Meist in der 9., manchmal schon in der 8. Klasse absolvieren Schüler/innen ein Betriebspraktikum, um erste Eindrücke in der Arbeitswelt zu sammeln. Doch die zweiwöchige „Schnupperzeit“ im Frühjahr 2018 müssen sich die Kids selbst organisieren. Am besten schon jetzt, mit eurer elterlichen Hilfe und der optimalen Bewerbung.
Gemeinsam & gezielt bewerben
Bevor es an das Schreiben der Bewerbung geht, solltet ihr zusammen gut überlegt werden, welches Praktikum überhaupt infrage kommt. Denn es sollte nicht irgendein Praktikum sein, nur um den Lehrer zufrieden zu stellen. Im besten Fall ist es bereits der allererste Schritt zu einer späteren Ausbildung. Also gut überlegen, welche persönlichen Stärken, Interessen und Fähigkeiten zu welcher Berufsrichtung passen könnten. Und ruhig ausgiebig darüber in der Familie debattieren. Das Schülerpraktikum selbst bietet dann eine gute Möglichkeit, die persönlichen Erwartungen mit der Realität zu vergleichen.
Am besten „mehrgleisig fahren“
Für ein mögliches Praktikum besser nicht nur einen Betrieb ins Auge fassen. Denn vom Losschicken der Bewerbung bis zum Erhalt einer Zu- oder eben auch Absage können einige Wochen vergehen. Und wenn dann tatsächlich eine Absage kommt, ist kostbare Zeit verstrichen. Andere mögliche Praktikumsbetriebe haben sich bis dahin vielleicht längst für einen anderen Kandidaten entschieden.
Telefonisch anfragen
Dies empfiehlt sich schon deshalb, weil nicht alle Firmen, die generell Praktika anbieten, auch Schüler nehmen. Ein Anruf kann darüber Klarheit verschaffen. Sich persönlich vorzustellen und nach einem Praktikum zu erkundigen, macht sogar einen noch besseren Eindruck. Ganz egal, welche Weg nun gewählt wird: bei beiden Kontaktaufnahmen danach erkundigen, an wen konkret die Bewerbung zu richten ist. Eine Person mit Namen anzusprechen, bringt bereits wichtige Pluspunkte und klingt deutlich besser als „Sehr geehrte Damen und Herren“. Und auch abklären, ob die Bewerbung per Ost oder online erfolgen soll.
Die korrekte Bewerbung
Sie unterscheidet sich im Wesentlichen kaum von einer Bewerbung für einen Ausbildungsplatz und sollte auch dementsprechend sorgfältig angefertigt werden. Die Bewerbung besteht aus:
Anschreiben, Lebenslauf, letztem Zeugnis (Kopie), ggf. einem Foto (kein Muss).
Für den Versand per Post am besten eine handelsübliche Bewerbungsmappe verwenden. Dort werden dann alle oben genannten Unterlagen zusammengefügt.
Wichtige Tipps für das Anschreiben
Auch auf die Form kommt es an: Deshalb weißes, nicht zu dünnes Papier und eine gut lesbare Schriftart (z.B. Arial, Times New Roman) wählen. Die Schriftgröße sollte 11 bis 12 Punkte betragen. Der linke Seitenrand sollte 24 mm und der rechte mindestens 8 mm haben. Mit der Anschrift des Empfängers beginnt man am besten 34 mm vom oberen Rand. So kann man nämlich einen Fensterumschlag verwenden.
Kurz und gut: So sollte die Bewerbung abgehalten sein. Also möglichst auf den Punkt bringen, warum man diese Stelle möchte und weshalb man dafür geeignet ist.
Die Form des Anschreibens:
+ Absender (oben links), Empfänger (darunter), Ort und Datum (rechts oben).
+ Dann folgt eine Betreff-Zeile
Betreff-Beispiel: Bewerbung für ein Schülerpraktikum im Zeitraum XX.05. bis XX.05. 2013.
+ Persönliche Anrede: Sehr geehrter Herr (NAME) oder Sehr geehrte Frau (NAME)
+ Anliegen und Begründung (warum ich, warum dieses Unternehmen)
Anliegen-Beispiel: In einem zweiwöchigen Betriebspraktikum, dass in der 9. (oder 10.) Klasse von meiner Schule empfohlen wird, möchte ich den Beruf der Erzieherin und Ihre Kita näher kennenlernen. Daher bitte ich um ein Schülerpraktikum in Ihrer Einrichtung.
