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9 Dinge, die du bei einer möglichen Mieterhöhung unbedingt wissen solltest!
9 Dinge, die du bei einer möglichen Mieterhöhung unbedingt wissen solltest!

Quelle: Pixabay

Ratgeber - Wohnen

9 Dinge, die du bei einer möglichen Mieterhöhung unbedingt wissen solltest!

Die meisten Mieter finden regelmäßig eine Mieterhöhung im Postkasten. Aber Vermieter brauchen die Zustimmung ihrer Mieter, wenn sie die Miete anheben wollen!

Die meisten Mieter finden regelmäßig eine Mieterhöhung im Postkasten. Aber Vermieter brauchen die Zustimmung ihrer Mieter, wenn sie die Miete anheben wollen!

Muss eine Mieterhöhung schriftlich erfolgen?

Die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche oder telefonische Mieterhöhungen sind unzulässig. Das Mieterhöhungsschreiben muss von allen Vermietern stammen – wenn es mehrerer Eigentümer gibt. Und: Der Vermieter muss nachweisen, dass die neue Miete ortsüblich ist.

Welche Fristen gelten für Mieter und Vermieter?

Vermieter müssen eine Mieterhöhung zwei Monate vorher ankündigen. Nach Zugang des Schreibens steht dem Mieter eine Überlegungsfrist zu. Beispiel: Der Mieter erhält die Mieterhöhung am 1. März, dann endet die Überlegungsfrist 31. Mai und die neue Miete ist am 1. Juni fällig.

Ist eine Zustimmung des Mieters erforderlich?

Ja. Jede Mieterhöhung braucht grundsätzlich die Zustimmung des Mieters, sonst wird sie nicht rechtswirksam.

Was geschieht, wenn ein Mieter nicht zustimmt?

Stimmt der Mieter der Erhöhung nicht zu, muss er innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Tut er das nicht, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen, wenn der Mieter die erhöhte Mietforderung auch nach Ablauf der Überlegungsfrist nicht zahlt. Reagiert der Mieter nicht, sondern und zahlt die höhere Miete kommentarlos, gilt die Zahlung als Zustimmung zur Mieterhöhung.

Ist eine Erhöhung vom Verwalter zulässig?

Schickt ein Anwalt oder die Hausverwaltung einem Mieter eine Mieterhöhung, muss dem Erhöhungsschreiben eine Original-Vollmachtsurkunde beiliegen. Fehlt diese, kann die Mieterhöhung als unzulässig zurückgewiesen werden. Der Mieter hat für diese Zurückweisung eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen.

Wann steigt die Miete nach einem Neueinzug?

Eine Mieterhöhung wird nicht wirksam, wenn nach dem Einzug in eine neue Wohnung die Jahressperrfrist nicht eingehalten wird – diese beträgt mindestens zwölf Monate.

Welche Zeitabstände gelten für Erhöhungen?

Zwischen der letzten Mieterhöhung und einem neuen Erhöhungsverlangen müssen 15 Monate liegen. Ausnahmen: Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder Anpassung an die Nebenkosten.

Um wie viel Prozent darf die Miete steigen?

Für Mieterhöhungen gilt die Kappungsgrenze. Der Mietaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein. In Großstädten wie z.B. Berlin, Hamburg oder München darf die Miete innerhalb von drei Jahren sogar nur um 15 Prozent steigen.

Vergleichswohnungen: gelten sie als Nachweis?

Weist der Vermieter auf Vergleichswohnungen hin, heißt es für Mieter: Aufgepasst! In der Praxis sind Vergleichswohnungen oft nicht vergleichbar, sondern meist überteuert. Um das konkret nachprüfen zu können, müssen Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis der Vergleichswohnungen angegeben sein. Und hier gilt: Ist ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden, muss der Vermieter diesen immer mit anführen.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

  1. Julia Schneider

    Mein Freund und ich mieten ein Haus und sind sehr zufrieden. Leider hat unser Vermieter kürzlich die Miete erhöht. Jetzt sind wir dabei, uns darüber zu informieren. Wir haben einfach die höhere Miete bezahlt und nichts bestätigt. Es freut uns, dass die Miete nicht zu stark erhöht werden darf.

    27 Juni

  2. Mian

    Meine Schwester mietet eine Wohnung und der Vermieter hat die Miete um ca. 20% erhöht. Zum Berater und eine zweite Meinung holen? Wenn die Kohle stimmen wüde dann wäre ich auch mit der Erhöhung einverstanden. Hätte das auch einen Konsequenz für den nächsten Mieter?

    23 November

  3. Jim Winkler

    Hallo,
    vielen Dank für diese ganzen beantworteten Fragen. Bei mir gab es neulich eine Ankündigung der Mieterhöhung. Allerdings habe ich bisher nicht zugestimmt. Auch wenn ich finde, dass sich bei mir nichts geändert hat welches eine Mieterhöhung rechtfertigen würde ist es dann Sinnvoll in den Rechtsstreit zu gehen?

    3 Januar

    • Hana

      Hallo Jim,

      Mieterhöhungen haben in den meisten Fällen nicht den Grund, dass sich etwas geändert hat, sondern sind eine Anpassung an allgemein gestiegene Preise bzw. das allgemein gestiegene Mietniveau. Ein Rechtsstreit mit der Begründung “Es hat sich doch nichts geändert, warum dann die Erhöhung?” hätte entsprechend kaum Aussicht auf Erfolg.

      Ein Rechtsstreit wäre i.d.R. nur dann sinnvoll, wenn rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind – also Kappungsgrenze oder die im Artikel genannten Fristen nicht eingehalten wurden (sonstige Voraussetzungen findest du im BGB).

      20 März

  4. Jim

    Es ist wirklich sehr gut bescheid zu wissen wann der Vermieter die Miete erhöhen darf und wann nicht. Schließlich wird bezahlbarer Wohnraum in Deutschland immer teurer. Deswegen sollte man immer ganz genau auf den Wohnraum achten in wie weit eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist.

    23 April

  5. Toni Krause

    Vielen Dank für den hilfreichen Artikel über Mieterhöhungen. Die Miete der Wohnung meiner Tochter in Berlin Friedrichshain soll um 300 € erhöht werden. Wir sind keine Asse im Mietrecht, aber das sind deutlich mehr als 15 %.

    25 April

  6. Franziska Bergmann

    Mein Vermieter möchte in diesem Jahr die Miete erhöhen. Danke für den Tipp, dass eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen gilt. Vielleicht finde ich in meiner Umgebung einen Anwalt für Liegenschaft und kann einen Widerspruch erwirken.

    13 Mai

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