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Raus aus der teuren Wohnung: Wie schafft man das zügig?
Raus aus der teuren Wohnung: Wie schafft man das zügig?

Quelle: Pexels

Wohnen

Raus aus der teuren Wohnung: Wie schafft man das zügig?

Die Wohnung wird immer teurer? Viele kennen das Spiel! Vermieter erhöhen in regelmäßigen die Miete und irgendwann steht der Entschluss fest: Eine preiswertere Wohnung muss her! Die Frage ist: Wie kommt man schnell aus der teuren Wohnung raus, wenn man eine günstigere gefunden – ohne die Kündigungsfrist abzuwarten? Geht nicht? Geht doch und wir sagen euch wie.

Die Wohnung wird immer teurer? Viele kennen das Spiel! Vermieter erhöhen in regelmäßigen die Miete und irgendwann steht der Entschluss fest: Eine preiswertere Wohnung muss her! Die Frage ist: Wie kommt man schnell aus der teuren Wohnung raus, wenn man eine günstigere gefunden – ohne die Kündigungsfrist abzuwarten? Geht nicht? Geht doch und wir sagen euch wie.

Früher ausziehen mit einem Nachmieter?

Für alle Mietverträge, die nach dem 1. September 2009 geschlossen wurden, gilt einheitlich die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Wer aus seiner Wohnung „sofort“ ausziehen will, weil er zum Beispiel den Job verloren hat, in eine andere Stadt versetzt wurde oder wem die Mieter zu teuer geworden ist, kann sich um einen Nachmieter bemühen. Bedingung: Im Mietvertrag gibt es keine Klausel, die verbietet, dass der Mieter einen Nachmieter stellen darf. Meist stimmen Vermieter allerdings einem Nachmieter zu, um einen Wohnungsleerstand zu vermeiden (gilt leider selten für Großstädte). Lehnt der Vermieter den Vorschlag des Mieters ab und findet nach dem Auszug des Bewohners keinen Anschlussmieter, könnte ihm die Miete für mehrere Monate entgehen. Deshalb solltet ihr zuerst einen Nachmieter suchen.

Vereinbarung mit dem Vermieter treffen

In den meisten Großstädten, in denen Wohnungsmangel herrscht, sind Vermieter nicht traurig, wenn ein langjähriger Mieter auszieht. Meist stimmen sie einer sofortigen Kündigung sogar freudig zu, denn beim nächsten Mieter erhöhen sie mit Sicherheit die Miete. Ob das in kleineren Städten mit ausreichender Versorgung auch klappt, müsst ihr ausprobieren. Fragen kostet nichts!

Für DDR-Mietverträge gilt noch immer die 14-Tage-Frist

Mieter, die noch einen alten DDR-Mietvertrag haben, in dem eine Kündigungsfrist von 14 Tagen bzw. vier Wochen vereinbart wurde, haben natürlich Glück. Sie können den Vertrag zum 1. oder zum 15. des Monats kündigen und nach Ablauf der kurzen Frist einfach ausziehen.

Sonderkündigungsrecht: Welche Gründe zählen?

Unter gewissen Voraussetzungen kann der Mietvertrag vorzeitig beendet oder die Kündigungsfrist verkürzt werden. Der Mieter kann in folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht beanspruchen:

Mängel an der Wohnung

Kann der Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen, weil erhebliche Mängel vorliegen (z. B. defekte Heizung), kann er den Vertrag fristlos kündigen. Gleiches gilt bei Gesundheitsgefahr oder wenn der Vermieter z. B. die Gasrechnung nicht bezahlt und den Mietern die Heizung abgedreht wird.

Modernisierungs-Ankündigung

Wird eine Modernisierung z. B. für Mai angekündigt, kann der Mieter zum 30. Juni kündigen und bis zum 31. Juli ausziehen. Legt er Widerspruch gegen die Modernisierung ein, stimmen die meisten Vermieter dem sofortigen Auszug zu, um die Arbeiten nicht zu verzögern. Vorteil: Der Mieter spart Lärm, Schmutz und die Mieterhöhung.

Mieterhöhung nach Sanierung

Erhöht der Vermieter nach der Sanierung die Miete, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht wie bei der Modernisierung.

Kündigung Zeitmietvertrag

Wer einen Zeitmietvertrag für acht oder zehn Jahre geschlossen hat, kann diesen bereits nach vier Jahren kündigen. Denn: Länger Bindungen sind nicht mehr zulässig.

Tod des Angehörigen

Familienmitglieder, die den Mietvertrag nicht unterschrieben haben, können diesen innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters (z. B. Ehegatte) kündigen, wenn sie ausziehen wollen.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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