+ Abschlussformel und Gruß: z.B. Es würde mich freuen, wenn ich bei Ihnen mein Schülerpraktikum absolvieren darf. Mit freundlichen Grüßen XXX (eigener Name)
Hinweise für den Lebenslauf
Der Lebenslauf sollte maximal eine Seite betragen und mit den persönlichen Geburtsdaten beginnen. Dann folgen Angaben zur Schulbildung, Praxiserfahrungen, Sprach- und Computerkenntnisse sowie Hobbys. Als Schüler hat man meist noch keine oder nur wenige praktische Erfahrungen. Daher kann dieser Teil kurz gehalten sein. In den Blickpunkt können dafür Lieblingsfächer und Hobbys gerückt werden. Sie „erzählen“ dem Praktikumsleiter bereits etwas von der Persönlichkeit des Bewerbers und begründen meist auch den Praktikumswunsch. Übrigens: Rechtschreibfehler kommen nicht gut an, also ruhig von einem anderen Korrektur lesen lassen, bevor die Bewerbung losgeschickt wird.
Wichtige gesetzliche Regelungen zum Schülerpraktikum
Versicherungsschutz: Das Betriebspraktikum ist eine schulische Pflichtveranstaltung. Jeder Schüler ist bei seiner Tätigkeit außerhalb der Schule versichert, wenn ihm beispielsweise im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg ein Unfall passiert. Allerdings ist nur dieser Arbeitsweg versichert. Der Schüler muss also unmittelbar nach Ende des täglichen Betriebspraktikums nach Hause gehen, um den vollen Versicherungsschutz zu erlangen.
Im Schadenfall: Verursacht der Schüler in seinem Praktikum einen Schaden, kommt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung hierfür auf. Diese muss die Schule für den Schüler abschließen, um ihn für Haftungsfälle abzusichern. Eltern sind verpflichtet, die Kosten für die Versicherungsprämie zu bezahlen. Doch Vorsicht: Dieser Versicherungsschutz ist kein Rundum-Schutz. Handelt der Schüler während des Schulpraktikums vorsätzlich oder grob fahrlässig, muss er selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Vorsätzlich handelt der Schüler, wenn er den Schaden absichtlich herbeiführt. Grob fahrlässig, wenn er es auf den Schaden ankommen lässt, obwohl er das Risiko erkennen kann.
Arbeitszeiten: Hier gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) im Betriebspraktikum. Danach darf die Dauer der täglichen Arbeitszeit 8 Stunden, in der Woche 40 Stunden nicht überschreiten (§ 8 JArbSchG). Aber es gibt klare Regeln:
+ Schüler unter 15 dürfen höchstens sieben Stunden täglich und insgesamt nur 35 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
+ Jugendliche ab 15 dürfen höchsten acht Stunden täglich oder 8,5 Stunden bei entsprechendem Ausgleich an anderen Wochentagen und insgesamt nur 40 Stunden pro Woche im Praktikum arbeiten.
+ Ruhepausen von mindestens 30 Minuten (4 ½ bis 6 Stunden Arbeitszeit) und 60 Minuten (bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit) müssen festgelegt sein. Ohne Pause darf nicht länger als 4 ½ Stunden gearbeitet werden.
Einige Ausnahmen: Von der Arbeitszeitbeschränkung sind die Bereiche wie Gastronomie, Bau und Landwirtschaft ausgenommen: Aber auch hier dürfen jeweils 11 Stunden täglich nicht überschritten werden. Nicht erlaubt ist eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Nur wenn der Schüler älter als 16 Jahre ist, darf er wie folgt im Betrieb eingesetzt werden:
bis 22 Uhr in Gaststätten
ab 5 Uhr in Bäckereien
ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr in der Landwirtschaft
Arbeiten am Wochenende: Betriebspraktikanten dürfen grundsätzlich weder an Samstagen noch an Sonntagen beschäftigt werden.
Arbeitsvertrag für da Praktikum: Zwingend ist ein Vertrag nicht vorgeschrieben, da Schüler üblicherweise nur kurze Zeit in einem Betrieb oder Unternehmen bleiben.
Vergütung: Generell wird ein Schülerpraktikant nicht bezahlt. Aber es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob es am Ende eine kleine Anerkennung gibt, zum Beispiel ein Geschenk.
Besuch vom Lehrer: Der Klassenlehrer besucht den Schüler an seinem Praktikumsplatz, spricht mit ihm und seinem „Vorgesetzten auf Zeit“, klärt mögliche Unstimmigkeiten.
Arbeitszeugnis: Der Betrieb stellt ein so genanntes Praktikumszeugnis aus. Darin werden Tätigkeit, Lern- und Arbeitsbereitschaft, Verhalten, Teamfähigkeit und Dauer des Praktikums beschrieben. Es gibt aber keine Noten wie in der Schule.
