Sicher hat jeder von uns schon einmal vergessen, eine Rechnung fristgerecht zu begleichen. Das kommt vor, ist aber ärgerlich, denn viele Unternehmen erheben Mahngebühren, wenn jemand seine Rechnung nicht pünktlich zahlt. Und die können schon bei der ersten Mahnung saftig sein – ob sie auch zulässig sind, wissen die meisten von uns nicht.
Um es klar zu sagen: Jeder sollte Rechnungen innerhalb der Zahlungsfrist begleichen und unberechtigten oder fehlerhaften Rechnungen widersprechen. Die Frage ist: Innerhalb welcher Frist müssen Rechnungen überhaupt bezahlt werden und wann sind Mahngebühren zulässig? Wir haben acht wichtige Tipps für euch, die bares Geld wert sein können.
Welche Fälligkeiten gelten bei Rechnungen?
Trifft eine Rechnung ein, solltet ihr sofort die Fälligkeit prüfen, denn die ist wichtig, um fristgerecht zu zahlen. Es drei verschiedene Fälligkeiten:
Fälligkeit nach Vereinbarung
Auf einer Rechnung kann vermerkt sein, dass der Betrag bis zu einem bestimmten Datum zu zahlen ist – zum Beispiel „Zahlbar bis zum 10. Oktober“. Auf vielen Rechnungen steht auch: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum“.
Fälligkeit nach Gesetz
Gehalts- oder Lohnzahlungen werden am Monatsende für die Leistungen des vergangenen Monats gezahlt und sie sind gesetzlich festgelegt (§ 614 BGB). Ebenso die Miete, nur die muss im Voraus für den folgenden Monat gezahlt werden (§ 556b BGB).
Fälligkeit sofort
Enthält die Rechnung den Vermerk „zahlbar sofort und ohne Abzug“, muss der Betrag überweisen werden, sobald die Rechnung eintrifft. Hier ist ein Posteingangsstempel günstig, denn es gibt Firmen, die schreiben ein früheres Rechnungsdatum auf die Rechnung – zum Beispiel 2.Oktober, aber die Rechnung trifft erst am 12. Oktober ein. Ist kein Zahlungstermin auf der Rechnung vermerkt oder gibt es keine gesetzliche Regelung und die Rechnung muss sofort gezahlt werden (§ 271 BGB).
Was bedeutet Zahlung oder Mahnung im Verzug?
Grundsätzlich gilt, dass man mit einer Zahlung erst dann im Verzug ist, wenn man eine „Mahnung“ oder „Zahlungserinnerung“ erhält. Hier berechnen viele Firmen bereits eine „Mahngebühr“, andere belassen es bei einer „freundlichen Zahlungserinnerung“. Wer auf diese erste Mahnung hin nicht reagiert und seine Rechnung immer noch nicht zahlt, kommt mit der „Mahnung in Verzug“ (§ 286 BGB). Achtung! Wer dann immer noch säumig ist, muss mit Verzugszinsen oder Schadensersatz rechnen. Ist keine Zahlungsfrist auf der Rechnung vermerkt, beginnt spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung der Zahlungsverzug – und nur, wenn dies ausdrücklich auf der Rechnung steht (§ 286 Abs. 3 BGB).
Wie hoch dürfen die Mahngebühren sein?
Für Mahngebühren gibt es weder eine gesetzliche Grenze noch eine Verordnung. Es gibt aber viele Urteile, in denen Gerichte die Höhe der Mahngebühren begrenzt haben. Wichtig ist: Der Gläubiger darf nur die Kosten in Rechnung stellen, die tatsächlich durch die Mahnung anfallen (§ 309 Nr. 5a BGB) – zum Beispiel Papier und Portokosten, aber allgemeine Verwaltungskosten für Personal und Computer sind unzulässig. Eine Mahngebühr von zwei oder drei Euro kann angemessen sein, aber im Streitfall muss die Firma belegen können, wie hoch die Mahnkosten tatsächlich waren. Der BGH hat zum Beispiel im Verfahren gegen einen Stromanbieter entschieden, dass lediglich 0,76 Euro gerechtfertigt waren.
