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Irrtümer im Erbrecht: Wer erbt, wer geht leer aus?
Irrtümer im Erbrecht: Wer erbt, wer geht leer aus?

Quelle: Cristian Newman / Unsplash

Familie - Lifestyle - Ratgeber

Irrtümer im Erbrecht: Wer erbt, wer geht leer aus?

Die meisten von uns sprechen nicht gern darüber, wir schieben den Gedanken gern beiseite, aber es steht uns allen bevor. Denn fest steht: Unsere Eltern werden älter und denken darüber nach, ihren letzten Willen zu Papier zu bringen. Die Frage ist: Wie kann der letzte Wille rechtsverbindlich erstellt werden? Wie viel steht den Kindern zu und kann ein Testament noch einmal verändert werden? Gerade beim Erbrecht gibt es viele Mythen und Irrtümer, die wir hier für euch aufklären wollen.

Erbrecht ist ein unangenehmes Thema. Die meisten von uns sprechen nicht gern darüber, wir schieben den Gedanken gern beiseite, aber es steht uns allen bevor. Denn fest steht: Unsere Eltern werden älter und denken darüber nach, ihren letzten Willen zu Papier zu bringen. Die Frage ist: Wie kann der letzte Wille rechtsverbindlich erstellt werden? Wie viel steht den Kindern zu und kann ein Testament noch einmal verändert werden? Gerade beim Erbrecht gibt es viele Mythen und Irrtümer, die wir hier für euch aufklären wollen.

Ohne Testament erben Ehegatten ganz allein

Irrtum! Hat ein Ehepaar Kinder, erben diese gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten – wenn es kein Testament gibt. Aber auch wenn es keine Kinder gab, erbt der überlebende Ehegatten nicht allein, solange es Miterben wie z. B. Eltern gibt. Das heißt: Der überlebende Ehepartner erbt ohne Testament nur allein, wenn es keine Miterben gibt.

Es ist ganz egal, wie der letzte Willen verfasst ist

Irrtum! Wer sein Testament ohne Notar, also allein und handschriftlich verfasst, muss darauf achten, dass Ort, Datum und die Originalunterschrift sowie der volle Name unter dem Testament stehen. Sonst ist es ungültig.

Für Ehegatten gilt ein gemeinsames Testament

Irrtum im Erbrecht! Auch Ehepaare dürfen ihren letzten Willen unterschiedlich verfassen – es gibt drei Varianten:

  • Gemeinsames Testament

Ehegatten erstellen es gemeinsam und bestätigen mit Datum und Unterschrift ihren letzten Willen;

  • Einzeltestament

Auch Ehepaare dürfen Einzeltestament errichten – jeder für sich allein. Sie unterscheiden sich vom gemeinsamen Testament dadurch, dass sie jederzeit widerrufbar sind.

  • Berliner Testament

Ein gemeinsames Testament wird zu einem „Berliner Testament“, wenn die Ehegatten festlegen, dass die Kinder erst dann erben, wenn beide Eltern verstorben sind.“

Wird ein Kind enterbt, geht es völlig leer aus

Irrtum! Wird ein Kind von seinen Eltern enterbt, steht ihm ein Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Kinder können ihr Erbteil zu Lebzeiten verlangen

Irrtum! Solange ein potentieller Erblasser nicht verstorben ist, hat niemand Ansprüche auf sein Vermögen – denn es ist ja noch kein Erbe, sondern sein Eigentum.

Wer das Erbe ausschlägt, erhält laut Erbrecht einen Pflichtteil

Irrtum! Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus – z. B. weil er sich nicht mit anderen Erben streiten will, steht ihm kein Pflichtteil zu.

Die Schulden der Eltern erbt man auf jeden Fall

Irrtum! Ein Kind, dem die Eltern nichts als Schulden hinterlassen, kann das Erbe ausschlagen. Dann wird es nicht Erbe und ist nicht für die Schulden verantwortlich.

Das Erbe kann jederzeit ausgeschlagen werden

Irrtum! Wer ein Erbe nicht antreten will, muss es innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, sonst gilt das Erbe als angenommen.

Infos über das Erbrecht für künftige Erben

Pflichtteilsberechtigte sind Kinder, Eltern, Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner!

Vermächtnisse regeln, dass Menschen Dinge erben, die nicht zur Erbmasse gehören!

Ausschlussklauseln im Testament verhindern, dass Personen etwas erhalten, die nichts erben sollen!


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

  1. Mia

    Ich hatte mich auch schon einmal gefragt wie das mit dem Pflichtteilsrecht beim Tod er Verwandten gehandhabt wird. Vermutlich werde ich trotz der vielen guten Tipps hier zu einem Profi gehen müssen. Das Recht ist ja leider nichts statisches, jedes Jahr kommen neue Regel und Musterprozesse heraus, die das Gesamtbild des Erbes beeinflussen können.

    23 April

  2. Mia

    Danke für die guten Informationen zum Erbrecht. Ein Berliner Testament klingt sehr vernünftig. So muss sich die Verbliebene nicht mit den Ansprüchen der Kinder auseinandersetzen.

