-> Hier gehts zum ersten Teil
Das Jahr 2020 bringt viele Änderungen für uns alle – die meisten sind positiv. Wir haben euch im 1. Teil einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Bereich Arbeit und Soziales gegeben. Heute folgt der 2. Teil und es geht um die wichtigsten Neuerungen im den Bereichen Wohnen, Auto und Steuern
Teil 2: Wohnen, Auto, Steuern
1. Verpflegungspauschale auf Dienstreisen steigt
Für Arbeitnehmer, die für ihre Firma mehr als acht Stunden beruflich unterwegs sind bzw. auf Dienstreise in eine andere Stadt fahren, steigen die Verpflegungspauschalen von 12 auf 14 Euro, bei 24 Stunden dienstlichem Aufenthalt außerhalb des Wohnortes auf 28 Euro und für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen auf 14 Euro.
2. Elektro-Dienstwagen mit steuerlichem Vorteil
Wer von seiner Firma einen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen erhält, und das Fahrzeug auch privat nutzen darf, muss nicht nur bis Ende 2021, sondern bis Ende 2030 lediglich die Hälfte des Geldwerten Vorteils versteuern. Und das Aufladen der Batterien im Unternehmen bleibt bis Ende 2030 steuerfrei.
3. Jobticket wird steuerlich begünstigt
Mitarbeiter, die das Jobticket von ihrem Gehalt finanzieren, müssen nur 25 Prozent versteuern – es bleibt außerdem sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können sie die 30-Cent-Entfernungspauschale für den Arbeitsweg steuerlich absetzen. Wer das Jobticket zusätzlich zum Gehalt bekommt, muss es ebenfalls nicht versteuern.
4. Kraftfahrerpauschale wird eingeführt
Wer als Kraftfahrer viele Tage unterwegs ist und im LKW übernachten muss, kann ab Januar 2020 pauschal 8 Euro pro Arbeitstag steuerlich geltend machen.
5. Wohngeld wir endlich angehoben
Die Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und Einkommen was überfällig. Ab Januar erhöht sich Reichweite des Wohngeldes und die Zahl der Empfänger steigt. Künftig werden mehr als 660 000 Haushalte vom Wohngeld profitieren – bisher waren es 480 000. Wie viel Wohngeld gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren wie Miethöhe, Bundesland, Stadt oder Kommune und Mietstufe ab. In Mietstufe 1 steigt der Zuschuss beispielsweise von 312 auf 338 Euro, in Mietstufe 2 von 378 auf 409 Euro und in Mietstufe 3 von 450 auf 487 Euro.
6. Mehrwertsteuer im öffentlichen Fernverkehr
Wer Autos von der Straße bekommen will, muss den öffentlichen Fernverkehr attraktiver machen. Die Senkung der Preise für Bahntickets im Fernverkehr ist ein richtiger Schritt, deshalb wird die Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19 auf sieben Prozent herabgesetzt.
7. Neuer Bußgeldkatalog tritt in Kraft
Die einen sagen, es war überfällig, die anderen finden die Anhebung der Geldstrafen übertrieben. Fest steht: Bußgelder werden drastisch angehoben.
Parken in der zweiten Reihe sowie auf Geh- und Radwegen werden künftig mit bis zu 100 Euro bestraft. Gleiches gilt fürs Halten auf Radwegen, die mit gestrichelter weißer Linie auf die Straße aufgemalt sind. Wer dabei jemanden behindert oder gefährdet, etwas beschädigt oder wenn ein Autofahrer länger als eine Stunde auf Geh- oder Radweg parkt, gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen mit einer Geldbuße bis zu 320 Euro rechnen, außerdem mit einem einmonatigen Fahrverbot, sowie zwei Punkten in Flensburg. Wer Rettungskräfte behindert, wird mit 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat bestraft und wer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn behindert, muss mit einer Strafe von 240 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.
8. Führerschein für Roller und Moped schon mit 15 Jahren
Das Mindestalter zum Führen eines Mopeds oder Rollen wird herabgesetzt. Künftig dürfen Jugendliche bereits mit 15 Jahren den Roller-Führerschein machen.
