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Welche Rechte haben Patienten beim Hausarzt?
Welche Rechte haben Patienten beim Hausarzt?

Quelle: Darko Stojanovic/Pexels

Gesundheit - Ratgeber

Welche Rechte haben Patienten beim Hausarzt?

Die meisten Menschen haben zum Hausarzt allergrößtes Vertrauen. Aber: Lange Wartezeiten auf einen Termin bzw. trotz eines Termins, sind für viele Patienten ein Ärgernis.

Wie lange auf einen Hausarzttermin warten?

Sind lange Wartezeiten beim Hausarzt nicht die Ausnahme, sondern die Regel sollten Patienten das Praxispersonal oder den Hausarzt direkt ansprechen. Denn die Organisation der Praxis liegt in seiner Verantwortung. Ändert sich nichts und kann man den Hausarzt auch nicht wechseln, weil es in der Nähe keine andere Praxis gibt, können sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden und das Problem schildern. Die leitet die „Patienten-Beschwerde“ an die Kassenärztliche Vereinigung die die Beschwerde mit dem Arzt „auswerten“ wird.


Kein Termin – Behandlung in einem anderen Bundesland?

Natürlich – denn jeder Versicherte hat das Recht, sich seinen Arzt frei zu wählen. Die Krankenkassen tragen nur die Fahrkosten nicht.


Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung zur Diagnose des Hausarztes?

Selbstverständlich. Jeder Patient hat das Recht auf die Zweitmeinung eines anderen Arztes – und kann vom Hausarzt eine Überweisung verlangen. Allerdings kann jeder auch ohne Überweisung einen anderen Arzt aufsuchen – mit einer Überweisung bekommt man aber oft schneller einen Termin.


Freie Arztwahl auch bei der Wahl einer Klinik?

Ja, denn auch hier gilt die freie Arztwahl. Für eine OP können sich Versicherte ebenfalls den Arzt bzw. die Klinik aussuchen, in der sie sich am besten versorgt fühlen bzw. das größte Vertrauen haben.


Originalmedikament oder billigeres Präparat akzeptieren?

Ja. Statt des Originalpräparates können Ärzte auch „Nachahmerprodukte“ verschreiben, die die gleichen Inhaltsstoffe haben, aber preiswerter sind. Der Grund: Ärzte müssen Medikamente zweckmäßig und wirtschaftlich verordnen und dürfen unterschiedliche Mittel der gleichen Zusammensetzung verschreiben.


Akuten Schmerzen – Anspruch auf einen „Sofort-Termin“?

Ärzte behandeln Patienten, die unter akuten Schmerzen leiden, in der Regel so schnell wie möglich. Das bedeutet aber nicht, dass überhaupt keine Wartezeit entsteht. Aber: Wer unter so akuten Schmerzen leidet, dass es sie nicht aushält, sollt einen Notarzt rufen.


Was geschieht mit den Patientenakten, wenn ein Hausarzt in Rente geht?

Findet er einen Nachfolger, der die Praxis fortführt, übernimmt dieser auch die Patientenakten. Wird die Praxis geschlossen und es gibt keinen Nachfolger, müssen sich die Patienten einen anderen Hausarzt suchen. Dieser kann die Patientenakten anfordern, solange sie noch in der Praxis lagern. Danach muss der in Rente gegangene Hausarzt Auskunft geben, wo die Akten aufbewahrt werden. Und: Selbstverständlich ja jeder Patient ein Recht auf seine Krankenakte und kann sich diese gegen Quittung aushändigen lassen.


Hilfe für Patienten:

Patientenbeauftragter, Friedrichstr. 108, 10117 Berlin, E-Mail: pflege-patientenrechte@bmg.bund.de. Internet: www.patientenbeauftragter.de.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, Tel.: 030/4005-0, E-Mail: info@kbv.de. Internet: www.kbv.de.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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