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Sexuelle Belästigung im Job – wie sich Frauen wehren können
Sexuelle Belästigung im Job – wie sich Frauen wehren können

Quelle: rawpixel.com

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Sexuelle Belästigung im Job – wie sich Frauen wehren können

Nach den Enthüllungen um Harvey Weinstein,<strong> der <a href=Frauen über Jahre hinweg sexuell belästig, genötigt und sogar vergewaltigt haben soll, wurden auch gegen andere Prominente wie Dustin Hoffman, Roy Price und Ben Afflecks Vorwürfe öffentlich.” />

Nach den Enthüllungen um Harvey Weinstein, der Frauen über Jahre hinweg sexuell belästig, genötigt und sogar vergewaltigt haben soll, wurden auch gegen andere Prominente wie Dustin Hoffman, Roy Price und Ben Afflecks Vorwürfe öffentlich.

Sie sollen Frauen unsittlich berührt, belästigt, bedroht und mit anzügliche Bemerkungen nicht gespart haben. Unter dem Hashtag #me too meldeten sich in den vergangenen Wochen und Monaten immer mehr Frauen, denen ähnliches schon einmal passiert ist. Natürlich nicht durch Prominente aus Hollywood, sondern durch Kollegen, den Chef, den Nachbarn oder fremde Männer, die ihr distanzloses Verhalten überhaupt nicht schlimm fanden und finden. Doch genau das ist es, was besonders schlimm ist. Sexistisches Verhalten ist in unserer Gesellschaft leider zu oft noch „salonfähig“. Ein Klaps auf den Po oder eine anzügliche Bemerkung sind doch kein Beinbruch – die Frauen sollen sich nicht so haben.

Nein und Stopp – sollten Frauen Männern sagen, die sich unangemessen und sexistisch verhalten!

In Deutschlang gibt es zum Glück das Antidiskriminierungsgesetz, nach dem alle unerwünschten Annäherungen – vor allem sexueller Natur – unzulässig sind. Da Frauen zu oft im Job mit Anzüglichkeiten oder Belästigungen durch Kollegen zu tun haben, sollten sie sich SOFORT und lautstark jede Form von „Übergriffen“ – auch verbaler Art – verbitten.

Was fällt unter sexuelle Belästigung und was sollten Frauen tun?

  • Drängt sich ein Kollege in der Kantinenschlange besonders nahe an eine Kollegin heran, sollte sie sofort laut und deutlich sagen: Halten Sie Abstand!
  • Klopft oder tätschelt ein Kollege einer Frau den Po, sollten sie ihn sofort bloßstellen bzw. zur Rede stellen: Nehmen Sie sofort ihre Hände weg! Gleiches gilt, wenn ein Mann einer Frau ungefragt den Nacken massiert, ihren Arm um sie legt oder in ihre Haare greift. Ein solches Verhalten ist ein „Übergriff“, der dem Arbeitgeber gemeldet werden sollte.
  • Blickt ein Kollege einer Kollegin ganz offensichtlich in den Ausschnitt und macht zusätzlich eine Bemerkung zur Größe ihrer Brust, sollten sich Frauen das sofort verbitten und sagen: Lassen Sie ihre anzüglichen Bemerkungen.
  • Ganz übel sind Männer, die Frauen in der Firma ganz offen zum Sex auffordern. Ein solches Verhalten sollten sich Frauen nicht nur verbitten, sie sollten dem Kollegen sagen: Das können Sie gleich noch einmal vor dem Chef wiederholen!
  • Hängt ein Kollege im Büro einen Kalender mit nackten Frauen auf und macht zusätzlich anzügliche Bemerkungen über die Kolleginnen in der Abteilung, sollten sich alle Frauen zusammenschließen und dem Kollegen unmissverständlich sagen: Solche Kalender sind hier ebenso unerwünscht wie ihre sexistischen Bemerkungen!
  • Erzählen sich Kollegen in der Kantine, im Pausenraum oder im Großraumbüro Herrenwitze, finden das nicht alle lustig. Hier sollten Frauen sofort sagen: Herr Kollege, es ist nicht witzig, sondern peinlich. Unterlassen Sie diese Anzüglichkeiten.

Wen sollten Frauen ins Vertrauen ziehen, wenn sie sexuell belästigt werden?

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, Belästigungen sofort öffentlich zu machen und eine Kollegin ins Vertrauen ziehen, den Betriebsrat oder die Frauenbeauftragte (wenn es die im Unternehmen gibt) ansprechen.

Wer den Mut dazu hat, sollte den Vorgesetzten informieren, denn der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter vor sexueller Belästigung zu schützen. Er kann einen „übergriffigen Kollegen“ abmahnen oder in schweren Fällen sogar kündigen.

Was tun Frauen, die sich nicht zum Chef trauen?

Frauen können sich neben dem Betriebsrat auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Dort werden Frauen nicht nur unentgeltlich beraten, sondern die Behörde kontaktiert auch stellvertretend die Personalabteilung eines Betriebes oder den Geschäftsführer, um auf die Situation der Frau hinzuweisen und nach einer Lösung zu suchen.

#me too ist richtig – aber es reicht nicht. Frauen müssen sich aktiv gegen sexuelle Belästigungen und Übergriffe wehren!


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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