close
Plötzlich krank! Wann muss man den Chef informieren?
Plötzlich krank! Wann muss man den Chef informieren?

Quelle: nomao saeki/Unsplash

Arbeit - Ratgeber

Plötzlich krank! Wann muss man den Chef informieren?

Der Hals schmerzt, die Nase ist dicht, der Kopf dröhnt. Wer plötzlich krank wird, sollte seine Rechte und Pflichten gegenüber seiner Firma kennen.

Wann ist die Firma zu informieren, wenn man über Nacht krank wird?

„Unverzüglich“ – sagt das Gesetz. Als Richtlinie gilt folgendes:  Arbeitnehmer müssen die Firma über eine Erkrankung informieren, bevor der Dienst beginnt. Denn: Der Arbeitgeber muss die voraussichtliche Dauer der Krankheit erfahren, damit er auf den Ausfall eines Mitarbeiters reagieren und andere Kollegen einteilen kann.

Ich welcher Form muss der Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt werden?

Gibt es keine konkreten Festlegungen, wie eine Krankmeldung erfolgen soll, kann der Mitarbeiter in der Firma anrufen, eine E-Mail oder ein Fax senden. Ansprechpartner sind aber immer der Chef, sein Stellvertreter oder die Personalabteilung. Es reicht nicht, einen Kollegen darüber zu informieren, dass man krank geworden ist.

 

Wann braucht man ein Attest und wann muss es der Firma vorliegen?

Das Gesetz sieht eine „Drei-Tage-Reglung“ ohne Attest vor. In vielen Firmen gibt es aber individuelle Vereinbarungen, die ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangen (im Arbeits- bzw. Tarifvertrag nachlesen). Die schriftliche Bescheinigung muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen. Bei der Vier-Tage-Frist gelten aber nicht die Kalender- sondern die Arbeitstage. Wer also am Freitag erkrankt, muss das Attest am Montag vorlegen. Aber: Die Firma kann die Krankschreibung bereits am ersten Tag verlangen (BAG Az.: 5 AZR 886/11).

Drohen Konsequenzen, wenn ein Attest zu spät beim Chef eingeht?

Meldet ein Arbeitnehmer zu spät, dass er arbeitsunfähig ist oder reicht das Attest in der Firma nicht rechtzeitig ein, droht ihm für diesen Pflichtverstoß eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall ist ein solches Versäumnis sogar ein Kündigungsgrund.

Wie lange gibt es Lohnfortzahlung, wann wird Krankengeld gezahlt?

Die Lohnfortzahlung ist auf sechs Wochen bzw. 42 Kalendertage begrenzt. Eine Verlängerung ist bei einer Folgeerkrankung möglich. Beispiel: Wird ein Mitarbeiter wegen verschiedener Krankheiten hintereinander arbeitsunfähig, besteht für jeden Krankheitsfall Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Aber: Führt dieselbe Krankheit innerhalb von zwölf Monaten wiederholt zur Arbeitsunfähigkeit, wird die bisherige Arbeitsunfähigkeit auf die Lohnzahlung angerechnet. Nach der Entgeltfortzahlung besteht Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des Brutto oder 90 Prozent vom Netto.

Darf ein Chef Infos zur Erkrankung fordern bzw. den Arzt ansprechen?

Nein. Kein Mitarbeiter muss Auskunft über seine Erkrankung geben und Arbeitgeber dürfen sich nicht bei Ärzten erkundigen. Aber: Hat ein Arbeitgeber begründeten Zweifeln an der Erkrankung eines Mitarbeiters, kann er sich an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse wenden und die prüft, ob die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich besteht.

Lange krank: was nun?

  • Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur möglich, wenn es für den Mitarbeiter eine negative Gesundheitsprognose gibt oder das wirtschaftliche Interesse der Firma beeinträchtigt ist.
  • Krankengeld wird für 78 Wochen gezahlt (in drei Jahren). Danach muss eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden.

Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

7 − vier =