Der Krankenstand in Deutschland ist niedrig. Nicht einmal zwei Wochen sind die Arbeitnehmer durchschnittlich arbeitsunfähig. Die Angst vor Kündigung ist trotz Fachkräftemangel offensichtlich immer noch hoch. Viele Mitarbeiter verschieben sogar die Facharzttermine, um in der Firma nicht zu fehlen. Die Frage ist: Können Arbeitnehmer wegen Krankheit gekündigt werden und dürfen sie in der Dienstzeit zum Arzt gehen?
Droht bei längerer Arbeitsunfähigkeit die Entlassung?
Zunächst einmal gilt: Krankheit ist kein Kündigungsgrund und nach einer so kurzen Zeit, wäre eine Entlassung sowieso unzulässig. Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen, weil er sehr lange arbeitsunfähig ist, geht das unter begrenzten Voraussetzungen – z.B. wenn…
- …für den Mitarbeiter eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, die vom Medizinischen Dienst oder vom Betriebsarzt attestiert wurde;
- …die Fehlzeiten des Mitarbeiters zu einer erheblichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens führen;
- …es wegen der Fehlzeiten zu Störungen im Betriebsablauf kommt und der Firma die Beschäftigung des Mitarbeiters deshalb nicht mehr zugemutet werden kann.
Kündigung bei vielen Kurzerkrankungen?
Bei häufigen Kurzerkrankungen ist eine Entlassung in sehr engen Grenzen möglich – z. B. wenn…
- …davon auszugehen ist, dass ein chronisches Leiden vorliegt, weil der Mitarbeiter innerhalb von 24 Monaten länger als sechs Wochen pro Jahr arbeitsunfähig war;
- …die Firma immer wieder Lohnfortzahlungen von sechs Wochen leisten muss – was bei längerer Krankheiten entfällt, weil nach sechs Wochen Krankengeld gezahlt wird;
- …der betriebliche Ablauf gestört wird, weil immer neue Aushilfskräfte eingearbeitet werden müssen;
- …der Betriebsfrieden durch die Mehrbelastung der anderen Arbeitskollegen gestört wird.
Dauerkranke Mitarbeiter: Es kommt auf die Prognose an
Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft krank, kann der Arbeitgeber eine Kündigung ins Auge fassen, wenn…
- …nicht absehbar ist, wann der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist;
- …der Arbeitgeber nicht endlos Zeitarbeitskräfte einstellen kann;
- …der Firma nicht noch mehr Überbrückungen zuzumuten sind und das Interesse des Arbeitgebers berechtigt ist, den Vertrag mit dem kranken Mitarbeiter zu lösen.
Sind Arztbesuche in der Dienstzeit erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Mitarbeiter müssen außerhalb der Dienstzeit zum Arzt gehen. Bei Routineuntersuchungen ist das meist problemlos möglich. Bei akuten Erkrankungen, Schmerzen, Unfällen oder Untersuchungen bei Fachärzten oder in Spezialkliniken sind Patienten aber oft von langfristigen Terminen abhängig. In solchen Fällen muss die Firma rechtzeitig informiert werden und Arbeitgeber müssen diese Mitarbeiter freistellen.
Was kann man bei einer Kündigung tun?
Wer wegen einer Erkrankung von seinem Arbeitgeber gekündigt wird, sollte innerhalb von drei Wochen, nach Zugang des Entlassungsschreibens, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist darf keinesfalls versäumt werden, sonst wird die Kündigung wirksam – auch wenn sie nicht unzulässig ist.
Krank auf der Arbeit: Kündigung bei Krankheit? Arztbesuch im Dienst?
Der Krankenstand in Deutschland ist niedrig. Nicht einmal zwei Wochen sind die Arbeitnehmer durchschnittlich arbeitsunfähig. Die Angst vor Kündigung ist trotz Fachkräftemangel offensichtlich immer noch hoch. Viele Mitarbeiter verschieben sogar die Facharzttermine, um in der Firma nicht zu fehlen. Die Frage ist: Können Arbeitnehmer wegen Krankheit gekündigt werden und dürfen sie in der Dienstzeit zum Arzt gehen?
Droht bei längerer Arbeitsunfähigkeit die Entlassung?
Zunächst einmal gilt: Krankheit ist kein Kündigungsgrund und nach einer so kurzen Zeit, wäre eine Entlassung sowieso unzulässig. Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen, weil er sehr lange arbeitsunfähig ist, geht das unter begrenzten Voraussetzungen – z.B. wenn…
- …für den Mitarbeiter eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, die vom Medizinischen Dienst oder vom Betriebsarzt attestiert wurde;
- …die Fehlzeiten des Mitarbeiters zu einer erheblichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens führen;
- …es wegen der Fehlzeiten zu Störungen im Betriebsablauf kommt und der Firma die Beschäftigung des Mitarbeiters deshalb nicht mehr zugemutet werden kann.
Kündigung bei vielen Kurzerkrankungen?
Bei häufigen Kurzerkrankungen ist eine Entlassung in sehr engen Grenzen möglich – z. B. wenn…
- …davon auszugehen ist, dass ein chronisches Leiden vorliegt, weil der Mitarbeiter innerhalb von 24 Monaten länger als sechs Wochen pro Jahr arbeitsunfähig war;
- …die Firma immer wieder Lohnfortzahlungen von sechs Wochen leisten muss – was bei längerer Krankheiten entfällt, weil nach sechs Wochen Krankengeld gezahlt wird;
- …der betriebliche Ablauf gestört wird, weil immer neue Aushilfskräfte eingearbeitet werden müssen;
- …der Betriebsfrieden durch die Mehrbelastung der anderen Arbeitskollegen gestört wird.
Dauerkranke Mitarbeiter: Es kommt auf die Prognose an
Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft krank, kann der Arbeitgeber eine Kündigung ins Auge fassen, wenn…
- …nicht absehbar ist, wann der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist;
- …der Arbeitgeber nicht endlos Zeitarbeitskräfte einstellen kann;
- …der Firma nicht noch mehr Überbrückungen zuzumuten sind und das Interesse des Arbeitgebers berechtigt ist, den Vertrag mit dem kranken Mitarbeiter zu lösen.
Sind Arztbesuche in der Dienstzeit erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Mitarbeiter müssen außerhalb der Dienstzeit zum Arzt gehen. Bei Routineuntersuchungen ist das meist problemlos möglich. Bei akuten Erkrankungen, Schmerzen, Unfällen oder Untersuchungen bei Fachärzten oder in Spezialkliniken sind Patienten aber oft von langfristigen Terminen abhängig. In solchen Fällen muss die Firma rechtzeitig informiert werden und Arbeitgeber müssen diese Mitarbeiter freistellen.
Was kann man bei einer Kündigung tun?
Wer wegen einer Erkrankung von seinem Arbeitgeber gekündigt wird, sollte innerhalb von drei Wochen, nach Zugang des Entlassungsschreibens, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist darf keinesfalls versäumt werden, sonst wird die Kündigung wirksam – auch wenn sie nicht unzulässig ist.
KEIN KOMMENTAR