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Nach der Elternzeit zurück in den Job: 17 Aspekte, die Frauen (und Männer) kennen sollten...
Nach der Elternzeit zurück in den Job: 6 Aspekte, die Frauen (und Männer) kennen sollten

Quelle: Megan Lewis / Unsplash

Arbeit - Ratgeber

Nach der Elternzeit zurück in den Job: 17 Aspekte, die Frauen (und Männer) kennen sollten

Zu Beginn dieses Textes haben wir zwei erfreuliche Nachrichten für euch! 1. In Deutschland werden wieder mehr Kinder geboren! 2. Sensationelle 35,9 Prozent der deutschen Väter gehen in Elternzeit – im Vergleich zu 2008 ist das sensationell – nämlich eine Steigerung um 15,1 Prozent. Einen Wehrmutstropfen hat aber auch diese Zahl, denn die Männer belieben meist nur drei bis sechs Monate zu Hause, denn müssen die Mütter wieder ran. Jetzt die Neuigkeit, die eigentlich keine ist und die ein Skandal ist: Frauen verdienen immer noch 25 Prozent weniger als Männer! Dass sich daran dringend etwas ändern muss, liegt auf der Hand, aber solange Frauen nicht in Vorständen und Chefetagen sitzen, wird das noch lange dauern. Denn in den wenigsten Chefetagen sind Mütter gern gesehen. Und es gibt sogar Firmen, in denen den Bewerberinnen, die Kinderhaben, abgelehnt werden – auch wenn das natürlich niemand zugibt. Und Frauen, die nach der Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurück möchten? Die sollten im engen Kontakt mit ihrer Firma bleiben – vor allem aber sollten sie ihre Rechte in und nach der Elternzeit kennen.

Ist eine Kündigung in der Elternzeit zulässig?

In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis von Müttern und Entlassungen sind unzulässig, weil in dieser Zeit Kündigungsschutz besteht. Der gilt ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wurde bis zum Ende der vereinbarten Elternzeit. Aber: Eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen ist in wenigen Ausnahmen möglich –  zum  Beispiel wenn die Existenz der Firma gefährdet ist. Achtung! In diesem Fall muss die Landesbehörde für Arbeitsschutz der Kündigung zustimmen – die Firma kann das also nicht allein entscheiden, ob sie eine Mitarbeiterin in Elternzeit entlässt.

Besteht Anspruch auf denselben Arbeitsplatz?

Nein. Grundsätzlich ist zwar die Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit gesichert. Arbeitgeber sind aber nicht verpflichtet, einer Mitarbeiterin nach der Elternzeit exakt denselben Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, den sie vor der Babypause hatte. Achtung! Eine neue Beschäftigung muss den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag entsprechen und dem, was eine Mitarbeiterin zuvor im Unternehmen geleistet hat.

In der Elternzeit erneut schwanger: Was dann?

Erwartet eine Frau während der Elternzeit erneut ein Kind und möchte eine zweite Elternzeit in Anspruch nehmen, muss die Firma spätestens sieben Wochen vor der neuen Elternzeit schriftlich informiert werden, in welche Zeit die zweite Elternzeit fällt. Der Grund: Die Firma muss die Möglichkeit erhalten, eine Mutterschaftsvertretung zu organisieren, die die Arbeiten übernimmt.

Verfällt der Urlaub während der Elternzeit?

Kann eine werdende Mutter vor dem Mutterschutz (sechs Wochen vor der Geburt) ihren Jahresurlaub nicht oder nur teilweise nehmen – zum Beispiel, weil sie vor der Geburt krank war oder das Baby zu früh kam – bleibt der Anspruch bestehen. Der Urlaubsanspruch verfällt auch dann nicht, wenn die Elternzeit drei Jahre dauert! Wann der Urlaub nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz gewährt wird, muss mit der Firma vereinbart werden. Achtung! Kann der Urlaub vor der ersten und vor der zweiten Elternzeit nicht in Anspruch genommen werden (zweite Schwangerschaft in der Elternzeit), bleibt der Urlaub auch dann erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis nach der zweiten Elternzeit endet (BAG, Az.: 9 AZR 219/07).

