
Aufbewahrungsfristen für Dokumente – alle Unterlagen im Überblick!
Kennt ihr die Aufbewahrungsfristen für Dokumente? Die wenigsten von uns kennen sie und das, obwohl wir alle in Rechnungen, Kontoauszügen, Steuerbelegen, Urkunden ersticken und es Jahr für Jahr mehr Ordner werden, in denen wir all diese Unterlagen aufbewahren. Doch man kann sich „etwas Luft verschaffen“, denn nicht alle Dokumente, Rechnungen oder Steuerbelege müssen ewig aufbewahrt werden – es gibt Aufbewahrungsfristen, die uns entlasten. Wir sagen euch, wann ihr welche Unterlagen entsorgen könnt und welche ihr lieber aufheben solltet.
Kaufverträge, Kontoauszüge
Info: Auf einige Geräte gibt es fünf Jahre Garantie auf Bauteile (z. B. Brüheinheit Kaffeemaschine).
Info: Häufig gibt der Handwerker z. B. auf das neue Dach fünf Jahre Garantie – Rechnung aufheben.
Info: Gilt nur, wenn der Mieter ausgezogen ist. Wohnt er noch, darf der Vertrag nicht vernichten werden.
Info: Verbrauchsabrechnungen dienen dem Preisvergleich, sind aber nach fünf Jahren nicht mehr aktuell, dann endet die Aufbewahrungsfrist.
Info: Wer Sozialleistungen erhält oder eine Erbschaft macht, sollten sie 20 Jahre als Nachweis aufheben.
Info: Das umfasst auch die Steuerbelege, die dem Finanzamt vorgelegt werden müssen. Hier sind die Aufbewahrungsfristen unbedingt zu beachten.
Gesundheitsdokumente
Info: Wer nach einem Unfall z. B. eine Rente erhält, sollte die Röntgenbilder als Nachweis behalten und sollte die Aufbewahrungsfrist nicht unterschreiten.
Info: Um eine Krankheit gegenüber einer Versicherung zu dokumentieren – Berichte aufheben!
Info: Frist gilt für Ärzte. Patienten sollten sich die Akte geben lassen z. B. wenn der Arzt in Rente geht.
Info: Wer eine Minderungsrente erhält, sollten den Bescheid aufheben bis er Altersrente beantragt und auch hier die Aufbewahrungsfrist nicht vorzeitig beenden.
Info: Achtung! So lange der Versicherungsvertrag noch läuft, muss die Police aufbewahrt werden!
Info: Wer durch einen Unfall bleibende Schäden erlitten hat, sollte Reha-Unterlagen länger aufheben und sich nicht unbedingt an der vorgegebenen Aufbewahrungsfrist orientieren.
Zeugnisse, Diplome, Nachweise
Info: Diese Dokumente sind für den Rentenantrag jedes Versicherten enorm wichtig. Ohne die Belege, die das Arbeitsleben dokumentieren, kann die Rentenversicherung keine Rente berechnen.
Auch danach sollte die Aufbewahrungsfrist nicht enden!
Geburts- Tau- und Sterbeurkunden
Info: Kindergeld, Hochzeit, Personalausweis- oder Passantrag – nichts geht ohne Geburtsurkunde und es gibt keine Aufbewahrungsfristen.
Info: Wichtig, wenn Kinder z. B. zur Konfirmation oder Kommunion angemeldet werden sollen.
Info: Wird ein Kind geboren, erfolgt ein Eintrag ins Stammbuch – wichtig für den Rentenantrag.
Info: Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen vor Gericht, ist nur mit einem Scheidungsurteil möglich.
Info: Wer wissen möchte, woher die Urgroßeltern stammen, sollte derartige Urkunden aufbewahren.
Info: Wichtig für das Nachlassgericht beim Antrag auf Testamentseröffnung oder für den Erbschein.
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