9. Mehr Sicherheit für Radfahrer – neues Verkehrsschild
Ab 2020 wird ein neues Verkehrsschild eingeführt – es verbietet Autos das Überholen von Zweirädern. In Straßenabschnitten, in doch überholt werden darf, soll innerorts ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gelten – außerhalb von Ortschaften werden zwei Meter vorgeschrieben. Außerdem wird es künftig einen grünen Pfeil nur für Radfahrer beim Rechtsabbiegen geben.
10. Einführung neuer Typenklassen für Autos
Ab 2020 sind zirka elf Millionen Autofahrer von einer Veränderung der Typklasse ihrer Kfz-Versicherung betroffen. Etwa 4,6 Millionen werden von den Veränderungen profitieren, allerdings müssen 6,5 Millionen Fahrzeughalter höhere Beiträge zahlen.
11. Steuerfreibetrag wird erneut angehoben
Auch im Jahr 2020 wird der Steuer-Grundfreibetrag angehoben. Das jährliche Einkommen ist damit für alle Steuerzahler bis zu einem Betrag von 9408 Euro (Ledige) steuerfrei – bisher lag die Summe bei 9168 Euro. Für Verheiratete gilt dann ein Freibetrag von 18812 Euro (2019 waren es 18336 Euro).
12. Mehrwertsteuer auf Hygieneartikel sinkt
Diese Neuerung wird besonders Frauen freuen, denn 2020 tritt eine lang ersehnte Änderung in Kraft: Hygieneartikel wie Tampons und Slipeinlagen werden günstiger, weil die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird.
13. Dienstfahrrad bleibt steuerfrei
Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ein Dienstfahrrad gestellt bekommen – was er, zusätzlich zum regulären Gehalt spendiert – wird nicht steuerpflichtig (geldwerter Vorteil), sondern bleibt bis 2021 steuerfrei.
14. Keine Plastiktüten mehr im Supermarkt
Um Plastikmüll zu reduzieren, tritt 2020 ein Verbot von Plastikeinkaufstüten in Kraft. Ausgenommen sind allerdings immer noch dünne Tütchen, die etwa in den Obst- und Gemüseabteilungen ausliegen, sowie stabile Kunststofftragetaschen.
Das ändert sich: Weitere 14 gesetzliche Änderungen im Jahr 2020
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Das Jahr 2020 bringt viele Änderungen für uns alle – die meisten sind positiv. Wir haben euch im 1. Teil einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Bereich Arbeit und Soziales gegeben. Heute folgt der 2. Teil und es geht um die wichtigsten Neuerungen im den Bereichen Wohnen, Auto und Steuern
Teil 2: Wohnen, Auto, Steuern
1. Verpflegungspauschale auf Dienstreisen steigt
Für Arbeitnehmer, die für ihre Firma mehr als acht Stunden beruflich unterwegs sind bzw. auf Dienstreise in eine andere Stadt fahren, steigen die Verpflegungspauschalen von 12 auf 14 Euro, bei 24 Stunden dienstlichem Aufenthalt außerhalb des Wohnortes auf 28 Euro und für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen auf 14 Euro.
2. Elektro-Dienstwagen mit steuerlichem Vorteil
Wer von seiner Firma einen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen erhält, und das Fahrzeug auch privat nutzen darf, muss nicht nur bis Ende 2021, sondern bis Ende 2030 lediglich die Hälfte des Geldwerten Vorteils versteuern. Und das Aufladen der Batterien im Unternehmen bleibt bis Ende 2030 steuerfrei.
3. Jobticket wird steuerlich begünstigt
Mitarbeiter, die das Jobticket von ihrem Gehalt finanzieren, müssen nur 25 Prozent versteuern – es bleibt außerdem sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können sie die 30-Cent-Entfernungspauschale für den Arbeitsweg steuerlich absetzen. Wer das Jobticket zusätzlich zum Gehalt bekommt, muss es ebenfalls nicht versteuern.
4. Kraftfahrerpauschale wird eingeführt
Wer als Kraftfahrer viele Tage unterwegs ist und im LKW übernachten muss, kann ab Januar 2020 pauschal 8 Euro pro Arbeitstag steuerlich geltend machen.
