Hier kommt ihr zu Part 1.
Das Jahr 2019 bringt viele positive Änderungen für uns alle. Wir haben Anfang Dezember in einem ersten Teil 17 Änderungen für euch zusammengetragen. Jetzt folgt der 2. Überblick mit 11 weiteren wichtigen Neuerungen, auf die ihr euch einstellen könnt.
Qualifizierungschancengesetz – Angebote von Arbeitsagenturen
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer, die sich weiterbilden wollen. Die Weiterbildungsangebote der Arbeitsagenturen stehen ab Januar 2019 nicht mehr nur Arbeitssuchenden offen, sondern auch Arbeitnehmern. Es wurde das Qualifizierungschancengesetz geschaffen, damit Arbeitnehmer sich im zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt weiterbilden können. Arbeitgeber, die sich an den Kosten von Weiterbildungen bei einem zugelassenen Träger beteiligen, können für ihre Mitarbeiter Zuschüsse beantragen. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Firma – kleinere und mittlere Betriebe erhalten mehr als größere Firmen.
Ab Januar gibt es das steuerfreie Jobticket
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Lohn ein Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel zahlen, müssen dafür ab, ab 2019 keine Steuer mehr zahlen. Und: Der geldwerte Vorteil, der sich für den Mitarbeiter aus der privaten Nutzung des Jobtickets ergibt, ist künftig für den öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei.
Dienstfahrräder sind künftig steuerfrei
Wer täglich mit dem Dienstfahrrad seiner Firma zur Arbeit fährt, musste bisher ein Prozent des Brutto-Listenpreises für die private Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Ab Januar entfällt diese Regelung und Dienstfahrräder können steuerfrei privat genutzt werden.
Steuervorteil für Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen
Wer seinen E- oder Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzen darf, musste bisher monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – ab Januar 2019 sind es nur noch 0,5 Prozent. Diese Regelung gilt für Autos, die zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 gekauft werden.
Mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung
Arbeitnehmer haben ab 2019 zwei Monate länger Zeit für die Abgabe ihrer Jahressteuererklärung. Wer die Steuererklärung allein erstellt für das Jahr 2018 bis zum 31. Juli 2019 Zeit. Wer einen Steuerberater hat, kann sich bis zum 28. Februar 2020 Zeit nehmen. Achtung! Wer die Steuererklärung verspätet abgibt, muss Verspätungszuschläge zahlen.
Kostenlose Kitas für Geringverdiener
Kitas sollen für Geringverdiener kostenlos werden, dafür werden die Länder ab 2019 Finanzmittel über das „Gute-Kita-Gesetz“ erhalten – bis 2022 gibt es dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund. Mit dem Geld können längere Öffnungszeiten oder zusätzliche Erzieher für Kitas finanziert werden.
Internet-Plattformen haften für Umsatzsteuer-Abführung
Betreiber elektronischer Marktplätze sind ab Januar in einer besonderen Pflicht. Amazon oder Ebay beispielsweise haften ab 2019, wenn die Händler, die auf ihren Plattformen Waren verkaufen, die Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß abführen. Sie können von den Händlern deshalb eine Bescheinigung vom Finanzamt verlangen, dass eine steuerliche Registrierung vorliegt.
Neues Verpackungsgesetz
Ab Januar 2019 müssen fast 60 Prozent aller Kunststoffverpackungen und knapp 80 Prozent aus Eisen, Glas, Aluminium und Papiers recycelt werden. Verantwortlich für die Umsetzung sind Hersteller und Produzenten von Verpackungsmaterial, denn sie müssen, alles, was sie herstellen, in ein öffentlich zugängliches Verzeichnis eintragen und Lizenzgebühren zahlen. Mit dem neuen Verzeichnis soll besser kontrolliert werden, ob die Firmen die Gebühren auch tatsächlich in voller Höhe zahlen. Das Gesetz soll außerdem dafür sorgen, dass die Hersteller ihre Verpackungen umweltbewusster produzieren. Effekt: Je umweltbewusster und recycelbarer Verpackungen sind, desto niedriger fallen die Lizenzgebühren aus.
Erweitere Pfandpflicht für Getränkeflaschen
Frucht- und Gemüsesäfte mit Kohlensäure in Einwegverpackungen waren bisher von der Pfandpflicht ausgenommen. Ab Januar wird dafür ein Pfand von 25 Cent fällig – ebenso für Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. Und für Vanillemilch und Energydrinks gilt ab Januar 2019 ebenfalls die Pfandpflicht. Supermärkte sind verpflichtet, an den Regalen gut sichtbar zu machen, wo Einwegflaschen stehen und wo Mehrwegflaschen einsortiert sind.
Im Mai 2019 gibt es neue 100- und 200-Euro-Geldscheine
Die Europäische Zentralbank gibt neu 100- und 200-Euro-Scheine aus. Die sind nicht nur kleiner als die bisherigen Scheine, sie sind auch mit ganz neuartigen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.
