen wurden.
Eine Klage lohnt sich aber, wenn eine Abmahnung und die sich darauf stützende Kündigung zum Beispiel rufschädigende oder nachweislich falsche Behauptungen enthält, die nicht belegt werden können.
Abmahnung vom Chef? Richtig reagieren!
Habt ihr schon mal eine Abmahnung erhalten? Schon mal im Job im Internet gesurft, obwohl es verboten ist oder private Telefongespräche geführt? Zu spät gekommen, weil der Wecker nicht geklingelt hat oder zu lange in der Mittagspause gewesen? Jeder von uns hat in der Firma schon mal etwas getan, was dem Chef missfiel. Doch übertreiben sollte man so etwas nicht, denn der Arbeitgeber hat ein arbeitsrechtliches Instrument.
Führt jede Abmahnung zur Kündigung?
Nein. Eine solche arbeitsrechtliche Sanktion ist zwar unangenehm und peinlich, sie kann aber nur im schlimmsten Fall und bei Wiederholungen zu einer Kündigung führen. Die gute Nachricht: Nicht jede Verwarnung führt zu schwerwiegenden Konsequenzen. Nicht jede Abmahnung ist rechtlich verbindlich und jeder Mitarbeiter hat das Recht, etwas gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung zu tun. Wir sagen euch, wie ihr richtig reagieren solltet, wenn der Chef eine ausspricht.
Sind Abmahnung gesetzlich geregelt?
Nein. Für Abmahnungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Trotzdem müssen auch bei hier Formen und Fristen beachtet werden, damit das Klagerecht nicht verwirkt ist – zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Abmahnung zu lange wartet, um dagegen rechtlich vorzugehen, wenn er sie für nicht gerechtfertigt hält.
Welche Form muss eine Abmahnung haben?
Abmahnungen können vom Chef schriftlich, aber auch mündlich ausgesprochen werden. Da die mündliche Warnung weniger wirkungsvoll ist, wenn der Chef zum Beispiel keine Zeugen hat, werden die meisten Chefs auf eine mündliche Verwarnung verzichten und den Mitarbeiter schriftlich abmahnen –die Abmahnung landet dann in der Personalakte.
Welchen Inhalt muss sie haben?
Eine Abmahnung muss den arbeitsrechtlichen Verstoß des Mitarbeiters wahrheitsgemäß und exakt wiedergeben. Sie muss beschreiben, wann der Mitarbeiter wie lange im Internet gesurft ist, die Mittagspause überzogen hat, zu spät zur Arbeit kann oder unentschuldigt gefehlt hat. Damit die Abmahnung eine disziplinarische Wirkung zeigt, muss sie konkrete Sanktionen für den Wiederholungsfall ankündigen. Es reicht nicht, wenn in der Verwarnung steht, dass „arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn sich ein solches Verhalten wiederholt“. Eine so unkonkrete Ankündigung von Konsequenzen ist wirkungslos. Damit der Mitarbeiter sein Verhalten ändert, kann der Chef schreiben: „Im Wiederholungsfall folgt eine weitere und in der letzten Konsequenz eine Kündigung“.
Ungerecht abgemahnt – sofort klagen?
Wer eine Abmahnung erhält und diese für nicht gerechtfertigt hält, kann dagegen klagen – aber das zerstört oder belastet das Arbeitsverhältnis und wer im Job bleiben möchte, kann es zunächst anderes versuchen.
Aus „strategischen Gründen“ können Mitarbeiter eine Gegenerklärung verfassen, die „Verfehlung“ aus ihrer Sicht schildern und dieses Schreiben als „Widerspruch“ gegen die Abmahnung in die Personalakte legen lassen.
Wann ist eine Klage empfehlenswert?
Nicht in jedem Fall. Sollte die Abmahnung die „Vorstufe“ zu einer Kündigung sein und enthält sie unkonkrete oder sogar falsche Sachverhalte, hätte eine Klage den Effekt, dass der Chef vom Gericht „eine Gebrauchsanleitung“ erhält, wie eine rechtssichere Verwarnung verfasst werden muss. Kündigungen, die sich auf vorherige Abmahnungen beziehen, können nämlich abgewiesen werden, wenn die Abmahnungen nicht wirksam ausgesprochen wurden.
Eine Klage lohnt sich aber, wenn eine Abmahnung und die sich darauf stützende Kündigung zum Beispiel rufschädigende oder nachweislich falsche Behauptungen enthält, die nicht belegt werden können.
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