Wohnraum ist teuer und knapp – vor allem in Ballungsräumen und Großstädten. Wer eine neue Wohnung sucht, der braucht Geduld, wer eine gefunden hat, braucht oft starke Nerven und sollte seine Rechte kennen.
Wer muss eigentlich jetzt den Makler bezahlen?
Bis Mai 2015 mussten Mieter, die eine Wohnung suchten, tief in die Tasche greifen (Maklerprovision = 2,38 Kaltmieten), wenn ein Makler eine Wohnung vermittelt hat – oft sogar dann, wenn der Makler vom Vermieter beauftragt wurde. Seit Juni letzten Jahres gilt das “Bestellerprinzip”. Jetzt müssen Mieter die Provision nur zahlen, wenn sie den Makler schriftlich beauftragen und ihnen die Wohnung exklusiv angeboten wird. Exklusiv heißt: Der Makler darf die Wohnung nicht bereits im Bestand haben, wenn er den Auftrag erhält. Und: Bei Wohnungsangeboten im Internet gibt es auch keine Provision.
Besichtigungsgebühr statt Maklerprovision?
Da Wohnungssuchende keine Provision mehr zahlen müssen, werden viele Makler erfinderisch. Um die Lücke im Honorar zu schließen, werden oft Besichtigungsgebühren verlangt. Für eine Gruppenbesichtigung bis zu 35 Euro, für Einzeltermine bis zu 50 Euro. Wer nicht zahlt, hat keine Chance, die Wohnung zu mieten. Der Mieterbund warnt: Jede Gebühr, die von Mietern verlangt wird – egal ob Besichtigungs-, Bearbeitungs- oder Reservierungs- gebühr – ist unzulässig und muss nicht bezahlt werden. Tipp: Wer eine Gebühr oder Provision zahlt, weil er die Wohnung sonst nicht bekommt, sollte das unter Zeugen tun und sie anschließend – wenn der Mietvertrag unterschrieben ist – vom Makler zurückverlangen (Wohnraumvermittlungsgesetz). Für die Rückforderung unrechtmäßiger Gebühren hat der Mieter drei Jahre Zeit.
Wohnungsbesichtigung: worauf ist zu achten?
Wer einen Wohnungsbesichtigungstermin bekommt, sollte auf folgendes achten:
- Besichtigung bei Tageslicht und nicht allein, denn vier Augen sehen mehr als zwei.
- Auf Probleme im Haus achten – (un)gepflegtes Treppenhaus, kaputte Haustürschlösser, ordentliche oder defekte Briefkästen etc.
- Wohnung mit Einbauküche? Integrierte Elektrogeräte wie Geschirrspüler oder Kühlschrank sollten sauber und funktionstüchtig sein.
- Waschbecken, Toilette, Wanne und Spüle dürfen keine Risse oder Abplatzungen haben, Wasserhähne und Toilettenspülung sollten funktionieren.
- Lärm und Gerüche im Wohnumfeld prüfen – gibt es ein Restaurant, einen Supermarkt mit Ladezone oder eine Diskothek in der Nähe?
- Schimmel und Wasserflecken an den Wänden – besonders an den Außenwänden, in Fensternischen, in Bad und Küche? Ist Schimmel sichtbar oder lassen sich die Fenster durch feuchtes Mauerwerk schwer schließen, ist eine Anmietung nicht ratsam!
- Laminat oder Parket auf Kratzer prüfen, Auslegware auf Beschädigungen.
Vereinbarungen in einem Übernahmeprotokoll?
Ist der Mietvertrag unterschrieben und die Wohnung soll übergeben werden, bietet ein Übernahmeprotokoll Rechtssicherheit. Darin sollten (vorhandene) Mängel erfasst und die fachgerechte Beseitigung durch den Vermieter vereinbart werden. Bei Unklarheiten Fotos zu machen, damit man belegen kann, dass Mängel vorhanden waren. Unbedingt auf die Unterschrift des Vermieters bestehen!
Die wichtigsten Tipps für die Wohnungssuche
Wohnraum ist teuer und knapp – vor allem in Ballungsräumen und Großstädten. Wer eine neue Wohnung sucht, der braucht Geduld, wer eine gefunden hat, braucht oft starke Nerven und sollte seine Rechte kennen.
Wer muss eigentlich jetzt den Makler bezahlen?