5. Wohngeld wir endlich angehoben
Die Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und Einkommen was überfällig. Ab Januar erhöht sich Reichweite des Wohngeldes und die Zahl der Empfänger steigt. Künftig werden mehr als 660 000 Haushalte vom Wohngeld profitieren – bisher waren es 480 000. Wie viel Wohngeld gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren wie Miethöhe, Bundesland, Stadt oder Kommune und Mietstufe ab. In Mietstufe 1 steigt der Zuschuss beispielsweise von 312 auf 338 Euro, in Mietstufe 2 von 378 auf 409 Euro und in Mietstufe 3 von 450 auf 487 Euro.
6. Mehrwertsteuer im öffentlichen Fernverkehr
Wer Autos von der Straße bekommen will, muss den öffentlichen Fernverkehr attraktiver machen. Die Senkung der Preise für Bahntickets im Fernverkehr ist ein richtiger Schritt, deshalb wird die Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19 auf sieben Prozent herabgesetzt.
7. Neuer Bußgeldkatalog tritt in Kraft
Die einen sagen, es war überfällig, die anderen finden die Anhebung der Geldstrafen übertrieben. Fest steht: Bußgelder werden drastisch angehoben.
Parken in der zweiten Reihe sowie auf Geh- und Radwegen werden künftig mit bis zu 100 Euro bestraft. Gleiches gilt fürs Halten auf Radwegen, die mit gestrichelter weißer Linie auf die Straße aufgemalt sind. Wer dabei jemanden behindert oder gefährdet, etwas beschädigt oder wenn ein Autofahrer länger als eine Stunde auf Geh- oder Radweg parkt, gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen mit einer Geldbuße bis zu 320 Euro rechnen, außerdem mit einem einmonatigen Fahrverbot, sowie zwei Punkten in Flensburg. Wer Rettungskräfte behindert, wird mit 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat bestraft und wer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn behindert, muss mit einer Strafe von 240 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.
8. Führerschein für Roller und Moped schon mit 15 Jahren
Das Mindestalter zum Führen eines Mopeds oder Rollen wird herabgesetzt. Künftig dürfen Jugendliche bereits mit 15 Jahren den Roller-Führerschein machen.
9. Mehr Sicherheit für Radfahrer – neues Verkehrsschild
Ab 2020 wird ein neues Verkehrsschild eingeführt – es verbietet Autos das Überholen von Zweirädern. In Straßenabschnitten, in doch überholt werden darf, soll innerorts ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gelten – außerhalb von Ortschaften werden zwei Meter vorgeschrieben. Außerdem wird es künftig einen grünen Pfeil nur für Radfahrer beim Rechtsabbiegen geben.
10. Einführung neuer Typenklassen für Autos
Ab 2020 sind zirka elf Millionen Autofahrer von einer Veränderung der Typklasse ihrer Kfz-Versicherung betroffen. Etwa 4,6 Millionen werden von den Veränderungen profitieren, allerdings müssen 6,5 Millionen Fahrzeughalter höhere Beiträge zahlen.
11. Steuerfreibetrag wird erneut angehoben
Auch im Jahr 2020 wird der Steuer-Grundfreibetrag angehoben. Das jährliche Einkommen ist damit für alle Steuerzahler bis zu einem Betrag von 9408 Euro (Ledige) steuerfrei – bisher lag die Summe bei 9168 Euro. Für Verheiratete gilt dann ein Freibetrag von 18812 Euro (2019 waren es 18336 Euro).
12. Mehrwertsteuer auf Hygieneartikel sinkt
Diese Neuerung wird besonders Frauen freuen, denn 2020 tritt eine lang ersehnte Änderung in Kraft: Hygieneartikel wie Tampons und Slipeinlagen werden günstiger, weil die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird.
13. Dienstfahrrad bleibt steuerfrei
Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ein Dienstfahrrad gestellt bekommen – was er, zusätzlich zum regulären Gehalt spendiert – wird nicht steuerpflichtig (geldwerter Vorteil), sondern bleibt bis 2021 steuerfrei.
14. Keine Plastiktüten mehr im Supermarkt
Um Plastikmüll zu reduzieren, tritt 2020 ein Verbot von Plastikeinkaufstüten in Kraft. Ausgenommen sind allerdings immer noch dünne Tütchen, die etwa in den Obst- und Gemüseabteilungen ausliegen, sowie stabile Kunststofftragetaschen.
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