Achtung! Bearbeitungsgebühren bei verspäteter Zahlung sind unzulässig, denn es handelt sich um eine „Bearbeitung im Interesse des Kunden“. Deshalb können auch hier nur die tatsächlichen Kosten verlangt werden.
Rückforderung unzulässiger Mahngebühren?
Wer in der Vergangenheit unzulässige Mahngebühren von drei oder fünf Euro gezahlt hat, kann diese bis zu drei Jahren zurückfordern, erst dann beginnt die Verjährung. Beispiel: Wer 2017 Mahngebühren gezahlt hat, kann diese noch bis zum 31. Dezember 2020 zurückverlangen. In einem formlosen Schreiben sollte das Unternehmen aufgefordert werden, einen konkreten Nachweis für die Kosten zu erbringen – oder die Mahngebühren zurückzuzahlen.
Eine säumige Rechnung sollte aber zunächst ohne Mahngebühren bezahlt werden – wenn schon klar ist, dass diese zu hoch sind (zum Beispiel 3 oder 5 Euro). Man riskiert zwar, dass man erneut Post von der Firma bekommt, aber wegen einer Mahnpauschale wird ganz sicher kein gerichtliches Verfahren eingeleitet.
Wie hoch dürfen Verzugszinsen sein?
Wer seine Rechnung nicht pünktlich zahlt, muss damit rechnen, dass Verzugszinsen berechnet werden. Die Höhe ist allerdings gesetzlich geregelt und kann von einem Gläubiger nicht willkürlich in Rechnung gestellt werden. Der Verzugszins liegt für Verbraucher derzeit bei 4,12 Prozent (Stand: Dezember 2019). Verlangt eine Firma höher Verzugszinsen, ist das ungesetzlich und kann abgelehnt werden.
8 wichtige Tipps zu Zahlungsfristen und Mahngebühren, die bares Geld sparen
Sicher hat jeder von uns schon einmal vergessen, eine Rechnung fristgerecht zu begleichen. Das kommt vor, ist aber ärgerlich, denn viele Unternehmen erheben Mahngebühren, wenn jemand seine Rechnung nicht pünktlich zahlt. Und die können schon bei der ersten Mahnung saftig sein – ob sie auch zulässig sind, wissen die meisten von uns nicht.
Um es klar zu sagen: Jeder sollte Rechnungen innerhalb der Zahlungsfrist begleichen und unberechtigten oder fehlerhaften Rechnungen widersprechen. Die Frage ist: Innerhalb welcher Frist müssen Rechnungen überhaupt bezahlt werden und wann sind Mahngebühren zulässig? Wir haben acht wichtige Tipps für euch, die bares Geld wert sein können.
Welche Fälligkeiten gelten bei Rechnungen?
Trifft eine Rechnung ein, solltet ihr sofort die Fälligkeit prüfen, denn die ist wichtig, um fristgerecht zu zahlen. Es drei verschiedene Fälligkeiten:
Fälligkeit nach Vereinbarung
Auf einer Rechnung kann vermerkt sein, dass der Betrag bis zu einem bestimmten Datum zu zahlen ist – zum Beispiel „Zahlbar bis zum 10. Oktober“. Auf vielen Rechnungen steht auch: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum“.
Fälligkeit nach Gesetz
Gehalts- oder Lohnzahlungen werden am Monatsende für die Leistungen des vergangenen Monats gezahlt und sie sind gesetzlich festgelegt (§ 614 BGB). Ebenso die Miete, nur die muss im Voraus für den folgenden Monat gezahlt werden (§ 556b BGB).
