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In Sachen Datenschutz: 6 Dinge, die deinen Chef nichts angehen
In Sachen Datenschutz: 6 Dinge, die deinen Chef nichts angehen

Quelle: rawpixel.com

Arbeit

In Sachen Datenschutz: 6 Dinge, die deinen Chef nichts angehen

Jetzt haben wir den Datensalat. Die gar nicht so neue und doch für viel Aufregung sorgende Datenschutzgrundverordnung, auch DSGVO genannt, hat mich und viele andere zum Nachdenken angeregt. Als Privatmensch und Verbraucherin finde ich gut, dass meine Daten überall und besonders beim Surfen im Internet besser geschützt werden, als Unternehmerin und Dienstleisterin sorgte der Spaß in den letzten Wochen für viel Arbeit und Mühe.

Jetzt haben wir den Datensalat. Die gar nicht so neue und doch für viel Aufregung sorgende Datenschutzgrundverordnung, auch DSGVO genannt, hat mich und viele andere zum Nachdenken angeregt. Als Privatmensch und Verbraucherin finde ich gut, dass meine Daten überall und besonders beim Surfen im Internet besser geschützt werden, als Unternehmerin und Dienstleisterin sorgte der Spaß in den letzten Wochen für viel Arbeit und Mühe. Aber auch für viele interessante Gespräche und lustiges Rätselraten über was geht noch und was nicht und was darf wer eigentlich mit meinen Daten anstellen. Die Top Six meines persönlichen Datensalats am Arbeitsplatz habe ich für euch zusammengestellt.

Meine Fotos

Darf mein Arbeitgeber Fotos von mir im Internet veröffentlichen?

Ja. Auf jeden Fall, wenn es zur „Erfüllung der Arbeitspflicht“ oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. Bei einem Kundenberater kann es beispielsweise notwendig sein, Kontaktinformationen zu veröffentlichen. In Fällen, wo diese Notwendigkeit nicht vorliegt, also beispielsweise das Team oder einzelne Ansprechpartner einfach nur vorgestellt werden, musst Du gefragt werden und am besten schriftlich einer Veröffentlichung zustimmen. Das gilt in jedem Fall, wenn auch ein Bild publiziert werden soll.

Meine Kontodaten

Welche Daten von mir darf mein Arbeitgeber überhaupt haben?

Was der Arbeitgeber nicht unbedingt wissen muss, geht ihn auch nichts an. Aber wieder gilt, was erforderlich ist, darf die Chefin wissen. Also: Deinen Name, deine Adresse und dein Geburtsdatum braucht das Unternehmen, um eine Gehaltsabrechnung vornehmen zu können. Logischerweise auch eine Kontonummer für die Gehaltsüberweisung. Doch was darüber hinausgeht, bleibt Privatsache. Hier geht der Datenschutz so weit, dass Arbeitgeber nach bestimmten Dingen nicht einmal fragen dürfen, zum Beispiel nicht nach einer Schwangerschaft oder deinen Vermögensverhältnissen.

Meine Hobbys

Muss ich meine Hobbys angeben?

Du liebst Synchronschwimmen, willst dir aber im Büro keine Witze dazu anhören? Ganz einfach: Erzähl es niemandem. Sogar in einer Bewerbung haben Hobbys nichts zu suchen, auch wenn sie immer noch oft abgefragt werden. Die Datenschutzgrundverordnung will sicherstellen, dass der Arbeitgeber nur die Dinge weiß, die für den Job und seine optimale Durchführung wichtig sind. Hobbys oder Mitgliedschaften in Vereinen, Schrebergartenerfahrung oder deine Briefmarkensammlung gehen niemanden etwas an.

Meine Bewerbungsunterlagen

Was passiert mit meinen Bewerbungsunterlagen?

Du hast dich beworben und eine Absage kassiert? Dann muss das Unternehmen deine Bewerbung sofort löschen: Papier in den Schredder, Mails und pdfen: finally delete. Es geht niemanden außer den Personalverantwortlichen etwas an, welche Noten du hast, wie deine Zeugnisse aussehen, wo du Praktika absolviert hast. Deine Bewerbung darf auch nicht mehr ohne dein – am besten schriftliches – Einverständnis weitergeleitet werden, weil dann der Absender ja nicht mehr die Löschung garantieren kann.

Mein Facebook-Account

Wie verhindere ich, dass mein Arbeitgeber sich meinen Facebook-Account ansieht?

Gar nicht. Wenn du die Privatsphäre-Einstellungen deiner Social-Media-Accounts nicht entsprechend einstellst, kann auch deine Chefin deine Urlaubs- und Partybilder sehen. Sie darf nur nichts damit anfangen, sprich die Personaler dürfen Daten und Informationen von dort nicht in eine Kartei eintragen oder kopieren und damit aufbewahren und anderen zur Verfügung stellen. Netzwerke wie Xing und Linkedin sind wohl nach momentanem Stand der Dinge ausgenommen, weil man hier davon ausgeht, dass der Bewerber die Daten auch für die persönliche Karriereentwicklung zur Verfügung gestellt hat, sind sie ja ausdrücklich als Berufsportale ausgewiesen.

Mein Privatleben

Dein Privatleben geht deinen Arbeitgeber nichts an. Auch nicht, welche Veranstaltungen du am Abend besuchst. Auch nicht, wenn du den Abend mit uns verbringst. Bei FRONTFRAUEN Akademie für Frauen in Führungspositionen kannst du dein Wissen erweitern, Netzwerken und andere interessante Frauen aus der Businesswelt treffen. Auch zum Thema DSGVO veranstalten wir bald einen FRONTFRAUEN Business Club Abend. Wenn du die exklusive Einladung dazu erhalten willst, melde dich bei uns, auf der Homepage der FRONTFRAUEN unter „Newsletter“. Ob du deinem Arbeitgeber anschließend von deinem Besuch bei uns berichtest, bleibt deine Entscheidung. Das ist Privatsache.


ist Fernsehjournalistin und Medientrainerin in Berlin. Sie ist die Geschäftsführerin der Fulmidas Medienagentur. Darüber hinaus hat sie die FRONTFRAUEN Akademie für Frauen in Führungspositionen ins Leben gerufen. Claudia Bender veranstaltet regelmäßig FRONTFRAUEN Business Club Abende. Diese bieten Frauen einen angenehmen Rahmen, in dem sie sich begegnen und austauschen können. Website | Facebook | Twitter

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