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Das ändert sich: 16 gesetzliche Änderungen im Jahr 2020
Das ändert sich: 16 gesetzliche Änderungen im Jahr 2020

Quelle: freestocks.org

Ratgeber

Das ändert sich: 16 gesetzliche Änderungen im Jahr 2020

-> Hier gehts zum zweiten Teil

Das Jahr 2020 bringt viele Änderungen für uns alle – die meisten sind positiv. Wir haben wie immer einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen für euch zusammengetragen, auf die ihr euch schon jetzt einstellen könnt. Im ersten Teil geht es um alle Änderungen im Arbeits- und Sozialbereich.

Teil 1: ARBEIT und SOZIALES

1. Für Azubis wird der Mindestlohn verbindlich

Ab 2020 gibt es endlich einen Mindestlohn für alle Azubis. Im ersten Ausbildungsjahr dürfen sie monatlich nicht weniger als 515 Euro verdienen. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung um weitere 18 Prozent, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr. Bis zum Jahr 2023 soll dann die Basisvergütung auf 620 Euro pro Monat steigen.

2. Gesetzlicher Mindestlohn wird angehoben

Zum 1. Januar wird der Mindestlohn von 9,19 Euro (2019) auf 9,35 Euro angehoben und ab 2020 darf in KEINEE Branche weniger als der Mindestlohn gezahlt werden. Er gilt allerdings weiter nicht für:

Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach der Arbeitslosigkeit;

Praktikanten innerhalb von drei Monaten, wenn das Praktikum freiwillig erfolgt oder das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet;

Jugendliche innerhalb einer Einstiegsqualifikation;

Achtung! In einigen Branchen wird der Mindestlohn zusätzlich angehoben – und hier gibt es in den einzelnen Bundesländern zusätzliche Unterschiede.

3. Mehr Geld für alle Pflegekräfte

Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und den Personalmangel zu beheben, wird der Pflegeberuf attraktiver gestaltet. Ab 2020 sollen Pflegekräfte einen Stundenlohn von 14 Euro erhalten.

4. Änderungen in der Ausbildung der Pflegekräfte

Bislang waren die Ausbildungen zum Altenpfleger, zum Gesundheits- und Krankenpfleger sowie zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger eigenständig geregelt. Ab 2020 werden diese Berufe in einer generalisierten Ausbildung zur “Pflegefachfrau” oder zum “Pflegefachmann” zusammengeführt.

5. Mehr Sozialhilfe und mehr Geld für ALG II – Empfänger

Ab 1. Januar 2020 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Sozialhilfe und Grundsicherung 1,88 Prozent mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 432 Euro im Monat – also acht Euro mehr als bisher. Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für ältere Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren erhöht sich der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro.

6. Kinderzuschlag wird angehoben

Alle einkommensschwachen Familien, die einen Kinderzuschlag erhalten, können sich freuen, denn der steigt im Januar auf 185 Euro im Monat.

7. Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt

Das zu berücksichtigende Einkommen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steigt von 54.450 Euro auf 56.250 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern lassen.

8. Anhebung Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte

Für alle, die privat krankenversichert sind, gibt es außerdem gute Neuigkeiten: Durch die Erhöhung der Sozialversicherungswerte steigt der Arbeitgeberzuschuss von 351,66 Euro auf 367,97 Euro pro Monat.

9. Zusatzbeitrag der Krankenversicherung steigt

Der Beitragssatz zum Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent.

10. Entlastung von pflegenden Angehörigen

Ab 2020 werden erwachsene Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Die bisherige Regelung der Mindestselbstbehalte entfällt. Diese lagen 2019 bei 1800 Euro für das Kind und zusätzlich bei 1.440 Euro für dessen Ehegatten. In der neuen Regelung wird das Einkommen der Ehepartner nicht mehr berücksichtigt.

11. Die Renten steigen in Ost und West

Gute Nachrichten gibt es für Senioren in Ost und West, denn die Altersbezüge steigen auch im neuen Jahr kräftig. Im Osten gibt es 3,92 Prozent mehr und im Westen 3,15 Prozent mehr Rente.

12. Impfungen gegen Masern werden gesetzlich

Die Impfpflicht für Masern kommt. Eltern müssen ab dem 1. März 2020 vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schulen nachweisen, dass sie gegen die Infektionskrankheit geimpft sind.

13. Hebammenausbildung wird reformiert

Für Hebammen und Entbindungshelfer wird die Ausbildung verändert. Sie müssen künftig in einem dualen Studium auf ihren verantwortungsvollen Beruf vorbereitet werden.

14. Kinderfreibetrag wird angehoben

Gute Nachrichten für Eltern: Der Kinderfreibetrag wird zum 1. Januar 2020 um satte 192 Euro angehoben und betragt dann 5.172 Euro pro Kind im Jahr.

15. Bundes-Teilhabe-Gesetz kommt endlich

Zum 1. Januar 2020 gilt das Bundes-Teilhabe-Gesetz, mit dem sich viele Leistungen für Menschen mit Behinderungen ändern. Durch das neue Gesetz erhalten Menschen, die Hilfe zur Pflege und/oder Eingliederungshilfe bekommen, mehr Geld. Außerdem steigen die Freigrenzen für Vermögen und Einkommen.

Wer Eingliederungshilfe bekommt, darf ab Januar bis zu 30000 Euro behalten. Ab 2020 steigt zudem der Vermögensfreibetrag auf über 50000 Euro und das Einkommen und das Vermögen des Partners wird nicht mehr herangezogen. Menschen mit Behinderung, die Sozialhilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch beziehen, dürfen bis zu 5 000 Euro behalten. Und: Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, erhalten ab Januar 26 Euro mehr pro Monat.

16. Trennungskinder erhalten mehr Unterhalt

Eltern, die getrennt leben, müssen ihren Kindern ab 2020 mehr Unterhalt zahlen. Der Mindestsatz steigt um 15 bis 21 Euro pro Monat. Alle Kinder unter sechs Jahren erhalten mindestens 369 Euro, Kinder zwischen sechs und elf Jahren 424 Euro und für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren beträgt der monatliche Mindestunterhalt 497 Euro.

Was ändert sich 2020? Im zweiten Teil informieren wir euch über die Änderungen in den Bereichen Wohnen, Auto und Steuern.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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