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Besserer Job in Aussicht? Dinge, die du über einen Aufhebungsvertrag wissen solltest
Besserer Job in Aussicht? Dinge, die du über einen Aufhebungsvertrag wissen solltest

Quelle: jarmoluk / Pixabay

Arbeit - Ratgeber

Besserer Job in Aussicht? Dinge, die du über einen Aufhebungsvertrag wissen solltest

Besserer Job in Aussicht? Dinge, die du über einen Aufhebungsvertrag wissen solltest

Der Arbeitsmarkt boomt und viele Unternehmen suchen Fachpersonal. Wer einen attraktiven und besser bezahlten Job in Aussicht hat, soll diesen meist sofort antreten. Das Problem ist die Kündigungsfrist, die vier, sechs oder mehr Wochen betragen. Die Lösung wäre ein Aufhebungsvertrag. Aber selbst wenn die Firma zustimmt, gibt es einiges zu beachten.

Wie kann ein Vertrag „aufgehoben“ werden?

Voraussetzung ist, dass beide Vertragspartner zustimmen. Denn: Mit einem Aufhebungsvertrag schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung, die das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist beendet. Im Unterschied zur Kündigung, die vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer verbindlich ausgesprochen werden kann, setzt ein Aufhebungsvertrag das gegenseitigen Einvernehmen voraus. Lehnt einer die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab, wird der Aufhebungsvertrag nicht rechtskräftig.

Kann eine Aufhebung auch mündlich erfolgen?

Nein. Aufhebungsverträge müssen grundsätzlich schriftlich geschlossen werden, da sie ein Arbeitsverhältnis rechtsverbindlich beenden.

Muss eine bestimmte Frist eingehalten werden?

Nein. Die Vereinbarungen in Aufhebungsverträgen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, deshalb kann auch die Frist, die zur Beendigung des Arbeitsvertrages führt, frei vereinbart werden – und so ist eine sofortige Vertragsbeendigung möglich. Dies ist für Arbeitnehmer von Vorteil, die möglichst schnell aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchten.

Gilt bei Aufhebungen der Kündigungsschutz?

Nein. Der Kündigungsschutz soll Arbeitnehmer ja vor einer Kündigung schützen und ein Aufhebungsvertrag kommt nicht zustande, wenn der Arbeitnehmer nicht zustimmt. Das heißt: Wer freiwillig mit der Beendigung des Arbeitsvertrags einverstanden ist, kann keinen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen, wenn er sich die Sache anders überlegt hat. Und: Auch tariflich unkündbare Arbeitnehmer oder solche, die sich in der Elternzeit befinden, können einen Aufhebungsvertrag schließen, während eine Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich ausgeschlossen ist!

Kann man die Aufhebung auch rückgängig machen?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie z. B. beim Internethandel gibt es im Arbeitsrecht nicht. Es könnte aber vertraglich vereinbart sein oder im Tarifvertrag stehen. Existiert kein Widerrufsrecht, lässt sich ein Aufhebungsvertrag nur in Ausnahmefällen rückgängig machen. Eine solche Ausnahme wäre, wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter unter Druck gesetzt oder arglistig getäuscht hätte. Eine gerichtliche Anfechtung wäre möglich, wenn Beweise vorliegen.

Wie muss der Aufhebungsvertrag inhaltlich aussehen?

Der Inhalt sollte so gestaltet werden, dass der Mitarbeiter keine Nachteile hat. Die Vergütung von Resturlaub und Überstunden sollte ebenso vereinbart werden, wie ein positives Arbeitszeugnis, betriebliche Restzahlungen wie z. B. Urlaubsgeld, Spesen und Reisekosten oder der Ausschluss eines Wettbewerbsverbotes.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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