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Wer eine neue Wohnung sucht, hat es seit einigen Jahren vor allem in Großstädten und Ballungszentren schwer, denn Wohnraum ist teuer und knapp. Wer innerstädtisch und verkehrsgünstig wohnen möchte, muss beim Mietpreis tief in die Tasche greifen. Und wer spezielle Wünsche hat, wie zum Beispiel eine Wohnung in der Nähe eines Parks, findet im bezahlbaren Bereich kaum freien Wohnraum. Wohnungssuchende brauchen also viel Geduld und wer passenden und nicht völlig überteuerten Wohnraum gefunden hat, braucht oft starke Nerven und sollte seine Rechte und Seiten wie Immowelt* kennen.
Worauf kommt es beim Besichtigungstermin an?
Wer zu einem Besichtigungstermin gebeten wird, hat vielleicht die erste Hürde genommen, denn nicht jeder, der eine Wohnung sucht, wird auch eingeladen. Wer im Vorgespräch schon merkt, dass die Chemie nicht stimmt, weil im Telefonat schon die ersten Diskrepanzen auftauchen, wird meist gar nicht erst eingeladen. Außerdem treffen Wohnungssuchende vor Ort selten den Vermieter, sondern meist einen Verwalter oder einen einen Makler an. Wichtig ist vor allem:
- keinesfalls zu spät zum Termin erscheinen, dann gilt man sofort als wenig zuverlässig;
- ruhiges und entspanntes Auftreten und nicht den Eindruck erwecken, dass man noch zu zig anderen Termine muss;
- allein oder mit Partner zur Besichtigung gehen und nicht mit weiteren Personen, die die Wohnung gar nicht mieten wollen;
- auf ein gepflegtes Äußeres achten, denn Makler oder Verwalter schätzen es nicht, wenn Bewerber in Jogginghosen oder kurzen Shorts erscheinen – macht einfach einen schlechten Eindruck;
- erwartet wird ein höflicher Umgangston und dass Bewerber nicht laut dazwischenreden, wenn sich der Makler oder der Verwalter mit anderen Bewerbern unterhalten;
- bei schlechtem Wetter ist es klug zu fragen, ob man z.B. bei Parkettfußboden die Schuhe ausziehen soll – oder einfach Plastiküberzieher mitbringen.
Wie wichtig ist eine Bewerbungsmappe?
Ähnlich wie bei Bewerbungen in einer Firma ist es inzwischen üblich, eine Bewerbungsmappe dabei zu haben. Die ist zwar freiwillig, gibt dem Vermieter oder Makler aber das Gefühl, dass der Bewerber ernsthaftes Interesse an der Wohnung hat – und das kann die Chancen erhöhen, den Zuschlag zu bekommen. In der Bewerbungsmappe sollte liegen:
- „Steckbrief“ des Bewerbers – Alter, Familienstand, Beruf;
- Motivationsschreiben – warum will man gerade diese Wohnung – z.B. Arbeitsstelle in der Nähe, gute Verkehrsanbindung, Kita-Platz oder Schule in der Nähe;
- Selbstauskunft – wie hoch ist das Familieneinkommen (bei zwei Verdienern), wo wohnt man im Moment, wie viel Miete zahlt man momentan?
- Schufa-Auskunft nicht älter als ein Jahr;
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate.
Worauf sollte man bei der Wohnungsbesichtigung achten?
Bei einem Besichtigungstermin kommt es aber nicht nur darauf an, dass Bewerber einen guten Eindruck machen. Wichtig ist auch, ob die Wohnung dem Angebot entspricht, in welchem Zustand sie sich befindet und ob sie Mängel hat. Auf folgendes sollten Wohnungssuchende achten:
- Besichtigung bei Tageslicht und nicht allein, denn vier Augen sehen mehr als zwei;
- Auf Probleme im Haus achten – (un)gepflegtes Treppenhaus, kaputte Haustürschlösser, ordentliche oder defekte Briefkästen etc;
- Wohnung mit Einbauküche? Integrierte Elektrogeräte wie Geschirrspüler oder Kühlschrank sollten sauber und funktionstüchtig sein;
- Waschbecken, Toilette, Wanne dürfen keine Risse oder Abplatzungen haben, Wasserhähne und Toilettenspülung sollten funktionieren;
- Lärm und Gerüche im Wohnumfeld prüfen – gibt es ein Restaurant, einen Supermarkt mit Ladezone oder eine Diskothek in der Nähe?
