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Irrtümer im Erbrecht: Wer erbt, wer geht leer aus?

Irrtümer im Erbrecht: Wer erbt, wer geht leer aus?

Die meisten von uns sprechen nicht gern darüber, wir schieben den Gedanken gern beiseite, aber es steht uns allen bevor. Denn fest steht: Unsere Eltern werden älter und denken darüber nach, ihren letzten Willen zu Papier zu bringen. Die Frage ist: Wie kann der letzte Wille rechtsverbindlich erstellt werden? Wie viel steht den Kindern zu und kann ein Testament noch einmal verändert werden? Gerade beim Erbrecht gibt es viele Mythen und Irrtümer, die wir hier für euch aufklären wollen.

Erbrecht ist ein unangenehmes Thema. Die meisten von uns sprechen nicht gern darüber, wir schieben den Gedanken gern beiseite, aber es steht uns allen bevor. Denn fest steht: Unsere Eltern werden älter und denken darüber nach, ihren letzten Willen zu Papier zu bringen. Die Frage ist: Wie kann der letzte Wille rechtsverbindlich erstellt werden? Wie viel steht den Kindern zu und kann ein Testament noch einmal verändert werden? Gerade beim Erbrecht gibt es viele Mythen und Irrtümer, die wir hier für euch aufklären wollen.

Ohne Testament erben Ehegatten ganz allein

Irrtum! Hat ein Ehepaar Kinder, erben diese gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten – wenn es kein Testament gibt. Aber auch wenn es keine Kinder gab, erbt der überlebende Ehegatten nicht allein, solange es Miterben wie z. B. Eltern gibt. Das heißt: Der überlebende Ehepartner erbt ohne Testament nur allein, wenn es keine Miterben gibt.

Es ist ganz egal, wie der letzte Willen verfasst ist

Irrtum! Wer sein Testament ohne Notar, also allein und handschriftlich verfasst, muss darauf achten, dass Ort, Datum und die Originalunterschrift sowie der volle Name unter dem Testament stehen. Sonst ist es ungültig.

Für Ehegatten gilt ein gemeinsames Testament

Irrtum im Erbrecht! Auch Ehepaare dürfen ihren letzten Willen unterschiedlich verfassen – es gibt drei Varianten:

  • Gemeinsames Testament

Ehegatten erstellen es gemeinsam und bestätigen mit Datum und Unterschrift ihren letzten Willen;

  • Einzeltestament

Auch Ehepaare dürfen Einzeltestament errichten – jeder für sich allein. Sie unterscheiden sich vom gemeinsamen Testament dadurch, dass sie jederzeit widerrufbar sind.

  • Berliner Testament

Ein gemeinsames Testament wird zu einem „Berliner Testament“, wenn die Ehegatten festlegen, dass die Kinder erst dann erben, wenn beide Eltern verstorben sind.“

Wird ein Kind enterbt, geht es völlig leer aus

Irrtum! Wird ein Kind von seinen Eltern enterbt, steht ihm ein Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Kinder können ihr Erbteil zu Lebzeiten verlangen

Irrtum! Solange ein potentieller Erblasser nicht verstorben ist, hat niemand Ansprüche auf sein Vermögen – denn es ist ja noch kein Erbe, sondern sein Eigentum.

Wer das Erbe ausschlägt, erhält laut Erbrecht einen Pflichtteil

Irrtum! Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus – z. B. weil er sich nicht mit anderen Erben streiten will, steht ihm kein Pflichtteil zu.

Die Schulden der Eltern erbt man auf jeden Fall

Irrtum! Ein Kind, dem die Eltern nichts als Schulden hinterlassen, kann das Erbe ausschlagen. Dann wird es nicht Erbe und ist nicht für die Schulden verantwortlich.

Das Erbe kann jederzeit ausgeschlagen werden

Irrtum! Wer ein Erbe nicht antreten will, muss es innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, sonst gilt das Erbe als angenommen.

Infos über das Erbrecht für künftige Erben

Pflichtteilsberechtigte sind Kinder, Eltern, Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner!

Vermächtnisse regeln, dass Menschen Dinge erben, die nicht zur Erbmasse gehören!

Ausschlussklauseln im Testament verhindern, dass Personen etwas erhalten, die nichts erben sollen!

Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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