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Mietmängel: Wer muss sie beseitigen?
Mietmängel: Wer muss sie beseitigen?

Quelle: Terje Sollie / Pexels

Ratgeber - Wohnen

Mietmängel: Wer muss sie beseitigen?

Die Mängel in einer Wohnung führen häufig zu Streit zwischen Vermietern und Mietern. Die Frage ist: Wer muss die Kosten für die Mängelbeseitigung tragen?

Die Mängel in einer Wohnung führen häufig zu Streit zwischen Vermietern und Mietern. Die Frage ist: Wer muss die Kosten für die Mängelbeseitigung tragen?

Wer trägt die Reparaturkosten für Wohnungsmängel

Für Wohnungsmängel gilt: Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass eine Wohnung ohne Mängel ist und während der Mietzeit in einem “vertragsgemäßen Zustand” bleibt und er muss die Instandhaltungs- bzw. Reparaturkosten tragen, wenn Mängel oder Schäden auftreten. Aber: Vermieter dürfen verlangen, dass Mieter kleine Reparaturen übernehmen – und dazu dürfen sie eine „Kleinreparaturklausel” in den Mietvertrag schreiben. Tipp: Nur dann, wenn eine “Kleinreparaturklausel“ rechtsverbindlich im Mietvertrag steht, muss sich der Mieter an den Kosten für Kleinreparaturen beteiligen.

Was regelt die Klausel “Kleinreparaturen”?

Wird im Mietvertrag eine “Kleinreparaturklausel” vereinbart, dürfen Mieter mit maximal 75 bis 100 Euro pro Reparatur belastet werden – die Klausel muss also eine konkrete Kostengrenze nennen. Zweitens darf die Klausel den Mieter nur für Reparaturkosten innerhalb der Wohnung in die Pflicht nehmen – z. B. Fenstergriffe, Lichtschalter oder Wasserhähne. Tipp: Reparaturen an Gas-, Wasser- oder Stromleitungen dürfen Mieter nicht ausführen, dafür ist grundsätzlich der Vermieter zuständig.

Wie viele Reparaturen pro Jahr müssen Mieter übernehmen?

Es kann natürlich vorkommen, dass im Laufe eines Jahres mehrere Kleinreparaturen durchgeführt werden müssen. In solchen Fällen ist es nicht zulässig, dass der Vermieter vom Mieter verlangt, dass er “beliebig oft” 75 bzw. 100 Euro zahlen muss. Tipp: Die Rechtsprechung begrenzt die Gesamtbelastung des Mieters durch Kleinreparaturen auf maximal sechs bis acht Prozent der Jahreskaltmiete.

Was gilt, wenn mehr als 100 Euro für “Kleinreparaturen” im Vertrag stehen?

Übersteigt die “Kleinreparaturklausel” die 100 Euro-Grenze, ist die Klausel ungültig und der Mieter muss sich überhaupt nicht an den Kosten für Kleinreparaturen beteiligen.

Wer zahlt die Differenz, wenn eine Reparatur mehr kostet, als der Mieter tragen muss?

Kostet eine Reparatur – z.B. eines defekten Türgriffes – 50 Euro, muss der Mieter, in dessen Vertrag eine 75-Euro-Klausel vereinbart ist, die Reparatur allein zahlen. Aber: Beträgt die Rechnung 100 Euro, muss der Vermieter die Kosten allein tragen – denn der Mieter darf nicht “anteilig” an den Reparaturkosten beteiligt werden.

Wer muss die Reparatur bei einer Handwerksfirma auslösen?

Dafür ist grundsätzlich der Vermieter zuständig – auch dann, wenn die Reparatur die Höhe der Kleinreparaturklausel nicht übersteigt. Tipp: Steht im Mietvertrag, dass der Mieter verpflichtet ist, den Reparaturauftrag zu erteilen, ist die Klausel unwirksam. Das heißt: Da der Mieter den Handwerker nicht beauftragen darf, braucht er ihn auch nicht zu bezahlen. Ausnahmen gelten nur bei Havarien z. B. bei einem Rohrbruch – hier muss der Mieter tätig werden.

Sind die Mieter zur Eigenleistung verpflichtet?

Immer öfter versuchen Vermieter sogenannte Vornahmeklauseln in den Mietvertrag zu schreiben und die Mieter zu verpflichten, Reparaturen oder Wartungsarbeiten selbst auszuführen. Achtung! Solche Klauseln bzw. Forderungen sind unzulässig! Wichtig ist nur, dass Mieter alle Mängel bzw. den Reparaturbedarf zeitnah beim Vermieter melden!


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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