Nach der Elternzeit: Anspruch auf Teilzeitjob?

Mütter, die nach dem Ende der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen, müssen dies mit der Firma vor Ablauf der Elternzeit klären – denn ein Rechtsanspruch auf Teilzeit besteht nicht. Sechs Monate nach dem Wiedereinstieg in den Job kann die Mutter aber eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen. Achtung! Der Teilzeitjob kann dann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn dringende betrieblichen Gründe vorliegen – zum Beispiel, wenn die Arbeitsorganisation auf Vollzeittätigkeiten abgestimmt ist (§ 8 TzBfG).

Weiterbeschäftigung nach Firmenumzug?

Wird eine Firma während der Elternzeit einer Mitarbeiterin an einen anderen Standort verlegt, muss der neue Arbeitsort im Vertrag geändert werden. Ein Kündigungsgrund ist der Umzug nicht! Aber: Kann die Mitarbeiterin den neuen Standort nach der Elternzeit nicht mehr erreichen, bleibt nur der Weg zur Arbeitsagentur.

Wie lange beträgt der maximale Anspruch auf Elternzeit?

Mütter oder Väter haben einen Rechtsanspruch auf maximal drei Jahre Elternzeit pro Kind und Elternteil – allerdings nur innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes. Und: Jedes Elternteil darf seine Elternzeit in zwei zeitliche Phasen aufteilen.

Wie lange bleiben Väter zu Hause – wie lange nehmen Mütter Erziehungszeit?

Väter, die sich für Erziehungszeit entscheiden, werden von ihren Kollegen und Freunden leider immer noch oft belächelt. Da kommen Sätze wie: „Ich könnte das nicht“ oder „Warum tust Du Dir das an?“ Wahrscheinlich ist das der Grund, warum Väter durchschnittlich 3,7 Monaten in Elternzeit gehen – und wenn, dann am liebsten in den Sommermonaten! Die Zeit, in der sie sich tatsächlich nur mit dem Kind beschäftigen, soll aber noch geringer sein, denn mit dem ElterngeldPlus dürfen Väter problemlos in Teilzeit weiterarbeiten. Ein weiterer Grund für die geringe Elternzeit von Vätern: Sie verdienen mehr als die Mütter und auf das Einkommen können viele Familie nicht verzichten. Auch deshalb bleiben Mütter durchschnittlich etwa 13 Monate in Elternzeit – und wenn sie keinen Kitaplatz bekommen noch länger.

Väter spüren den Druck aus der Chefetage, wenn sie an Elternzeit denken?

Viele Väter würden gern in Elternzeit gehen, haben aber Bedenken, diesen Wunsch dem Chef zu sagen – geht aus dem Väterreport des Bundesfamilienministeriums hervor. Dort heißt es: Ein Fünftel der Väter würden gern in Elternzeit gehen, aber die Angst, nicht in die nächste Gehaltsgruppe zu kommen oder bei der Beförderung in eine leitende Position übergangen zu werden, hält sie davon ab, Elternzeit zu beantragen. Der Druck aus der Chefetage sei einfach zu groß.

Elternzeit für Väter, wenn der Geldaspekt keine Rolle spielen würde?

Die fehlende gesellschaftliche Anerkennung und der Druck vieler Arbeitgeber, sind zwei wichtige Aspekte, weshalb sich viele Väter nicht dafür entscheiden, Elternzeit zu beantragen. Der Hauptaspekt ist aber immer noch das Geld. Bei einer Befragung gaben 45 Prozent der Männer an, sie würden gern mehr als zwölf Monate in Elternzeit gehen, wenn der finanzielle Aspekt keine Rolle spielen würde. Nur fünf Prozent der Männer sagte, sie würden überhaupt nicht in Elternzeit gehen wollen – dies sei Sache der Mütter.

ElterngeldPlus als Alternative zum Elterngeld, während der Erziehungszeit?

