Wer gut arbeitet, soll gut verdienen, vor allem sollte der Chef den Lohn pünktlich zahlen – so wäre es normal Doch oft sind Wunsch und Wirklichkeit zwei Seiten einer Münze. Wird der Lohn nicht wie im Arbeitsvertrag vereinbart gezahlt, ist das nicht nur ärgerlich, es kann enorm viel Ärger nach sich ziehen. Ohne Lohn können viele die Miete nicht überweisen – was bei Wiederholung zu einer Kündigung führen kann. Banken verlangen üppige Dispozinsen, wenn das Konto überzogen wird und auch Versicherungen, Telefongesellschaften und der Kindergarten wollen pünktlich ihr Geld. Wir haben für Tipps, das ihr tun könnt, wenn der Chef nicht pünktlich zahlt.
Lohnzahlung fordern – mündlich und schriftlich
Ist der Lohn nicht pünktlich auf dem Konto, solltet ihr nicht lange warten, sondern den Chef umgehend erst mündlich, dann schriftlich auffordern, den ausstehenden Lohn zu überweisen. Wichtig ist auch: Setzt ihm eine Frist, bis wann der Lohn überwiesen sein muss. Auch wenn der Chef Ausreden haben oder Entschuldigungen vorbringen wird – lasst euch davon nicht beeindrucken. Dass zum Beispiel ein Auftraggeber noch nicht bezahlt hat, ist sein unternehmerisches Risiko und liegt nicht in eurer Verantwortung. Setzt dem Chef vor allem eine Frist, bis wann das Geld eingehen muss. Lässt er die Frist verstreichen sollte ihr ankündigen, die Arbeit zu verweigern und einen Anwalt zu beauftragen.
Abmahnung – auch ihr könnt sie aussprechen
Nicht nur Arbeitgeber können eine Abmahnung aussprechen, wenn Mitarbeiter gegen die Arbeitspflichten verstoßen. Auch Mitarbeiter dürfen diese Möglichkeit nutzen. Eine Abmahnung ist besonders sinnvoll, wenn ihr das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden möchtet – weil ihr vielleicht schon einen anderen Job gefunden habt. Zahlt der Chef trotz Abmahnung nicht, kann der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen (wenn es keine arbeitsvertraglichen Klauseln gibt, die dem entgegenstehen).
Arbeit verweigern – bis der Lohn gezahlt ist
Ist die Firma mit den Lohnzahlungen im Rückstand, haben Betroffene Mitarbeiter das Recht, die Arbeit zu verweigern und von ihrem „Zurückbehaltungsrecht“ Gebraucht zu machen. Bevor ihr die Arbeit einstellt, solltet ihr das dem Arbeitgeber androhen, denn es gibt Ausnahmen, die euch nicht zur Verweigerung der Arbeit berechtigen.
- Der Lohnrückstand beträgt weniger als zwei Monatslöhne;
- Die Lohnzahlung ist in den nächsten Tagen zu erwarten;
- Der Firma könnte ein unverhältnismäßig hoher Schaden entstehen, wenn zum Beispiel ein Auftrag nicht fertig wird;
Verweigert ihr aber in zulässiger Art und Weise die Arbeit, darf euer Chef euch weder abmahnen, noch den Job kündigen. Und: Für die Zeit, in der ihr die Arbeit zulässig verweigert, steht euch der volle Lohn zu.
Zinsen und Schadenersatz verlangen
In der Zeit, in der der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, befindet er sich im Zahlungsverzug und jeder Mitarbeiter hat das Recht, Verzugszinsen zu verlangen – Grundlage für die Berechnung ist der Bruttolohn. Außerdem muss der säumige Arbeitgeber Schadenersatz leisten – zum Beispiel für entstandene Dispozinsen, Mahngebühren oder Strafzahlungen wegen nicht pünktlich geleisteter Zahlungen an Dritte.
Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Sollte die Firma den Lohnforderungen trotz Abmahnung und Fristsetzung nicht nachkommen, könnt ihr nicht nur die Arbeit verweigern, sondern auch Klage beim Arbeitsgericht einreichen, um das Geld zu bekommen. Ist die Klage gewonnen, könnt ihr mit dem Urteil Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Firma einleiten und zum Beispiel über einen Gerichtsvollzieher das Konto des Arbeitgebers pfänden lassen.
Ausschlussfristen unbedingt beachten!
In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen sind Ausschlussfristen vereinbart, die jeder kennen sollte. Ausschlussfristen legen fest, dass Mitarbeiter ihre Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist – zum Beispiel innerhalb von drei oder sechs Monaten – gegenüber dem Chef schriftlich geltend machen müssen. Das heißt: Werden die Ausschlussfristen nicht eingehalten, verlieren die Mitarbeiter ihre Ansprüche.