- Schimmel und Wasserflecken an den Wänden – besonders an den Außenwänden, in Fensternischen, in Bad und Küche? Ist Schimmel sichtbar oder lassen sich die Fenster durch feuchtes Mauerwerk schwer schließen, ist eine Anmietung nicht ratsam!
- Laminat oder Parket auf Kratzer prüfen, Auslegware auf Beschädigungen.
Wichtig sind auch Vereinbarungen im Übernahmeprotokoll
Ist der Mietvertrag unterschrieben und die Wohnung soll übergeben werden, bietet ein Übernahmeprotokoll Rechtssicherheit. Darin sollten (vorhandene) Mängel erfasst und die fachgerechte Beseitigung durch den Vermieter vereinbart werden. Bei Unklarheiten, sollten Mieter Fotos machen – denn so kann belegt werden, dass Mängel vorhanden waren. Besonders wichtig: Unbedingt auf die Unterschrift des Verwalters oder Vermieters bestehen, damit das Übergabeprotokoll rechtsverbindlich ist!
Wer muss den Makler bezahlen?
Bis Mai 2015 mussten Mieter, die eine Wohnung suchten, tief in die Tasche greifen (Maklerprovision = 2,38 Kaltmieten), wenn ein Makler eine Wohnung vermittelt hatte – oft sogar dann, wenn der Makler vom Vermieter beauftragt wurde. Seit Juni 2015 gilt aber das “Bestellerprinzip”. Jetzt müssen Mieter die Provision nur dann zahlen, wenn sie den Makler schriftlich beauftragen haben und ihnen die Wohnung „exklusiv“ angeboten wurde. Exklusiv heißt: Der Makler darf die Wohnung nicht bereits in seinem Vermittlungsbestand haben, wenn er den Auftrag erhält. Und: Bei Wohnungsangeboten im Internet gibt es ebenfalls keine Provision.
Sind Besichtigungsgebühren verdeckte Maklerprovisionen?
Da Wohnungssuchende keine Provision mehr zahlen müssen, werden einige Makler erfinderisch. Um die Lücke im Honorar zu schließen, werden „Besichtigungsgebühren“ verlangt. Für eine Gruppenbesichtigung bis zu 35 Euro, für Einzeltermine bis zu 50 Euro. Wer nicht zahlt, hat keine Chance, die Wohnung zu bekommen. Der Mieterbund warnt: Jede Gebühr, die von Mietern verlangt wird – egal ob Besichtigungs-, Bearbeitungs- oder Reservierungs- gebühr – ist unzulässig und muss nicht bezahlt werden.
Tipp: Wer eine Gebühr oder Provision zahlt, weil er die Wohnung sonst nicht bekommt, sollte das unter Zeugen tun und sie anschließend – wenn der Mietvertrag unterschrieben ist – vom Makler zurückverlangen (Wohnraumvermittlungsgesetz). Für die Rückforderung unrechtmäßiger Gebühren hat der Mieter drei Jahre Zeit.
Wer eine Wohnung über Immowelt* sucht, findet über die perfekte Suchfunktion nicht nur in fast jeder Stadt tolle und passende Angebote. Die Objekte werden auch fast immer mit gutem Fotomaterial angeboten und mit Grundriss, Lage und Ausstattung hervorragend beschrieben. Mit Immowelt wird dir viel Stress bei der Suche nach der perfekten Wohnung abgenommen. Was früher umständlich war, ist heutzutage mit ein paar Mausklicks erledigt. Deshalb heißt auch ihr Slogan: Nicht immo gab es Immowelt.