Eltern & Kids aufgepasst! Schon jetzt für ein Schülerpraktikum bewerben
Meist in der 9., manchmal schon in der 8. Klasse absolvieren Schüler/innen ein Betriebspraktikum, um erste Eindrücke in der Arbeitswelt zu sammeln. Doch die zweiwöchige „Schnupperzeit“ im Frühjahr 2018 müssen sich die Kids selbst organisieren. Am besten schon jetzt, mit eurer elterlichen Hilfe und der optimalen Bewerbung.
Gemeinsam & gezielt bewerben
Bevor es an das Schreiben der Bewerbung geht, solltet ihr zusammen gut überlegt werden, welches Praktikum überhaupt infrage kommt. Denn es sollte nicht irgendein Praktikum sein, nur um den Lehrer zufrieden zu stellen. Im besten Fall ist es bereits der allererste Schritt zu einer späteren Ausbildung. Also gut überlegen, welche persönlichen Stärken, Interessen und Fähigkeiten zu welcher Berufsrichtung passen könnten. Und ruhig ausgiebig darüber in der Familie debattieren. Das Schülerpraktikum selbst bietet dann eine gute Möglichkeit, die persönlichen Erwartungen mit der Realität zu vergleichen.
Am besten „mehrgleisig fahren“
Für ein mögliches Praktikum besser nicht nur einen Betrieb ins Auge fassen. Denn vom Losschicken der Bewerbung bis zum Erhalt einer Zu- oder eben auch Absage können einige Wochen vergehen. Und wenn dann tatsächlich eine Absage kommt, ist kostbare Zeit verstrichen. Andere mögliche Praktikumsbetriebe haben sich bis dahin vielleicht längst für einen anderen Kandidaten entschieden.
Telefonisch anfragen
Dies empfiehlt sich schon deshalb, weil nicht alle Firmen, die generell Praktika anbieten, auch Schüler nehmen. Ein Anruf kann darüber Klarheit verschaffen. Sich persönlich vorzustellen und nach einem Praktikum zu erkundigen, macht sogar einen noch besseren Eindruck. Ganz egal, welche Weg nun gewählt wird: bei beiden Kontaktaufnahmen danach erkundigen, an wen konkret die Bewerbung zu richten ist. Eine Person mit Namen anzusprechen, bringt bereits wichtige Pluspunkte und klingt deutlich besser als „Sehr geehrte Damen und Herren“. Und auch abklären, ob die Bewerbung per Ost oder online erfolgen soll.
Die korrekte Bewerbung
Sie unterscheidet sich im Wesentlichen kaum von einer Bewerbung für einen Ausbildungsplatz und sollte auch dementsprechend sorgfältig angefertigt werden. Die Bewerbung besteht aus:
Anschreiben, Lebenslauf, letztem Zeugnis (Kopie), ggf. einem Foto (kein Muss).
Für den Versand per Post am besten eine handelsübliche Bewerbungsmappe verwenden. Dort werden dann alle oben genannten Unterlagen zusammengefügt.
Wichtige Tipps für das Anschreiben
Auch auf die Form kommt es an: Deshalb weißes, nicht zu dünnes Papier und eine gut lesbare Schriftart (z.B. Arial, Times New Roman) wählen. Die Schriftgröße sollte 11 bis 12 Punkte betragen. Der linke Seitenrand sollte 24 mm und der rechte mindestens 8 mm haben. Mit der Anschrift des Empfängers beginnt man am besten 34 mm vom oberen Rand. So kann man nämlich einen Fensterumschlag verwenden.
Kurz und gut: So sollte die Bewerbung abgehalten sein. Also möglichst auf den Punkt bringen, warum man diese Stelle möchte und weshalb man dafür geeignet ist.
Die Form des Anschreibens:
+ Absender (oben links), Empfänger (darunter), Ort und Datum (rechts oben).
+ Dann folgt eine Betreff-Zeile
Betreff-Beispiel: Bewerbung für ein Schülerpraktikum im Zeitraum XX.05. bis XX.05. 2013.
+ Persönliche Anrede: Sehr geehrter Herr (NAME) oder Sehr geehrte Frau (NAME)
+ Anliegen und Begründung (warum ich, warum dieses Unternehmen)
Anliegen-Beispiel: In einem zweiwöchigen Betriebspraktikum, dass in der 9. (oder 10.) Klasse von meiner Schule empfohlen wird, möchte ich den Beruf der Erzieherin und Ihre Kita näher kennenlernen. Daher bitte ich um ein Schülerpraktikum in Ihrer Einrichtung.
