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Koffer weg? Wie schnell und richtig reagieren?
Koffer weg? Wie schnell und richtig reagieren?

Quelle: Oleksandr Pidvalnyi / Pexels

Reisen - Wissenswert

Koffer weg? Wie schnell und richtig reagieren?

Jetzt haben wir den Datensalat. Die gar nicht so neue und doch für viel Aufregung sorgende Datenschutzgrundverordnung, auch DSGVO genannt, hat mich und viele andere zum Nachdenken angeregt. Als Privatmensch und Verbraucherin finde ich gut, dass meine Daten überall und besonders beim Surfen im Internet besser geschützt werden, als Unternehmerin und Dienstleisterin sorgte der Spaß in den letzten Wochen für viel Arbeit und Mühe.

Der Jahresurlaub rückt näher und ihr könnt es kaum erwarten, endlich im Flieger zu sitzen und euch am Urlaubsort zu entspannen? Endlich ausschlafen, endlich mal in Ruhe ein Buch lesen, im Meer baden oder auf Gipfel steigen und sensationelle Aussicht auf sich wirken lassen. Klingt super und wir hoffen natürlich, dass euer Urlaub ein voller Erfolg wird.

Allerdings müsst ihr erst einmal an den Ort eurer Sehnsucht gelangen – vor allem mit eurem Koffer, denn ihr braucht die Wanderschuhe, die Badesachen und die Sommerkleider.

Laut Statistik kommen pro Tag bei Fluggesellschaften, die ab Deutschland mit Reiseziel Europa starten, mindestens ein bis fünf Koffer nicht am Reiseziel an. Es kann also jeden von uns treffen und darauf könnt ihr euch mit unseren Tipps vorbereiten.

Tipp 1: Absicherung vor dem Abflug

Wer schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht hat oder einfach auf Nummer sichergehen möchte, kann sein Reisegepäck vor dem Abflug fotografieren. Am besten mit Inhalt und von außen oder ihr könnt vor der Abfahrt eine Packliste erstellen – wenn sich zum Beispiel teure Kleidungsstücke im Koffer befinden. Vorteil: Der Koffer und der Inhalt können bei Verlust besser beschrieben werden und im Versicherungsfall gibt es leichter Schadenersatz. Auch die Heimatadresse sollte außen und innen angebracht und die Aufkleber vom letzten Flug entfernt werden. Achtung! Den Teleskopgriff an Rollkoffern unbedingt einfahren, denn ein ausgeklappter Griff erhöht das Risiko, das er auf Gepäckbändern hängen bleibt und im falschen Flugzeug landet.

Tipp 2: Verlust sofort melden und Verlustbestätigung verlangen

Ihr steht am Gepäckband und das Reisegepäck eures Fluges ist ausgeladen, nur euer Koffer fehlt? Verliert keine Zeit, sondern meldet den Verlust sofort. Wo? Geht zum Lost & Found-Schalter im Gepäckausgabebereich. Dort müsst ihr eine Verlustmeldung ausfüllen und eure Urlaubsadresse angeben. Wichtig!  Lasst euch unbedingt eine Verlustbestätigung ausstellen! In den meisten Fällen wird euch das Gepäck am nächsten Tag oder innerhalb von zwei Tagen ins Urlaubshotel, eine Ferienwohnung oder einen Zeltplatz geliefert. Meldet den Kofferverlust auch der Fluggesellschaft, mit der ihr geflogen seid – die haben meist eine Handy-App für solche Fälle.

Tipp 3: Notwäsche und Hygieneartikel auf Rechnung kaufen

Bleibt das Gepäck tatsächlich verschwunden, könnt ihr euch Unterwäsche und Hygieneartikel wie Zahnbürste, Zahncreme und Hautcreme nachkaufen – unbedingt Kaufbeleg geben lassen, denn die Airline muss die Kosten erstatten. Die Höchstgrenze liegt zwar bei 1350 Euro, aber bei diesem Betrag gibt es mit den meisten Fluggesellschaften Streit. Deshalb solltet ihr nur das Nötigste kaufen, aber ihr müsst auch nicht die billigsten Artikel nehmen. Achtung! Einige Fluggesellschaften statten Fluggäste mit einer eigenen Grundausstattung wie Zahnbürste, Zahnpasta, Duschbad und einem Schlaf-T-Shirt aus.

Tipp 4: Gepäckschäden oder Verluste sofort dokumentieren

Wird das Reisegepäck ins Hotel des Urlaubsortes nachgeliefert, solltet ihr sofort prüfen, ob es Beschädigungen aufweist oder etwas im Koffer fehlt. Fotografiert die Schäden und wenn der Inhalt durchwühlt ist, macht auch davon ein Foto. Schäden müssen der Fluggesellschaft innerhalb von sieben Tagen nach Auslieferung gemeldet werden – schickt die Fotos und eine Verlustliste mit.

Tipp 5:  Ersatz fordern

Ist der Koffer stark beschädigt und fehlen tatsächlich Gegenstände aus dem Reisegepäck, muss die Fluggesellschaft erneut, bis zu 1350 Euro Schadenersatz zahlen. Diesen Anspruch müsst ihr spätestens 21 Tage nach dem Verlust bei der Airline anmelden. Ihr könnt die Gesellschaft selbst anschreiben und Schadenersatz fordern – ihr könnt aber auch die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs (SÖP), falls ihr nicht zu eurem Recht kommt. Hier der Kontakt:

SÖP

Fasanenstraße 81

10623 Berlin
Telefon:    030.644 99 33-0
E-Mail:      kontakt@soep-online.de

Tipp 6: Kofferverlust bei Pauschalreisen

Geht das Reisegepäck auf einer Pauschalreise verloren, müsst ihr euch an den Reiseveranstalter wenden. Je nachdem, wie lange das Gepäck nicht ankommt, können Urlauber pro Tag ohne Gepäck bis zu 30 Prozent Reisepreis (Tagessatz) zurückfordern.

Und jetzt guten Flug!


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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