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Das ändert sich: Gesetzliche Änderungen ab Mai 2020
Das ändert sich: Gesetzliche Änderungen ab Mai 2020

Quelle: Pexels

Ratgeber

Das ändert sich: Gesetzliche Änderungen ab Mai 2020

In der aktuellen Corona-Krise gibt es in immer kürzeren Zeitabständen neue Regelungen, Verordnungen und Gesetze – so zum Beispiel Kontaktverbote, Ladenschließungen und Maskenpflicht. Es gibt allerdings auch Änderungen, die nichts mit Corona zu tun haben. Die neuen Gesetze und Regelungen, die ab Mai gelten – mit und ohne Corona-Bezug – haben wir für euch in einer Übersicht zusammengefasst. So könnt ihr euch orientieren und bleibt immer auf den neuesten Stand.

Post-Pakete werden wieder günstiger

Gute Nachriten für alle Postkunden. Der Paketdienst DHL nimmt die Preiserhöhungen von Januar 2020 zurück und senkt die Preise auf das Niveau des Jahres 2019. Der Preis für ein Päckchen bis zwei Kilo innerhalb Deutschlands wird wieder auf 4,50 Euro gesenkt – seit Januar hatte es 4,79 Euro gekostet. Das zwei Kilo Paket kostet wieder 4,99 statt 5,49 Euro und das Paket bis zehn Kilo-Pakets verbilligt sich auf 9,49 Euro – seit Januar 2020 mussten Kunden satte 10,49 Euro dafür bezahlen.

Mindestlohn steigt in einigen Handwerks-Branchen

Für Maler und Lackierer sowie ungelernte Arbeitskräfte, steigt der Mindestlohn bundesweit von 10,85 auf 11,10 Euro. Wer einen Gesellenabschluss hat, erhält einen Mindestlohn von 13,50 Euro. Bisher wurden im Westen und im Osten unterschiedliche Mindestlöhne gezahlt. Für Steinmetze und Steinbildhauer steigt der Mindestlohn auf 12,20 Euro.

Neuer Feiertag in Berlin

Den Berlinern spendiert die Landesregierung einen Feiertag – allerdings einmalig! Am 8. Mai 2020 wird in Berlin der 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkriegs begangen. An diesem Tag müssen die Berliner nicht arbeiten gehen.

Friseure dürfen wieder öffnen – unter Auflagen

Viele Menschen vermissen in der Corona-Zeit den monatlichen Friseurbesuch und können sich nun darüber freuen, dass die Friseure ihre Dienstleistung ab Mai wieder anbieten dürfen. Allerdings regelt ein „Schutzstandard“, unter welchen Voraussetzungen Friseursalons wieder öffnen dürfen – und die haben es in sich. Zu den verpflichtenden Maßnahmen gehören:

  • Mund-Nasen-Schutz für Friseure und Kunden;
  • Begrenzung der Angebote – Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege sind nicht gestattet;
  • Ausreichender Abstand zwischen den Kunden, durch Begrenzung der Anzahl der Arbeitsplätze;
  • Trockenschnitte sind verboten, deshalb müssen sich alle Kunden die Haare waschen lassen, um Viren abzutöten;
  • Jeder Kunde muss seine Kontaktdaten hinterlassen und sich damit einverstanden erklären, dass der Friseurbetrieb diese Daten in seine Dokumentation aufnehmen darf;
  • Ordnungsämter und die Berufsgenossenschaft dürfen die Einhaltung dieser Vorschriften kontrollieren.

Kurzarbeitergeld wird erhöht

In Deutschland erhalten mehr als vier Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld – bisher 60 bzw. 67 Prozent des Lohnes. Die große Koalition hat sich nun auf eine Erhöhung geeinigt. Für kinderlose Beschäftigte soll das Kurzarbeitergeld – je nach Bezugsdauer – auf bis zu 80 Prozent und für Arbeitnehmer mit Kindern auf bis zu 87 Prozent steigen. Die Neuregelungen gelten ab dem 4. Monat des Bezuges.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie wird gesenkt

Vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 wird der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie für Speisen auf sieben Prozent gesenkt. Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird verlängert

Alle, die zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 Arbeitslosgeld beanspruchen können und deren Anspruch am 31.12.2020 enden würde, bekommen drei Monate länger Arbeitslosengeld.

Unterstützung für Kinder im Homeschooling

Mit 500 Millionen Euro wird der Staat den digitalen Unterricht zu Hause fördern. Bedürftige Schüler erhalten einen Zuschuss von 150 Euro zur Anschaffung eines Computers oder Laptops.

Weniger Gebühren bei Mitnahme der Mobilfunknummer

Wer den Mobilfunk-Anbieter wechselt, seine Rufnummer aber behalten möchte, kann diese portieren lassen. Dafür verlangten Anbieter bisher nicht selten eine „saftige“ Bearbeitungsgebühr. Damit ist jetzt Schluss. Die Gebühr für das Portieren darf ab sofort den Betrag von 6,82 Euro nicht mehr übersteigen.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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