* Um eine Vielzahl an Inhalten anbieten zu können, finanzieren wir das Blogazin durch Sponsoren. So bleiben die Artikel für unsere Leser weiterhin kostenlos. Dieser Beitrag entstand in freundlicher Kooperation mit Immowelt
Die wichtigsten Tipps für die Wohnungssuche mit Immowelt
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Wer eine neue Wohnung sucht, hat es seit einigen Jahren vor allem in Großstädten und Ballungszentren schwer, denn Wohnraum ist teuer und knapp. Wer innerstädtisch und verkehrsgünstig wohnen möchte, muss beim Mietpreis tief in die Tasche greifen. Und wer spezielle Wünsche hat, wie zum Beispiel eine Wohnung in der Nähe eines Parks, findet im bezahlbaren Bereich kaum freien Wohnraum. Wohnungssuchende brauchen also viel Geduld und wer passenden und nicht völlig überteuerten Wohnraum gefunden hat, braucht oft starke Nerven und sollte seine Rechte und Seiten wie Immowelt* kennen.
Worauf kommt es beim Besichtigungstermin an?
Wer zu einem Besichtigungstermin gebeten wird, hat vielleicht die erste Hürde genommen, denn nicht jeder, der eine Wohnung sucht, wird auch eingeladen. Wer im Vorgespräch schon merkt, dass die Chemie nicht stimmt, weil im Telefonat schon die ersten Diskrepanzen auftauchen, wird meist gar nicht erst eingeladen. Außerdem treffen Wohnungssuchende vor Ort selten den Vermieter, sondern meist einen Verwalter oder einen einen Makler an. Wichtig ist vor allem:
- keinesfalls zu spät zum Termin erscheinen, dann gilt man sofort als wenig zuverlässig;
- ruhiges und entspanntes Auftreten und nicht den Eindruck erwecken, dass man noch zu zig anderen Termine muss;
- allein oder mit Partner zur Besichtigung gehen und nicht mit weiteren Personen, die die Wohnung gar nicht mieten wollen;
- auf ein gepflegtes Äußeres achten, denn Makler oder Verwalter schätzen es nicht, wenn Bewerber in Jogginghosen oder kurzen Shorts erscheinen – macht einfach einen schlechten Eindruck;
- erwartet wird ein höflicher Umgangston und dass Bewerber nicht laut dazwischenreden, wenn sich der Makler oder der Verwalter mit anderen Bewerbern unterhalten;
- bei schlechtem Wetter ist es klug zu fragen, ob man z.B. bei Parkettfußboden die Schuhe ausziehen soll – oder einfach Plastiküberzieher mitbringen.
Wie wichtig ist eine Bewerbungsmappe?
Ähnlich wie bei Bewerbungen in einer Firma ist es inzwischen üblich, eine Bewerbungsmappe dabei zu haben. Die ist zwar freiwillig, gibt dem Vermieter oder Makler aber das Gefühl, dass der Bewerber ernsthaftes Interesse an der Wohnung hat – und das kann die Chancen erhöhen, den Zuschlag zu bekommen. In der Bewerbungsmappe sollte liegen:
- „Steckbrief“ des Bewerbers – Alter, Familienstand, Beruf;
- Motivationsschreiben – warum will man gerade diese Wohnung – z.B. Arbeitsstelle in der Nähe, gute Verkehrsanbindung, Kita-Platz oder Schule in der Nähe;
- Selbstauskunft – wie hoch ist das Familieneinkommen (bei zwei Verdienern), wo wohnt man im Moment, wie viel Miete zahlt man momentan?
- Schufa-Auskunft nicht älter als ein Jahr;
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate.
Worauf sollte man bei der Wohnungsbesichtigung achten?
Bei einem Besichtigungstermin kommt es aber nicht nur darauf an, dass Bewerber einen guten Eindruck machen. Wichtig ist auch, ob die Wohnung dem Angebot entspricht, in welchem Zustand sie sich befindet und ob sie Mängel hat. Auf folgendes sollten Wohnungssuchende achten:
- Besichtigung bei Tageslicht und nicht allein, denn vier Augen sehen mehr als zwei;
- Auf Probleme im Haus achten – (un)gepflegtes Treppenhaus, kaputte Haustürschlösser, ordentliche oder defekte Briefkästen etc;
- Wohnung mit Einbauküche? Integrierte Elektrogeräte wie Geschirrspüler oder Kühlschrank sollten sauber und funktionstüchtig sein;
- Waschbecken, Toilette, Wanne dürfen keine Risse oder Abplatzungen haben, Wasserhähne und Toilettenspülung sollten funktionieren;
- Lärm und Gerüche im Wohnumfeld prüfen – gibt es ein Restaurant, einen Supermarkt mit Ladezone oder eine Diskothek in der Nähe?