Bis Mai 2015 mussten Mieter, die eine Wohnung suchten, tief in die Tasche greifen (Maklerprovision = 2,38 Kaltmieten), wenn ein Makler eine Wohnung vermittelt hat – oft sogar dann, wenn der Makler vom Vermieter beauftragt wurde. Seit Juni letzten Jahres gilt das “Bestellerprinzip”. Jetzt müssen Mieter die Provision nur zahlen, wenn sie den Makler schriftlich beauftragen und ihnen die Wohnung exklusiv angeboten wird. Exklusiv heißt: Der Makler darf die Wohnung nicht bereits im Bestand haben, wenn er den Auftrag erhält. Und: Bei Wohnungsangeboten im Internet gibt es auch keine Provision.
Besichtigungsgebühr statt Maklerprovision?
Da Wohnungssuchende keine Provision mehr zahlen müssen, werden viele Makler erfinderisch. Um die Lücke im Honorar zu schließen, werden oft Besichtigungsgebühren verlangt. Für eine Gruppenbesichtigung bis zu 35 Euro, für Einzeltermine bis zu 50 Euro. Wer nicht zahlt, hat keine Chance, die Wohnung zu mieten. Der Mieterbund warnt: Jede Gebühr, die von Mietern verlangt wird – egal ob Besichtigungs-, Bearbeitungs- oder Reservierungs- gebühr – ist unzulässig und muss nicht bezahlt werden. Tipp: Wer eine Gebühr oder Provision zahlt, weil er die Wohnung sonst nicht bekommt, sollte das unter Zeugen tun und sie anschließend – wenn der Mietvertrag unterschrieben ist – vom Makler zurückverlangen (Wohnraumvermittlungsgesetz). Für die Rückforderung unrechtmäßiger Gebühren hat der Mieter drei Jahre Zeit.
Wohnungsbesichtigung: worauf ist zu achten?
Wer einen Wohnungsbesichtigungstermin bekommt, sollte auf folgendes achten:
- Besichtigung bei Tageslicht und nicht allein, denn vier Augen sehen mehr als zwei.
- Auf Probleme im Haus achten – (un)gepflegtes Treppenhaus, kaputte Haustürschlösser, ordentliche oder defekte Briefkästen etc.
- Wohnung mit Einbauküche? Integrierte Elektrogeräte wie Geschirrspüler oder Kühlschrank sollten sauber und funktionstüchtig sein.
- Waschbecken, Toilette, Wanne und Spüle dürfen keine Risse oder Abplatzungen haben, Wasserhähne und Toilettenspülung sollten funktionieren.
- Lärm und Gerüche im Wohnumfeld prüfen – gibt es ein Restaurant, einen Supermarkt mit Ladezone oder eine Diskothek in der Nähe?
- Schimmel und Wasserflecken an den Wänden – besonders an den Außenwänden, in Fensternischen, in Bad und Küche? Ist Schimmel sichtbar oder lassen sich die Fenster durch feuchtes Mauerwerk schwer schließen, ist eine Anmietung nicht ratsam!
- Laminat oder Parket auf Kratzer prüfen, Auslegware auf Beschädigungen.
Vereinbarungen in einem Übernahmeprotokoll?
Ist der Mietvertrag unterschrieben und die Wohnung soll übergeben werden, bietet ein Übernahmeprotokoll Rechtssicherheit. Darin sollten (vorhandene) Mängel erfasst und die fachgerechte Beseitigung durch den Vermieter vereinbart werden. Bei Unklarheiten Fotos zu machen, damit man belegen kann, dass Mängel vorhanden waren. Unbedingt auf die Unterschrift des Vermieters bestehen!
Sara
Was für ein toller Beitrag!!! Vielen Dank für die super nützlichen Tipps <3
XX Sara von The Cosmopolitas
5 November
Hanna Adams
Meine Schwester hat ihre Wohnung mit einem Immobilienmakler gefunden und ist sehr zufrieden damit. Danke für die Tipps, worauf man bei der Wohnungsbesichtigung achten sollte. Besonders dass man tagsüber kommen sollte, und noch ein 2. Paar Augen mitbringen sollte.
6 September
helga
Danke für Tipps zur Wohnungssuche! Meine Freundin hat sich vor kurzem eine für ihr Studium passende Wohnung gefunden. In einem ruhigen Stadtviertel verläuft nun ihr studentisches Leben viel fröhlicher. “Ach, wo sind denn meine Studienjahre?!” ächzt immer die Oma!
27 November
Hans
Ich denke, der schnellste Weg ist, sich von einer Immobilienagentur beraten zu lassen. Sie sollten auch vorsichtig sein, bevor Sie einen Mietvertrag abschließen. Einige Klauseln müssen im Vertrag eingehalten werden.
21 Oktober