Bandscheibenvorfall, Knieoperation oder eine Nasennebenhöhlenentzündung. Wer länger arbeitsunfähig ist, fehlt in der Firma und das kann zu Problemen im Arbeitsablauf oder in der Arbeitsorganisation eine Firma führen. Nur: Das ist nicht das Problem eines erkrankten Mitarbeiters und es gibt Arbeitgebern nicht das Recht, sie nach ihrer Erkrankung zu fragen oder sie unter Druck zu setzen, endlich wieder arbeiten zu kommen.
Darf der Chef nach einer Erkrankung fragen?
Fragen darf er natürlich, allerdings ist kein Arbeitnehmer verpflichtet, eine solche Frage richtig oder überhaupt zu beantworten.
- Erstens: Es ist es die Privatangelegenheit von Mitarbeitern – niemand muss über eine Erkrankung sprechen.
- Zweitens: Wer sich weigert, den Grund seiner Arbeitsunfähigkeit zu nennen, dem dürfen daraus keine Nachteile entstehen. Ausnahme: Wer an einer ansteckenden Krankheit leidet (z. B. Masern), muss dies dem Arbeitgeber mitteilen.
Darf der Arbeitgeber Hausbesuche machen?
Will sich ein Arbeitgeber ein „Bild“ vom Gesundheitszustand machen, kann er einen kranken Mitarbeiter zu Hause besuchen. Aber: Kein Arbeitnehmer muss den Chef in die Wohnung lassen, schon gar nicht unangemeldet.
Muss ein Arzt Auskünfte über Diagnosen erteilen?
Nein. Auskünfte über die Art der Krankheit oder die Therapie gehen den Arbeitgeber nichts an. Auch die Krankenakte ist tabu, denn sie fällt ebenso wie medizinische Auskünfte unter das Arztgeheimnis.
Darf sich ein Chef an die Krankenkasse wenden?
Ist ein Arbeitgeber der Meinung, dass ein Mitarbeiter „blau“ macht und gar nicht ernsthaft erkrankt ist, darf er sich an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wenden und diesen darum bitten, die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen. Einer solchen „Bitte“ kommen die Krankenkassen aber nur nach, wenn begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Kann der Betriebsarzt die Erkrankung überprüfen?
Nein. Arbeitgeber haben grundsätzlich kein Recht, die Arbeitsunfähigkeit durch den Betriebsarzt „überprüfen“ zu lassen. Betriebsärzte dürfen nur arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen, nicht aber Diagnosen bei niedergelassenen Ärzten erfragen. Außerdem gilt auch bei Untersuchungen, die ein Betriebsarztdurchführt: Gegenüber dem Arbeitgeber ist er an seine ärztliche Schweigepflicht gebunden und darf nicht „plaudern“.
Sind Vermerke in der Personalakte zulässig?
Arbeitgeber dürfen zwar notieren, warum ein Mitarbeiter gefehlt hat, denn er bekommt ja auch eine Kopie der „gelben Krankschreibung“. Aber Vermerke wie „schon wieder Grippe“ sind unzulässig. Auch die Dauer der Erkrankung darf vermerkt werden, denn danach erfolgt ja die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (sechs Wochen).
Spaziergang oder Bettruhe?
Kranke Mitarbeiter müssen nicht „zwangsläufig“ zu Hause das Bett hüten. Es kommt auf die Art der Erkrankung an. Bei einer Grippe ist Bettruhe sicher angeraten, aber wer sich den Finger gebrochen hat, darf Spazieren gehen und Einkäufe erledigen. Auch hier haben Arbeitgeber kein Mitspracherecht – darüber entscheidet allein der Arzt.
Du bist krank? Dinge, die dein Chef (nicht) wissen darf
Bandscheibenvorfall, Knieoperation oder eine Nasennebenhöhlenentzündung. Wer länger arbeitsunfähig ist, fehlt in der Firma und das kann zu Problemen im Arbeitsablauf oder in der Arbeitsorganisation eine Firma führen. Nur: Das ist nicht das Problem eines erkrankten Mitarbeiters und es gibt Arbeitgebern nicht das Recht, sie nach ihrer Erkrankung zu fragen oder sie unter Druck zu setzen, endlich wieder arbeiten zu kommen.
Darf der Chef nach einer Erkrankung fragen?
Fragen darf er natürlich, allerdings ist kein Arbeitnehmer verpflichtet, eine solche Frage richtig oder überhaupt zu beantworten.
- Erstens: Es ist es die Privatangelegenheit von Mitarbeitern – niemand muss über eine Erkrankung sprechen.
- Zweitens: Wer sich weigert, den Grund seiner Arbeitsunfähigkeit zu nennen, dem dürfen daraus keine Nachteile entstehen. Ausnahme: Wer an einer ansteckenden Krankheit leidet (z. B. Masern), muss dies dem Arbeitgeber mitteilen.
Darf der Arbeitgeber Hausbesuche machen?
Will sich ein Arbeitgeber ein „Bild“ vom Gesundheitszustand machen, kann er einen kranken Mitarbeiter zu Hause besuchen. Aber: Kein Arbeitnehmer muss den Chef in die Wohnung lassen, schon gar nicht unangemeldet.
Muss ein Arzt Auskünfte über Diagnosen erteilen?
Nein. Auskünfte über die Art der Krankheit oder die Therapie gehen den Arbeitgeber nichts an. Auch die Krankenakte ist tabu, denn sie fällt ebenso wie medizinische Auskünfte unter das Arztgeheimnis.
Darf sich ein Chef an die Krankenkasse wenden?
Ist ein Arbeitgeber der Meinung, dass ein Mitarbeiter „blau“ macht und gar nicht ernsthaft erkrankt ist, darf er sich an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wenden und diesen darum bitten, die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen. Einer solchen „Bitte“ kommen die Krankenkassen aber nur nach, wenn begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Kann der Betriebsarzt die Erkrankung überprüfen?
Nein. Arbeitgeber haben grundsätzlich kein Recht, die Arbeitsunfähigkeit durch den Betriebsarzt „überprüfen“ zu lassen. Betriebsärzte dürfen nur arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen, nicht aber Diagnosen bei niedergelassenen Ärzten erfragen. Außerdem gilt auch bei Untersuchungen, die ein Betriebsarztdurchführt: Gegenüber dem Arbeitgeber ist er an seine ärztliche Schweigepflicht gebunden und darf nicht „plaudern“.
Sind Vermerke in der Personalakte zulässig?
Arbeitgeber dürfen zwar notieren, warum ein Mitarbeiter gefehlt hat, denn er bekommt ja auch eine Kopie der „gelben Krankschreibung“. Aber Vermerke wie „schon wieder Grippe“ sind unzulässig. Auch die Dauer der Erkrankung darf vermerkt werden, denn danach erfolgt ja die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (sechs Wochen).
Spaziergang oder Bettruhe?
Kranke Mitarbeiter müssen nicht „zwangsläufig“ zu Hause das Bett hüten. Es kommt auf die Art der Erkrankung an. Bei einer Grippe ist Bettruhe sicher angeraten, aber wer sich den Finger gebrochen hat, darf Spazieren gehen und Einkäufe erledigen. Auch hier haben Arbeitgeber kein Mitspracherecht – darüber entscheidet allein der Arzt.
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