Das ändert sich: 11 weitere gesetzliche Änderungen im Jahr 2019
Hier kommt ihr zu Part 1.
Das Jahr 2019 bringt viele positive Änderungen für uns alle. Wir haben Anfang Dezember in einem ersten Teil 17 Änderungen für euch zusammengetragen. Jetzt folgt der 2. Überblick mit 11 weiteren wichtigen Neuerungen, auf die ihr euch einstellen könnt.
Qualifizierungschancengesetz – Angebote von Arbeitsagenturen
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer, die sich weiterbilden wollen. Die Weiterbildungsangebote der Arbeitsagenturen stehen ab Januar 2019 nicht mehr nur Arbeitssuchenden offen, sondern auch Arbeitnehmern. Es wurde das Qualifizierungschancengesetz geschaffen, damit Arbeitnehmer sich im zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt weiterbilden können. Arbeitgeber, die sich an den Kosten von Weiterbildungen bei einem zugelassenen Träger beteiligen, können für ihre Mitarbeiter Zuschüsse beantragen. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Firma – kleinere und mittlere Betriebe erhalten mehr als größere Firmen.
Ab Januar gibt es das steuerfreie Jobticket
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Lohn ein Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel zahlen, müssen dafür ab, ab 2019 keine Steuer mehr zahlen. Und: Der geldwerte Vorteil, der sich für den Mitarbeiter aus der privaten Nutzung des Jobtickets ergibt, ist künftig für den öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei.
Dienstfahrräder sind künftig steuerfrei
Wer täglich mit dem Dienstfahrrad seiner Firma zur Arbeit fährt, musste bisher ein Prozent des Brutto-Listenpreises für die private Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Ab Januar entfällt diese Regelung und Dienstfahrräder können steuerfrei privat genutzt werden.
Steuervorteil für Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen
Wer seinen E- oder Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzen darf, musste bisher monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – ab Januar 2019 sind es nur noch 0,5 Prozent. Diese Regelung gilt für Autos, die zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 gekauft werden.
Mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung
Arbeitnehmer haben ab 2019 zwei Monate länger Zeit für die Abgabe ihrer Jahressteuererklärung. Wer die Steuererklärung allein erstellt für das Jahr 2018 bis zum 31. Juli 2019 Zeit. Wer einen Steuerberater hat, kann sich bis zum 28. Februar 2020 Zeit nehmen. Achtung! Wer die Steuererklärung verspätet abgibt, muss Verspätungszuschläge zahlen.
Kostenlose Kitas für Geringverdiener
Kitas sollen für Geringverdiener kostenlos werden, dafür werden die Länder ab 2019 Finanzmittel über das „Gute-Kita-Gesetz“ erhalten – bis 2022 gibt es dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund. Mit dem Geld können längere Öffnungszeiten oder zusätzliche Erzieher für Kitas finanziert werden.
Internet-Plattformen haften für Umsatzsteuer-Abführung
Betreiber elektronischer Marktplätze sind ab Januar in einer besonderen Pflicht. Amazon oder Ebay beispielsweise haften ab 2019, wenn die Händler, die auf ihren Plattformen Waren verkaufen, die Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß abführen. Sie können von den Händlern deshalb eine Bescheinigung vom Finanzamt verlangen, dass eine steuerliche Registrierung vorliegt.
Neues Verpackungsgesetz
Ab Januar 2019 müssen fast 60 Prozent aller Kunststoffverpackungen und knapp 80 Prozent aus Eisen, Glas, Aluminium und Papiers recycelt werden. Verantwortlich für die Umsetzung sind Hersteller und Produzenten von Verpackungsmaterial, denn sie müssen, alles, was sie herstellen, in ein öffentlich zugängliches Verzeichnis eintragen und Lizenzgebühren zahlen. Mit dem neuen Verzeichnis soll besser kontrolliert werden, ob die Firmen die Gebühren auch tatsächlich in voller Höhe zahlen. Das Gesetz soll außerdem dafür sorgen, dass die Hersteller ihre Verpackungen umweltbewusster produzieren. Effekt: Je umweltbewusster und recycelbarer Verpackungen sind, desto niedriger fallen die Lizenzgebühren aus.
Erweitere Pfandpflicht für Getränkeflaschen
Frucht- und Gemüsesäfte mit Kohlensäure in Einwegverpackungen waren bisher von der Pfandpflicht ausgenommen. Ab Januar wird dafür ein Pfand von 25 Cent fällig – ebenso für Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. Und für Vanillemilch und Energydrinks gilt ab Januar 2019 ebenfalls die Pfandpflicht. Supermärkte sind verpflichtet, an den Regalen gut sichtbar zu machen, wo Einwegflaschen stehen und wo Mehrwegflaschen einsortiert sind.
Im Mai 2019 gibt es neue 100- und 200-Euro-Geldscheine
Die Europäische Zentralbank gibt neu 100- und 200-Euro-Scheine aus. Die sind nicht nur kleiner als die bisherigen Scheine, sie sind auch mit ganz neuartigen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.
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