Egal ob Mütter oder Väter – Arbeitnehmer oder Selbstständige, die sich dafür entscheiden, in der Elternzeit arbeiten zu gehen (oder gehen müssen, wie Alleinerziehende), können schon seit 2016 ElterngeldPlus beantragen. Eltern, die ElterngeldPlus in Anspruch nehmen, dürfen 25 und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten und der Bezug des Elterngeldes verlängert sich in dieser Zeit maximal vier Monate. Da die Antragstellung relativ kompliziert ist, sollten Eltern sich vor Ort beraten lassen.

Wie viel Elterngeld wird gezahlt?

Der Betrag von 67 Prozent (Lohnersatz) des Einkommens, dass Mutter oder Vater vor der Geburt erhalten haben, wird als Basisbetrag gezahlt. Bei Eltern, die vor der Geburt des Kindes ein monatliches Einkommen von mehr als 1200 Euro hatten, sind es 65 Prozent. Eltern, die vor der Geburt einen Verdient von 2000 Euro netto erhielten, bekommen 1300 Euro Elterngeld und bei Geringverdienern mit einem Verdienst unter 1000 Euro steigt die Zahlung auf 100 Prozent. Wer überhaupt kein Einkommen hatte, erhält mindestens 300 Euro als Basissumme. 150 Euro wird für diese Gruppe beim ElterngeldPlus gezahlt, wenn Mütter oder Väter in der Elternzeit arbeiten.

Wie viel Steuer muss man auf das Elterngeld zahlen?

Das Elterngel ist „eigentlich“ steuerfrei, aber es muss der Progressionsvorbehalt beachtet werden, wie im Steuerrecht heißt und das sollten vor allem Ehepaare beachten. Denn: Das Elterngeld, das ein Elternteil erhält, wird auf das Einkommen Ehepartners angerechnet, der arbeiten geht. Es wird also seinem Einkommen hinzugerechnet und somit versteuert.

Welche Einkünfte werden auf das Elterngeld angerechnet?

Transferleistungen des Staates wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, oder ähnliche Leistungen werden ab einem Betrag von 300 Euro als Einkommen angerechnet. Bei Mehrlingsgeburten sind pro Kind zusätzliche 300 Euro anrechnungsfrei und bis zu 300 Euro Elterngeld werden im Unterhaltsrecht nicht als Einkommen angerechnet, deshalb bringt das Elterngeld Familien ein höheres Haushaltseinkommen.

Welche Einkünfte werden nicht auf das Elterngeld angerechnet?

Beim Elterngeld ist der Zeitraum von zwölf Monaten vor der Geburt die Grundlage für die Berechnung – allerdings werden „sonstige Bezüge“ nicht in die Berechnung einbezogen. Dazu zählen das dreizehnte bzw. vierzehnte Monatsgehalt, das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld, die Vergütung von Urlaubstagen, die der Arbeitnehmer nicht in Anspruch nehmen konnte sowie einmalige Abfindungen und Jubiläumsprämien.

Wo können Eltern das Elterngeld beantragen?

Wo das Elterngeld beantragt werden kann, legen die einzelnen Bundesländer fest, aber in den meisten Kommunen oder Gemeinden bearbeiten die Erziehungsgeldstellen die Anträge auf Elterngeld. Wichtig ist: Das das Elterngeld sollte direkt nach der Geburt eines Kindes beantragt werden, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden. Wichtig ist auch, dass die Dokumente, die für den Antrag nötig sind, schon mal bereitgelegt werden.

Was braucht man für den Antrag?

Eltern brauchen für den Antrag Original Geburtsbescheinigung des Kindes (mit Verwendungszweck Elterngeld), eine Kopie der Personalausweise beider Eltern ODER den Reisepass sowie einen Aufenthaltstitel und eine Meldebescheinigung sowie eine Kopie der Geburtsurkunden weiterer Kinder im Haushalt, um den Geschwisterbonus in Anspruch zu nehmen.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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