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Beim Einkauf feilschen wie auf dem Basar? Was du in Deutschland wirklich darfst!
Beim Einkauf feilschen wie auf dem Basar? Was du in Deutschland wirklich darfst!

Quelle: Roman Kraft / Unsplash

Ratgeber

Beim Einkauf feilschen wie auf dem Basar? Was du in Deutschland wirklich darfst!

Beim Einkauf feilschen wie auf dem Basar? Was du in Deutschland wirklich darfst!

Im Urlaub konntest du auf dem Basar so richtig feilschen und bist auf den Geschmack gekommen. Doch was geht in deutschen Geschäften? Hier ein Kurz-Checks deiner Kunden-Rechte.

Über den Verkaufspreis verhandeln?

Wenn du dich das traust, ist es bei uns zwar generell auch erlaubt, doch meist leider wirkungslos. Denn die Händler legen den Verkaufspreis häufig ganz genau fest. Der Verkäufer hat dann keinen Spielraum.  Vollkommen egal, wie sehr du auch mit ihm feilscht.

Auf einen Rabatt pochen?

Pochen ist schlecht, aber nachfragen ist immer möglich. Denn der Händler darf beispielsweise auf Ware aus der vergangenen Saison satte Rabatte einräumen, verpflichtet ist er dazu aber ebenfalls nicht. Ähnliches gilt für Artikel im Supermarkt, die kurz vor Ablauf der Mindesthaltbarkeit sind. Der Händler darf hier, aber muss nicht rabattieren.

Preis-Nachlass wegen kleiner Fehler erwirken?

Entdeckst du vor dem Kauf von Kleidung zum Beispiel kleine Fäden, Flecken oder andere Fehler, kann der Händler freiwillig etwas im Preis nachlassen. Aber auch dazu ist er keinesfalls verpflichtet. Entdeckst du den Schaden jedoch erst nach dem Kauf, kannst du den Kauf rückgängig machen, das Produkt ausbessern oder umtauschen lassen. Also unbedingt immer die Rechnung aufbewahren.

Weniger Geld bei aufgerissener Verpackung?

Dient die Verpackung – wie meistens – dem Schutz der Verkaufsware, erfüllt sie aufgerissen nicht mehr ihren Zweck. Ein reduzierter Preis wäre dann angebracht. In der Praxis wird aber häufig einfach ein korrekt verpacktes Ersatz-Produkt bzw. dessen Beschaffung angeboten.

Auch reduzierte Ware später noch umtauschbar?

Auch dazu sind die Händler gesetzlich nicht verpflichtet, sie können aber von sich aus freiwillig einlenken und aus Gründen der Kulanz umtauschen. Aber Vorsicht! Händler dürfen reduzierte Ware sogar ausdrücklich vom Umtausch ausschließen oder auf den Umtausch mit anderer Ware beschränken.


ist Diplom-Journalistin und hat ein Staatsexamen in Psychologie. Die alleinerziehende Mutter war viele Jahre Mitglied der Chefredaktion großer deutscher Frauenzeitschriften. Derzeit ist die überzeugte Vegetarierin, freie Autorin und findet die besten Ideen auf Spaziergängen mit ihrem Hund Quadriga.

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