- Schimmel und Wasserflecken an den Wänden – besonders an den Außenwänden, in Fensternischen, in Bad und Küche? Ist Schimmel sichtbar oder lassen sich die Fenster durch feuchtes Mauerwerk schwer schließen, ist eine Anmietung nicht ratsam!
- Laminat oder Parket auf Kratzer prüfen, Auslegware auf Beschädigungen.
Wichtig sind auch Vereinbarungen im Übernahmeprotokoll
Ist der Mietvertrag unterschrieben und die Wohnung soll übergeben werden, bietet ein Übernahmeprotokoll Rechtssicherheit. Darin sollten (vorhandene) Mängel erfasst und die fachgerechte Beseitigung durch den Vermieter vereinbart werden. Bei Unklarheiten, sollten Mieter Fotos machen – denn so kann belegt werden, dass Mängel vorhanden waren. Besonders wichtig: Unbedingt auf die Unterschrift des Verwalters oder Vermieters bestehen, damit das Übergabeprotokoll rechtsverbindlich ist!
Wer muss den Makler bezahlen?
Bis Mai 2015 mussten Mieter, die eine Wohnung suchten, tief in die Tasche greifen (Maklerprovision = 2,38 Kaltmieten), wenn ein Makler eine Wohnung vermittelt hatte – oft sogar dann, wenn der Makler vom Vermieter beauftragt wurde. Seit Juni 2015 gilt aber das “Bestellerprinzip”. Jetzt müssen Mieter die Provision nur dann zahlen, wenn sie den Makler schriftlich beauftragen haben und ihnen die Wohnung „exklusiv“ angeboten wurde. Exklusiv heißt: Der Makler darf die Wohnung nicht bereits in seinem Vermittlungsbestand haben, wenn er den Auftrag erhält. Und: Bei Wohnungsangeboten im Internet gibt es ebenfalls keine Provision.
Sind Besichtigungsgebühren verdeckte Maklerprovisionen?
Da Wohnungssuchende keine Provision mehr zahlen müssen, werden einige Makler erfinderisch. Um die Lücke im Honorar zu schließen, werden „Besichtigungsgebühren“ verlangt. Für eine Gruppenbesichtigung bis zu 35 Euro, für Einzeltermine bis zu 50 Euro. Wer nicht zahlt, hat keine Chance, die Wohnung zu bekommen. Der Mieterbund warnt: Jede Gebühr, die von Mietern verlangt wird – egal ob Besichtigungs-, Bearbeitungs- oder Reservierungs- gebühr – ist unzulässig und muss nicht bezahlt werden.
Tipp: Wer eine Gebühr oder Provision zahlt, weil er die Wohnung sonst nicht bekommt, sollte das unter Zeugen tun und sie anschließend – wenn der Mietvertrag unterschrieben ist – vom Makler zurückverlangen (Wohnraumvermittlungsgesetz). Für die Rückforderung unrechtmäßiger Gebühren hat der Mieter drei Jahre Zeit.
Wer eine Wohnung über Immowelt* sucht, findet über die perfekte Suchfunktion nicht nur in fast jeder Stadt tolle und passende Angebote. Die Objekte werden auch fast immer mit gutem Fotomaterial angeboten und mit Grundriss, Lage und Ausstattung hervorragend beschrieben. Mit Immowelt wird dir viel Stress bei der Suche nach der perfekten Wohnung abgenommen. Was früher umständlich war, ist heutzutage mit ein paar Mausklicks erledigt. Deshalb heißt auch ihr Slogan: Nicht immo gab es Immowelt.
* Um eine Vielzahl an Inhalten anbieten zu können, finanzieren wir das Blogazin durch Sponsoren. So bleiben die Artikel für unsere Leser weiterhin kostenlos. Dieser Beitrag entstand in freundlicher Kooperation mit Immowelt
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