close
Corona-Regelungen: Was ändert sich erneut, was bleibt bestehen?
Corona-Regelungen: Was ändert sich erneut, was bleibt bestehen?

Quelle: Leah Kelley / Pexels

Ratgeber

Corona-Regelungen: Was ändert sich erneut, was bleibt bestehen?

Die Corona-Krise hat uns alle hart getroffen! Die Kontaktsperre und in einigen Ländern die Ausgangssperre, ist besonders schwer auszuhalten. Tausende Arbeitnehmer erhalten Kurzarbeitergeld, für viele Familien ist die Hausbetreuung der Kinder eine Herausforderung. Kliniken kämpfen weiterhin bis zur Belastungsgrenze gegen Covid-19, Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger in Senioreneinrichtungen sind im Dauerstress. Wir können nicht alle aufzählen, die die Corona-Krise besonders hart trifft, aber es sind viele, viele, viele: Trotzdem muss das Leben weitergehen! Offensichtlich sehen das auch die meisten Bürger so, denn der Alltag mit Kontakt- und Ausgangssperren funktioniert mit großer Disziplin.

Nun haben sich Bundesregierung und Bundesländer erneut auf Corona-Regelungen geeinigt bzw. die bestehenden Regelungen angepasst und Erleichterungen beschlossen. Unser heutiger Überblick beinhaltet die wichtigsten neuen Regelungen und Erleichterungen zur Corona-Krise.

Abstandsregeln und Kontaktsperren bis zum 3. Mai verlängert

Für eine Lockerung der bestehenden Kontaktsperren und Abstandsregelungen sehen Bundesregierung und Bundesländer keinen Grund. Weiterhin ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Meter (besser 2 Meter) einzuhalten und die Bürger dürfen sich nur im Kreis der Familie und nur mit einer Person, die nicht zum Haushalt gehört, in der Öffentlichkeit aufhalten.

Ausnahme Bayern: Das Bundesland hat die Ausgangssperren ein wenig gelockert. Durften die Bürger bisher im Freien keinen Kontakt zu Menschen außerhalb der eigenen Familie haben, gilt das nun als erlaubt.

Versammlungsverbot bleibt bis zum 31. August in Kraft

In Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Gebäuden anderer Glaubensgemeinschaften, gilt weiterhin das Versammlungsverbot, es dürfen also bis zu einer erneuten Entscheidung weiterhin keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden. Und: Großveranstaltungen sind bis zum 31. August grundsätzlich untersagt.

Ausnahme Sachsen: Dort sind Gottesdienste ab sofort wieder erlaubt – allerdings nur mit maximal 15 Teilnehmern.

Geschäfte bis 800 Quadratmeter Ladenfläche dürfen öffnen

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass Geschäfte mit einer Ladengröße bis zu 800 Quadratmetern jetzt öffnen dürfen. Ausgenommen von dieser Quadratmeter-Begrenzung sind Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen. Diesen Läden ist es erlaubt, unabhängig von ihrer Ladengröße, den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen.

Regelungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland: In diesen beiden Bundesländern dürfen größere Läden öffnen. Bedingung: Sie müssen die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. In Brandenburg und Niedersachsen dürfen Läden bis zu 800 Quadratmetern den Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen, wenn sie sich in Einkaufszentren befinden. Für Berlin und Thüringen gilt diese Regelung ab dem 24. April.

Krankschreibungen weiter telefonisch möglich

Krankschreibungen sind in der Corona-Krise nun doch weiter per Telefon möglich. Nach massiver Kritik an dieser Regelung teilte der Sprecher des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen am Montag, den 20.4.2020, um 15 Uhr mit,  dass die Verlängerung der Regelung bis einschließlich 4. Mai 2020 gilt.

Friseure dürfen ab 4. Mai „voraussichtlich“ wieder öffnen

Haare schneiden und Färben soll in Friseursalons ab dem 4. Mai wieder erlaubt sein. Die Formulierung „voraussichtlich“ ist allerdings noch keine abschließende Zusage. Hier könnte sich etwas ändern, wenn die Fallzahlen steigen.

Maskenpflicht für alle Bürger in Sachsen und Bayern

Nach dem Jena als erste Stadt die Markenpflicht für alle Bürger eingeführt hat, folgt Sachsen diesem Beispiel und ordnet als erstes Bundesland eine flächendeckende Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften ein. Nach dem Bundesland Sachsen entschließt sich nun auch Bayern, die Maskenpflicht im ganzen Bundesland einzuführen. Sie gilt ab der kommenden Woche in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in allen Geschäften sowie in Postfilialen.

Hilfe Opfer häuslicher Gewalt werden weiter ausgebaut

Die Kapazitäten der telefonische Hilfe-Hotlines werden wegen Corona-Pandemie weiterhin ausgebaut. Die Telefonnummer für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ lautet 08000 116 016.

Welche Einrichtungen bleiben bis auf weiteres geschlossen?

Universitäten und Hochschulen dürfen nur im Digitalbetrieb arbeiten, Kitas bleiben geschlossen, aber der Notbetrieb ist weiterhin möglich. Kultureinrichtungen, Spielplätze und Sportstudios, Schwimmbäder und Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagepraxen sowie alle Einrichtungen, die einen direkten Kontakt zu ihren Kunden nicht ausschließen können, dürfen nicht öffnen und Restaurants ist weiterhin nur der Außerhausverkauf gestattet.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

10 − 5 =