Fälligkeit sofort
Enthält die Rechnung den Vermerk „zahlbar sofort und ohne Abzug“, muss der Betrag überweisen werden, sobald die Rechnung eintrifft. Hier ist ein Posteingangsstempel günstig, denn es gibt Firmen, die schreiben ein früheres Rechnungsdatum auf die Rechnung – zum Beispiel 2.Oktober, aber die Rechnung trifft erst am 12. Oktober ein. Ist kein Zahlungstermin auf der Rechnung vermerkt oder gibt es keine gesetzliche Regelung und die Rechnung muss sofort gezahlt werden (§ 271 BGB).
Was bedeutet Zahlung oder Mahnung im Verzug?
Grundsätzlich gilt, dass man mit einer Zahlung erst dann im Verzug ist, wenn man eine „Mahnung“ oder „Zahlungserinnerung“ erhält. Hier berechnen viele Firmen bereits eine „Mahngebühr“, andere belassen es bei einer „freundlichen Zahlungserinnerung“. Wer auf diese erste Mahnung hin nicht reagiert und seine Rechnung immer noch nicht zahlt, kommt mit der „Mahnung in Verzug“ (§ 286 BGB). Achtung! Wer dann immer noch säumig ist, muss mit Verzugszinsen oder Schadensersatz rechnen. Ist keine Zahlungsfrist auf der Rechnung vermerkt, beginnt spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung der Zahlungsverzug – und nur, wenn dies ausdrücklich auf der Rechnung steht (§ 286 Abs. 3 BGB).
Wie hoch dürfen die Mahngebühren sein?
Für Mahngebühren gibt es weder eine gesetzliche Grenze noch eine Verordnung. Es gibt aber viele Urteile, in denen Gerichte die Höhe der Mahngebühren begrenzt haben. Wichtig ist: Der Gläubiger darf nur die Kosten in Rechnung stellen, die tatsächlich durch die Mahnung anfallen (§ 309 Nr. 5a BGB) – zum Beispiel Papier und Portokosten, aber allgemeine Verwaltungskosten für Personal und Computer sind unzulässig. Eine Mahngebühr von zwei oder drei Euro kann angemessen sein, aber im Streitfall muss die Firma belegen können, wie hoch die Mahnkosten tatsächlich waren. Der BGH hat zum Beispiel im Verfahren gegen einen Stromanbieter entschieden, dass lediglich 0,76 Euro gerechtfertigt waren.
Achtung! Bearbeitungsgebühren bei verspäteter Zahlung sind unzulässig, denn es handelt sich um eine „Bearbeitung im Interesse des Kunden“. Deshalb können auch hier nur die tatsächlichen Kosten verlangt werden.
Rückforderung unzulässiger Mahngebühren?
Wer in der Vergangenheit unzulässige Mahngebühren von drei oder fünf Euro gezahlt hat, kann diese bis zu drei Jahren zurückfordern, erst dann beginnt die Verjährung. Beispiel: Wer 2017 Mahngebühren gezahlt hat, kann diese noch bis zum 31. Dezember 2020 zurückverlangen. In einem formlosen Schreiben sollte das Unternehmen aufgefordert werden, einen konkreten Nachweis für die Kosten zu erbringen – oder die Mahngebühren zurückzuzahlen.
Eine säumige Rechnung sollte aber zunächst ohne Mahngebühren bezahlt werden – wenn schon klar ist, dass diese zu hoch sind (zum Beispiel 3 oder 5 Euro). Man riskiert zwar, dass man erneut Post von der Firma bekommt, aber wegen einer Mahnpauschale wird ganz sicher kein gerichtliches Verfahren eingeleitet.
Wie hoch dürfen Verzugszinsen sein?
Wer seine Rechnung nicht pünktlich zahlt, muss damit rechnen, dass Verzugszinsen berechnet werden. Die Höhe ist allerdings gesetzlich geregelt und kann von einem Gläubiger nicht willkürlich in Rechnung gestellt werden. Der Verzugszins liegt für Verbraucher derzeit bei 4,12 Prozent (Stand: Dezember 2019). Verlangt eine Firma höher Verzugszinsen, ist das ungesetzlich und kann abgelehnt werden.
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