+ Abschlussformel und Gruß: z.B. Es würde mich freuen, wenn ich bei Ihnen mein Schülerpraktikum absolvieren darf. Mit freundlichen Grüßen XXX (eigener Name)
Hinweise für den Lebenslauf
Der Lebenslauf sollte maximal eine Seite betragen und mit den persönlichen Geburtsdaten beginnen. Dann folgen Angaben zur Schulbildung, Praxiserfahrungen, Sprach- und Computerkenntnisse sowie Hobbys. Als Schüler hat man meist noch keine oder nur wenige praktische Erfahrungen. Daher kann dieser Teil kurz gehalten sein. In den Blickpunkt können dafür Lieblingsfächer und Hobbys gerückt werden. Sie „erzählen“ dem Praktikumsleiter bereits etwas von der Persönlichkeit des Bewerbers und begründen meist auch den Praktikumswunsch. Übrigens: Rechtschreibfehler kommen nicht gut an, also ruhig von einem anderen Korrektur lesen lassen, bevor die Bewerbung losgeschickt wird.
Wichtige gesetzliche Regelungen zum Schülerpraktikum
Versicherungsschutz: Das Betriebspraktikum ist eine schulische Pflichtveranstaltung. Jeder Schüler ist bei seiner Tätigkeit außerhalb der Schule versichert, wenn ihm beispielsweise im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg ein Unfall passiert. Allerdings ist nur dieser Arbeitsweg versichert. Der Schüler muss also unmittelbar nach Ende des täglichen Betriebspraktikums nach Hause gehen, um den vollen Versicherungsschutz zu erlangen.
Im Schadenfall: Verursacht der Schüler in seinem Praktikum einen Schaden, kommt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung hierfür auf. Diese muss die Schule für den Schüler abschließen, um ihn für Haftungsfälle abzusichern. Eltern sind verpflichtet, die Kosten für die Versicherungsprämie zu bezahlen. Doch Vorsicht: Dieser Versicherungsschutz ist kein Rundum-Schutz. Handelt der Schüler während des Schulpraktikums vorsätzlich oder grob fahrlässig, muss er selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Vorsätzlich handelt der Schüler, wenn er den Schaden absichtlich herbeiführt. Grob fahrlässig, wenn er es auf den Schaden ankommen lässt, obwohl er das Risiko erkennen kann.
Arbeitszeiten: Hier gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) im Betriebspraktikum. Danach darf die Dauer der täglichen Arbeitszeit 8 Stunden, in der Woche 40 Stunden nicht überschreiten (§ 8 JArbSchG). Aber es gibt klare Regeln:
+ Schüler unter 15 dürfen höchstens sieben Stunden täglich und insgesamt nur 35 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
+ Jugendliche ab 15 dürfen höchsten acht Stunden täglich oder 8,5 Stunden bei entsprechendem Ausgleich an anderen Wochentagen und insgesamt nur 40 Stunden pro Woche im Praktikum arbeiten.
+ Ruhepausen von mindestens 30 Minuten (4 ½ bis 6 Stunden Arbeitszeit) und 60 Minuten (bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit) müssen festgelegt sein. Ohne Pause darf nicht länger als 4 ½ Stunden gearbeitet werden.
Einige Ausnahmen: Von der Arbeitszeitbeschränkung sind die Bereiche wie Gastronomie, Bau und Landwirtschaft ausgenommen: Aber auch hier dürfen jeweils 11 Stunden täglich nicht überschritten werden. Nicht erlaubt ist eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Nur wenn der Schüler älter als 16 Jahre ist, darf er wie folgt im Betrieb eingesetzt werden:
bis 22 Uhr in Gaststätten
ab 5 Uhr in Bäckereien
ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr in der Landwirtschaft
Arbeiten am Wochenende: Betriebspraktikanten dürfen grundsätzlich weder an Samstagen noch an Sonntagen beschäftigt werden.
Arbeitsvertrag für da Praktikum: Zwingend ist ein Vertrag nicht vorgeschrieben, da Schüler üblicherweise nur kurze Zeit in einem Betrieb oder Unternehmen bleiben.
Vergütung: Generell wird ein Schülerpraktikant nicht bezahlt. Aber es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob es am Ende eine kleine Anerkennung gibt, zum Beispiel ein Geschenk.
Besuch vom Lehrer: Der Klassenlehrer besucht den Schüler an seinem Praktikumsplatz, spricht mit ihm und seinem „Vorgesetzten auf Zeit“, klärt mögliche Unstimmigkeiten.
Arbeitszeugnis: Der Betrieb stellt ein so genanntes Praktikumszeugnis aus. Darin werden Tätigkeit, Lern- und Arbeitsbereitschaft, Verhalten, Teamfähigkeit und Dauer des Praktikums beschrieben. Es gibt aber keine Noten wie in der Schule.
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