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Krankgeschrieben – Welche Aktivitäten sind erlaubt?
Krankgeschrieben - Welche Aktivitäten sind erlaubt?

Quelle: Christopher Gawel / Pexels

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Krankgeschrieben – Welche Aktivitäten sind erlaubt?

Die Gefahr einer Erkältung durch Zugluft oder Klimaanlagen ist im Sommer so groß wie im Winter und Fahrrad- oder Badeunfälle sind nicht gerade selten. Wer krankgeschrieben wird, sollte aber  wissen: Sind spazieren gehen und Sport treiben erlaubt, wenn man arbeitsunfähig ist?

Die Gefahr einer Erkältung durch Zugluft oder Klimaanlagen ist im Sommer so groß wie im Winter und Fahrrad- oder Badeunfälle sind nicht gerade selten. Wer krankgeschrieben wird, sollte aber  wissen: Sind spazieren gehen und Sport treiben erlaubt, wenn man arbeitsunfähig ist?

Krankgeschrieben: Sind Spaziergänge erlaubt?

Die Frage ist nicht mit ja oder nein zu beantworten. Grundsätzlich gilt: Kranke Arbeitnehmer müssen sich so verhalten, dass sie schnell wieder arbeitsfähig sind. Verboten ist alles, was die zügige Gesundung verzögert. Hat der Arzt z. B. Bettruhe verordnet, sollte man die Wohnung nur für Arztbesuche verlassen. Ist man auf dem Weg der Besserung, kann ein Spaziergang an frischer Luft nicht schaden. Dies sollte man mit dem Arzt besprechen und er kann die Erlaubnis für den Spaziergang mit einem Attest bestätigen.

Ist es erlaubt, im Supermarkt einzukaufen?

Es spricht nichts gegen einen kurzen Einkauf im Supermarkt, um sich mit frischen Lebensmitteln und natürlich Vitamine zu versorgen – besonders für Menschen, die allein leben, ist das oft nicht anders möglich. Shoppingtouren durch Einkaufscenter oder Kaufhäuser sind aber passé. Wird er dabei gesehen und der Chef erfährt davon, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten und prüfen lassen, ob der Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig ist oder sich nur ein paar Tage “Sommerfreizeit” genehmigt.

Darf man Sport treiben oder ins Kino gehen?

Auch bei solchen Aktivitäten kommt es auf die Erkrankung an. Mit einer Sommergrippe ausgiebig Tennis zu spielen, ist ganz sicher nicht zulässig. Aber mit einem gebrochenen Bein ist ein Kino- oder Theaterbesuch sicher nicht verboten. Wer mit einem Bandscheibenvorfall arbeitsunfähig ist und zur Rückenschule oder in eine Schwimmhalle geht, befördert mit dieser Art sportlicher Betätigung ganz sicher die Genesung. Auch hier gilt: Rücksprache mit dem Arzt bzw. Erlaubnis einholen.

Ist ein Besuch in einem Gartenlokal erlaubt?

Wer arbeitsunfähig ist, sollte auf Restaurantbesuche verzichten, auch wenn man in einem Gartenlokal „nur essen geht“. Dafür solche Besuche gibt kein Arzt seine Zustimmung. Auf keinen Fall sollte man sich mit einer Grippe in einer Kneipe sehen lassen oder nachts in eine Bar gehen. Wer dabei erwischt wird, riskiert, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung streicht bzw. die Krankenkasse informiert. Und die kann die Krankengeldzahlung einstellen – wenn ein solches Verhalten wiederspricht der Pflicht, alles für seine Genesung zu tun.

Wäre es gestattet, zu Verwandten zu reisen?

Wer Verwandte besuchen möchte, obwohl er arbeitsunfähig ist, sollte das unbedingt vorher mit seinem Arzt besprechen. Mit einer Erkältung ist eine Reise sicher keine gute Idee, wenn man Bettruhe halten oder mehrmals täglich inhalieren soll. Auch eine Erkrankung, die häufige Behandlungen erfordert (z. B. Physiotherapie), sollte ein kranker Arbeitnehmer zu Hause bleiben. Hat man sich aber den Arm gebrochen und kann bei Verwandten besser versorgt werden, ist gegen eine Reise nichts einzuwenden. Aber: Vorher den Arbeitgeber informieren und Zustimmungsattest des Arztes vorlegen. Und: Im Notfall für den Chef erreichbar sei – man ist schließlich nicht im Urlaub.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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