Jahr für Jahr ziehen knapp fünf Millionen Menschen in eine neue Wohnung oder erfüllen sich den Traum von einem Haus im Grünen. Damit der Umzug nicht im Chaos endet, sollte er gut organisiert sein. Ein weiterer Aspekt: Wer kommt für Schäden auf, die beim Umzug entstehen und wie kann man sich absichern?
Haften Umzugsunternehmen für alle Umzugsschäden?
Umzugsfirmen haften grundsätzlich für Schäden, die von ihren Mitarbeitern verursacht werden. Beispiel: Lässt ein Umzugsarbeiter einen Fernseher fallen, muss die Firma für den Schaden aufkommen. Es gibt aber in den meisten Verträgen Ausnahmeklauseln (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Darin sind die Haftungen für Schäden durch „unabwendbare Ereignisse“ meist ausgeschlossen. Darunter fallen zum Beispiel Schäden, die durch Sturm, sehr starke Regenfälle oder Erdbeben entstehen und Schäden, die Dritte verursachen – zum Beispiel nach einem Unfall durch Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz eines Unfallverursachers.
Kann eine Umzugsfirma die Haftungssumme begrenzen?
Ja, das ist möglich. Zunächst gelten aber die Haftungsregelungen, die im Handelsgesetzbuch (§ 451) festgelegt wurden. Danach beträgt die Grundhaftung durch eine Umzugsfirma 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut (wie viel transportiert wird, vereinbart man im Vertrag). Übersteigt der Wert der Möbel bzw. der des übrigen Umzugsgutes diesen Wert deutlich, weil z. B. teures Geschirr oder wertvolle Bücher transportiert werden sollen, muss eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden. Entweder über die Umzugsfirma oder z. B. über die Gesellschaft, bei der man seine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Was gilt, wenn private Helfer beim Umzug anpacken?
Wenn Freunde oder Bekannte beim Umzug helfen, gilt für die Haftung folgendes: Eine unbezahlte Umzugshilfe ist ein „Freundschaftsdienst“. Und das bedeutet: Will man einen privaten Umzugshelfer für Schäden haftbar machen, muss einen Vertrag geschlossen werden, der den Umzugshelfer zur Haftung verpflichtet. Aber: Der Helfer kann in seine Haftpflichtversicherung den Zusatz „Hilfe bei Umzügen“ einfügen lassen, dann werden Schäden, die bei solchen Tätigkeiten entstehen, von seiner Versicherung reguliert.
Helfer über Jobbörsen – worauf ist dabei zu achten?
Es gibt unterschiedliche Jobbörsen, die Umzugshelfer vermitteln. Aber wer darauf zurückgreift, sollte vor dem Umzug klären, ob diese Helfer eine Versicherung für Schäden bei Umzügen abgeschlossen haben – und sich diesen Nachweis zeigen lassen!
Wer haftet, wenn man beim Umzug selbst einen Schaden verursacht?
Für Schäden, die der Umziehende an seinem Eigentum selbst verursacht, ist er natürlich allein verantwortlich. Aber: Die eigene Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, wenn sich z. B. ein Umzugshelfer beim Umzug verletzt und der Umziehende daran die Schuld trägt – oder wenn Sachschäden am Eigentum eines Umzugshelfers entstehen – z. B. wenn der Umziehende das Handy eines Helfers fallen lässt und beschädigt.
Wann muss die Hausratversicherung umgemeldet werden?
Der Versicherungsschutz ist in den meisten Verträgen bis zu zwei Monaten nach dem Umzug parallel für die alte und für die neue Wohnung gültig. Voraussetzung: Die Versicherung muss rechtzeitig (sieben bis zehn Tage vor dem Umzug) darüber informiert werden, dass ein Wohnungswechsel stattfindet.
Kaputte Sachen durch Umzug: Wer haftet für Umzugsschäden?
Jahr für Jahr ziehen knapp fünf Millionen Menschen in eine neue Wohnung oder erfüllen sich den Traum von einem Haus im Grünen. Damit der Umzug nicht im Chaos endet, sollte er gut organisiert sein. Ein weiterer Aspekt: Wer kommt für Schäden auf, die beim Umzug entstehen und wie kann man sich absichern?
Haften Umzugsunternehmen für alle Umzugsschäden?
Umzugsfirmen haften grundsätzlich für Schäden, die von ihren Mitarbeitern verursacht werden. Beispiel: Lässt ein Umzugsarbeiter einen Fernseher fallen, muss die Firma für den Schaden aufkommen. Es gibt aber in den meisten Verträgen Ausnahmeklauseln (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Darin sind die Haftungen für Schäden durch „unabwendbare Ereignisse“ meist ausgeschlossen. Darunter fallen zum Beispiel Schäden, die durch Sturm, sehr starke Regenfälle oder Erdbeben entstehen und Schäden, die Dritte verursachen – zum Beispiel nach einem Unfall durch Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz eines Unfallverursachers.
Kann eine Umzugsfirma die Haftungssumme begrenzen?
Ja, das ist möglich. Zunächst gelten aber die Haftungsregelungen, die im Handelsgesetzbuch (§ 451) festgelegt wurden. Danach beträgt die Grundhaftung durch eine Umzugsfirma 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut (wie viel transportiert wird, vereinbart man im Vertrag). Übersteigt der Wert der Möbel bzw. der des übrigen Umzugsgutes diesen Wert deutlich, weil z. B. teures Geschirr oder wertvolle Bücher transportiert werden sollen, muss eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden. Entweder über die Umzugsfirma oder z. B. über die Gesellschaft, bei der man seine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Was gilt, wenn private Helfer beim Umzug anpacken?
Wenn Freunde oder Bekannte beim Umzug helfen, gilt für die Haftung folgendes: Eine unbezahlte Umzugshilfe ist ein „Freundschaftsdienst“. Und das bedeutet: Will man einen privaten Umzugshelfer für Schäden haftbar machen, muss einen Vertrag geschlossen werden, der den Umzugshelfer zur Haftung verpflichtet. Aber: Der Helfer kann in seine Haftpflichtversicherung den Zusatz „Hilfe bei Umzügen“ einfügen lassen, dann werden Schäden, die bei solchen Tätigkeiten entstehen, von seiner Versicherung reguliert.
Helfer über Jobbörsen – worauf ist dabei zu achten?
Es gibt unterschiedliche Jobbörsen, die Umzugshelfer vermitteln. Aber wer darauf zurückgreift, sollte vor dem Umzug klären, ob diese Helfer eine Versicherung für Schäden bei Umzügen abgeschlossen haben – und sich diesen Nachweis zeigen lassen!
Wer haftet, wenn man beim Umzug selbst einen Schaden verursacht?
Für Schäden, die der Umziehende an seinem Eigentum selbst verursacht, ist er natürlich allein verantwortlich. Aber: Die eigene Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, wenn sich z. B. ein Umzugshelfer beim Umzug verletzt und der Umziehende daran die Schuld trägt – oder wenn Sachschäden am Eigentum eines Umzugshelfers entstehen – z. B. wenn der Umziehende das Handy eines Helfers fallen lässt und beschädigt.
Wann muss die Hausratversicherung umgemeldet werden?
Der Versicherungsschutz ist in den meisten Verträgen bis zu zwei Monaten nach dem Umzug parallel für die alte und für die neue Wohnung gültig. Voraussetzung: Die Versicherung muss rechtzeitig (sieben bis zehn Tage vor dem Umzug) darüber informiert werden, dass ein Wohnungswechsel stattfindet.
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