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Ostern in Coronazeiten: Was ist 2020 erlaubt und was nicht?
Ostern in Coronazeiten: Was ist 2020 erlaubt und was nicht?

Quelle: Pexels

Ratgeber

Ostern in Coronazeiten: Was ist 2020 erlaubt und was nicht?

Ostern, eigentlich ein Familienfest, kann in diesem Jahr nicht so gefeiert werden, wie wir uns das wünschen. Zu den Großeltern müssen die Enkel Abstand halten, der Familienurlaub ist gestrichen und auch auf traditionelle öffentliche Osterfeuer müssen wir wegen der Ansteckungsgefahr verzichten. Die Frage ist: Dürfen wir im Park spazieren gehen? Dürfen die Kinder Ostereier im Freien suchen und ist eine Fahrradtour in Familie erlaubt. Weil es so viele unterschiedliche Verordnungen und Anordnungen gibt, blicken viele nicht mehr durch. Damit ihr wisst, was Ostern 2020 alles erlaubt ist bzw. wegen der Coronakrise untersagt, haben wir uns für euch kundig gemacht.

Osterfeuer

In allen Bundesländern sind Osterfeuer auf öffentlichem Gelände und auf größeren privaten Grundstücken untersagt, lediglich auf Privatgrundstücken (Gärten) sind kleine Feuer erlaubt. Da das Kontaktverbot weiterhin beachtet werden muss, dürfen auch keine Ostergäste eingeladen werden.

Ostereier suchen

Die Ostereiersuche im Freien ist mit den eigenen Kindern nur im eigenen Garten erlaubt – Nachbarskinder oder Schulfreunde dürfen nicht eingeladen werden. Ein Ostertreffen mit befreundeten Familien in einem Park, damit die Kinder Eier suchen können, ist ebenfalls nicht erlaubt, denn das Kontaktverbot gilt weiterhin. Kinderspielplätze sind ebenfalls gesperrt und dürfen auch an Ostern nicht genutzt werden.

Osterspaziergang

Ausgedehnte Ausflüge fallen an den Ostertagen in allen Bundesländern aus, denn das Kontakt- und Ausgangsverbot (je nach Bundesland unterschiedlich) gilt weiterhin. Strengsten Regeln hat zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern. Von Karfreitag bis Ostermontag sind Tagesausflüge sogar für Einheimische verboten. Ausflüge an die Küste, auf die Inseln oder an die Seenplatte sind ebenfalls untersagt – dies gilt ebenfalls für Besucher und für die Bewohner der Orte. Der Osterspaziergang muss quasi „vor der eigenen Haustür“ stattfinden. Auch Niedersachsen und Bremen wollen Besucher von ausgedehnten Ausflügen abhalten und haben Parkplätze an den Hotspots der Küsten und an beliebten Ausflugszielen gesperrt. Auf die Inseln an der Nord- und Ostsee dürfen nur diejenigen, die dort ihre Hauptwohnung haben. Besucher sind nicht zugelassen und werden zurückgeschickt.

Osterpicknick

Ebenso wie Familientreffen oder Osterbesuche unter Freunden, muss auch das bei vielen Menschen beliebte Osterpicknick in öffentlichen Parks in diesem Jahr ausfallen – und die meisten Städte setzen hier auf die Einsicht der Bürger. Das bedeutet allerdings nicht, dass Polizei und Ordnungsämter keine Kontrollen machen und es drohen saftige Bußgelder für die, die sich nicht daran halten.

Osterjogging

Bewegung ist wichtig für die Gesundheit und in vielen Bundesländern ist joggen oder Radfahren nach wie vor erlaubt. Aber auch hier gilt es, den Mindestabstand zu anderen Menschen von 1,50 Meter einzuhalten. Parks sollten gemieden werden – als Ausweichvariante ist es besser, nicht so stark frequentierte Wege zu nutzen oder im Wald laufen zu gehen oder mit dem Rad eine Runde zu drehen.

Oster-Gottesdienste

Für viele Menschen ist der Kirchgang an Ostern ein Ritual, aber in diesem Jahr fällt er aus, denn alle Kirchen müssen geschlossen bleiben. Wer auf die Osterpredigt nicht verzichten will, muss auf die Online-Gottesdienste zurückgreifen, die die meisten Kirchen anbieten.

Grundsätzlich gilt weiterhin auch an Ostern

Alle Menschen sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren – ganz besonders zu älteren oder chronisch kranken Menschen.

Ausnahmen gelten für die Besuche von Lebenspartnern oder um das Sorgerecht von Kindern auszuüben oder um Minderjährige zu begleiten.

Trotz aller Einschränkungen wünschen wir euch allen schöne Ostern. Bleibt gesund!


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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