    29 August

  3. Hanna

    Danke für die nützlichen Tipps zum Thema Erbrecht. Mein Opa arbeitet schon lange mit einem Notar für Verträge zum Erbrecht zusammen und ist sehr zufrieden. Gut zu wissen, dass selbst, wenn ein Kind enterbt wird, es nicht leer ausgeht. Die Tipps werde ich meinem Opa mal erzählen.
    LG

    26 September

  4. Laura

    Der Onkel einer Freundin von mir ist kürzlich gestorben und bevor sie einen Fachanwalt im Bereich Erbrecht anruft, wollte sie sich ein bisschen besser erkundigen. Gut, dass wir auf diese Seite gestoßen sind. Das Testament hat kein Datum und wir wussten gar nicht, dass es so ungültig ist. Sie wird das auf jeden Fall mit dem Fachanwalt besprechen, um eine Lösung zu finden. Danke!

    4 Oktober

  5. Helga

    Liebe women at work, danke für einen inhaltsreichen Artikel. Leer möchte verständlich niemand von der Erbschaft ausgehen. Ich finde es gut, dass irrtümliche Gedanken zusammengefasst wurden, was für Enkelkinder lehrreich ist. Die Nachbarn haben ein Haus von ihrem Opa geerbt, sowie auch seine Schulden mit. Vorsichtig in solcher Situation zu sein hilft das Erbrecht in fachlichen Händen.

    5 Oktober

  6. Luise

    Ich bin zwar noch relativ jung, möchte aber dennoch für den Fall der Fälle ein Testament aufsetzen. Ich wusste nicht, dass dies überhaupt ohne ein Notariat möglich ist. Da hier jedoch so viele Fallen lauern, werde ich mich professionell beraten lassen. Wirklich interessant, wie Sie in Ihrem Artikel die einzelnen Irrtümer zum Thema Erbe aufdecken.

    19 Oktober

  7. Lena

    Hallo und danke für diese Aufklärungen der größten Irrtümer zum Thema Erben! Ich wusste noch gar nicht, wie die Erbsituation ohne Testament aussieht oder dass es auch so etwas wie ein Berliner Testament gibt. Mein Vater möchte sein Testament jetzt schon verfassen und bespricht sich mit einem Fachanwalt für Erbrecht, um auch rechtlich abgesichert zu sein. So werden ihm diese Irrtümer nicht unterkommen.

    1 November

  8. Laura Heimisch

    Eine Freundin von mir hat sich an einen Anwalt für Erbrecht gewendet und möchte sich über ein paar Sachen informieren. Das Testament ist ohne Notar verfasst worden und sie fragte sich, ob das gültig ist. Sie wusste nicht, dass sie auf Ort, Datum, Originalunterschrift und vollen Name unter dem Testament achten soll. Danke für die Info!

    12 November

  9. Nina

    Danke für die übersichtlichen Infos zum Erbrecht. So konnte ich bei mir mit so einigen Irrtümern aufräumen. Ich und meine Lebenspartnerin wollen uns nämlich endlich mal mit dem Thema beschäftigen. Für die verbindliche Form haben uns Freunde aber geraten, noch mal zum Rechtsanwalt zu gehen. VG

    3 Dezember

  10. Gustav Sucher

    Hallo, wie ist das mit dem Erbe für Kinder? Bekommen diese nun eine gesetzlich vorgeschriebenen Anteil? Wie kann es sein, dass sie die hälfte bekommen von einem gesetzlichen Anteil? Das hat mich jetzt irgendwie verwirrt. Danke für den Artikel!

    4 Dezember

  11. Tobias Müller

    Danke für den Beitrag zum Erbrecht! Meine Eltern befassen sich gerade mit der Errichtung ihres Testaments. Sie dachten auch, dass man als Ehegatten nur ein gemeinsames Testament haben kann. Doch gut zu wissen, dass jeder Ehepartner auch ein eigenes Testament haben kann.

    5 Dezember

  12. Bernd

    Das ist auch etwas, was man wissen sollte. Ich dachte immer, dass der Ehepartner allein erbt, wenn kein Testament besteht. In den Versicherungen von mir und meiner Frau haben wir es so geregelt, dass der jeweils andere vom früheren Tod des einen profitiert. Mir ist das so lieber, dann ist sie abgesichert.

    13 Dezember

  13. Nina

    Danke für diesen interessanten Artikel zum Thema Erbrecht. Bei einer Freundin erlebe ich gerade, zu welchen unerwarteten Streitigkeiten ein Erbfall führen kann. Meine Eltern haben das Berliner Testament geerbt, was erst mal auf lange Sicht Klarheit gibt.

    29 März

  14. Markus

    Mein Großvater möchte ein Testament verfassen. Ich habe es nicht gewusst, dass dieses ohne Ortsangabe nicht gültig ist. Es wäre sinvoll, das Testament zusammen mit dem Notar zu verfassen, um sicher zu sein, dass alles gemacht wird.

    25 April

  15. Heike

    Ich finde es vernünftig und sinnvoll, ein Testament zu erstellen. Ich habe aber nicht gewusst, dass das Testament, wenn handschriftlich verfasst, ohne Ortsangabe nicht gültig ist. Obligatorisch ist für mich deswegen vom Rechtsanwalt beraten zu werden, der sich auf Erbrecht spezialisiert.

    12 Juni

  16. Ulrike Bach

    Hallo. Wie sieht es bei mir aus. Hab noch zwei Geschwister. Das Haus ist meiner Mutter. Kann sie mich vom Pflichtteil enterben, indem sie aus dem Haus im Testament vor ihrem Tod schon eine Schenkung an meine Geschwister macht? Lg uli

    15 November

    • Eichhorn, Gesa

      Kann man Jahre später noch den Pflichtteil anfordern.??

      28 September

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