Wenn der Chef nicht zahlt! 6 Tipps, was ihr tun könnt, wenn der Chef den Lohn nicht zahlt
Wer gut arbeitet, soll gut verdienen, vor allem sollte der Chef den Lohn pünktlich zahlen – so wäre es normal Doch oft sind Wunsch und Wirklichkeit zwei Seiten einer Münze. Wird der Lohn nicht wie im Arbeitsvertrag vereinbart gezahlt, ist das nicht nur ärgerlich, es kann enorm viel Ärger nach sich ziehen. Ohne Lohn können viele die Miete nicht überweisen – was bei Wiederholung zu einer Kündigung führen kann. Banken verlangen üppige Dispozinsen, wenn das Konto überzogen wird und auch Versicherungen, Telefongesellschaften und der Kindergarten wollen pünktlich ihr Geld. Wir haben für Tipps, das ihr tun könnt, wenn der Chef nicht pünktlich zahlt.
Lohnzahlung fordern – mündlich und schriftlich
Ist der Lohn nicht pünktlich auf dem Konto, solltet ihr nicht lange warten, sondern den Chef umgehend erst mündlich, dann schriftlich auffordern, den ausstehenden Lohn zu überweisen. Wichtig ist auch: Setzt ihm eine Frist, bis wann der Lohn überwiesen sein muss. Auch wenn der Chef Ausreden haben oder Entschuldigungen vorbringen wird – lasst euch davon nicht beeindrucken. Dass zum Beispiel ein Auftraggeber noch nicht bezahlt hat, ist sein unternehmerisches Risiko und liegt nicht in eurer Verantwortung. Setzt dem Chef vor allem eine Frist, bis wann das Geld eingehen muss. Lässt er die Frist verstreichen sollte ihr ankündigen, die Arbeit zu verweigern und einen Anwalt zu beauftragen.
Abmahnung – auch ihr könnt sie aussprechen
Nicht nur Arbeitgeber können eine Abmahnung aussprechen, wenn Mitarbeiter gegen die Arbeitspflichten verstoßen. Auch Mitarbeiter dürfen diese Möglichkeit nutzen. Eine Abmahnung ist besonders sinnvoll, wenn ihr das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden möchtet – weil ihr vielleicht schon einen anderen Job gefunden habt. Zahlt der Chef trotz Abmahnung nicht, kann der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen (wenn es keine arbeitsvertraglichen Klauseln gibt, die dem entgegenstehen).
Arbeit verweigern – bis der Lohn gezahlt ist
Ist die Firma mit den Lohnzahlungen im Rückstand, haben Betroffene Mitarbeiter das Recht, die Arbeit zu verweigern und von ihrem „Zurückbehaltungsrecht“ Gebraucht zu machen. Bevor ihr die Arbeit einstellt, solltet ihr das dem Arbeitgeber androhen, denn es gibt Ausnahmen, die euch nicht zur Verweigerung der Arbeit berechtigen.
- Der Lohnrückstand beträgt weniger als zwei Monatslöhne;
- Die Lohnzahlung ist in den nächsten Tagen zu erwarten;
- Der Firma könnte ein unverhältnismäßig hoher Schaden entstehen, wenn zum Beispiel ein Auftrag nicht fertig wird;
Verweigert ihr aber in zulässiger Art und Weise die Arbeit, darf euer Chef euch weder abmahnen, noch den Job kündigen. Und: Für die Zeit, in der ihr die Arbeit zulässig verweigert, steht euch der volle Lohn zu.
Zinsen und Schadenersatz verlangen
In der Zeit, in der der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, befindet er sich im Zahlungsverzug und jeder Mitarbeiter hat das Recht, Verzugszinsen zu verlangen – Grundlage für die Berechnung ist der Bruttolohn. Außerdem muss der säumige Arbeitgeber Schadenersatz leisten – zum Beispiel für entstandene Dispozinsen, Mahngebühren oder Strafzahlungen wegen nicht pünktlich geleisteter Zahlungen an Dritte.
Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Sollte die Firma den Lohnforderungen trotz Abmahnung und Fristsetzung nicht nachkommen, könnt ihr nicht nur die Arbeit verweigern, sondern auch Klage beim Arbeitsgericht einreichen, um das Geld zu bekommen. Ist die Klage gewonnen, könnt ihr mit dem Urteil Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Firma einleiten und zum Beispiel über einen Gerichtsvollzieher das Konto des Arbeitgebers pfänden lassen.
Ausschlussfristen unbedingt beachten!
In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen sind Ausschlussfristen vereinbart, die jeder kennen sollte. Ausschlussfristen legen fest, dass Mitarbeiter ihre Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist – zum Beispiel innerhalb von drei oder sechs Monaten – gegenüber dem Chef schriftlich geltend machen müssen. Das heißt: Werden die Ausschlussfristen nicht eingehalten, verlieren die Mitarbeiter ihre Ansprüche.
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