close
Was ändert sich 2021? 16 gesetzliche Änderungen | Teil 1: ARBEIT, SOZIALES, WOHNEN
Was ändert sich 2021? 16 gesetzliche Änderungen | Teil 1: ARBEIT, SOZIALES, WOHNEN

Quelle: Unsplash

Ratgeber

Was ändert sich 2021? 16 gesetzliche Änderungen | Teil 1: ARBEIT, SOZIALES, WOHNEN

TEIL 2

Das neue Jahr bringt viele Änderungen für uns alle – die meisten sind positiv. Wir haben wie immer einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2021 für euch zusammengetragen, auf die ihr euch schon jetzt einstellen könnt. Der erste Teil enthält alle Änderungen bei Arbeit, Soziales und Wohnen. Im Teil 2 geht es unter anderem um die Themen Steuern, Pendlerpauschale und CO2 Steuer.

1. Für Azubis steigt die Ausbildungsvergütung

Ab 2021 können sich alle Azubis über eine höhere Ausbildungsvergütung freuen. Sie steigt im ersten Ausbildungsjahr monatlich von 515 Euro auf mindestens 550 Euro – weniger darf kein Azubi mehr verdienen! Außerdem bekommen Azubis im zweiten Ausbildungsjahr um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent mehr Ausbildungsvergütung. Ausgangssumme ist jeweils die Einstiegsvergütung.

2. Gesetzlicher Mindestlohn wird erneut angehoben

Zum 1. Januar wird der Mindestlohn auf 9,50 Euro pro Stunde angehoben – in KEINER Branche dürfen Arbeitnehmer weniger verdienen. Und: Am 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn erneut auf 9,60 Euro.

3. Zusatzbeiträge in der GKV steigen

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden 2021 werden angehoben – zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent. Hier haben die Krankenkassen allerdings einen Spielraum, denn sie können individuell festlegen, in welcher Höhe – es gibt lediglich einen Richtwert, der nicht überschritten werden darf.

4. Mehr Sozialhilfe und mehr Geld für ALG II – Empfänger

Ab 1. Januar 2021 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 446, statt 432 Euro im Monat – also 14 Euro mehr als bisher. Paare und Bedarfsgemeinschaften erhalten zwölf Euro mehr – statt 389 Euro sind es ab Januar 401 Euro. Wer Kinder zwischen 14 und 17 Jahren erzieht, erhält zusätzlich 45 Euro mehr pro Monat.

5. Eltern dürfen trotz Elterngeld länger arbeiten

Mütter und Väter dürfen ab 2021 zwei Stunden pro Woche (Teilzeit) mehr arbeiten – statt 30 dann 32 Stunden – und dabei gleichzeitig Elterngeld beziehen. Allerdings gilt das nur dann, wenn das Kind nach dem 1. September zur Welt kommt.

6. Kindergeld und Kinderzuschlag steigen

Gute Nachrichten gibt es für Familien, denn sie profitieren ab Januar gleich doppelt. Der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt um 20 Euro – von 185 Euro auf 205 Euro.

Beim Kindergeld wird pro Kind 15 Euro mehr gezahlt. Statt bisher 204 Euro bekommen Eltern für das erste und zweite Kind 219 Euro pro Monat. Für das dritte Kind zahlt der Staat 225 Euro statt 210 Euro und ab dem vierten Kind werden 250 Euro statt 235 Euro ausgezahlt.

7. Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger

Ab 2021 erhalten Hartz-IV-Empfänger 14 Euro mehr pro Monat. Alleinstehende bekommen 446 Euro statt 432 Euro monatlich. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro. Dadurch wird die Summe von 373 Euro pro Monat ausgezahlt. Für Kinder ab fünf Jahren steigt der Satz um 33 auf dann 283 Euro und Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten monatlich 309 Euro.

8. Anhebung Unterhaltsvorschuss

Kinder von Alleinerziehenden, deren unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt zahlt, bekommen Unterhaltsvorschuss vom Staat. Abhängig vom Alter der Kinder werden diese monatlichen Leistungen angehoben:

  • Kinder von 0 bis 5 Jahren erhalten 174 Euro (bisher 165 Euro).
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten 232 Euro (bisher 220 Euro).
  • Kinder von 12 bis 17 Jahren erhalten 309 Euro (bisher 293 Euro).

9. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Patientenakte

Beim „gelben Schein“ oder bei der „AU“ – wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kurz genannt wird – entfällt ab Januar der Durchdruck. Denn: Die Ärzte übermitteln die Daten künftig digital an die Krankenkassen. Und auch die Patientenakten werden digital. Ab Januar müssen nämliche alle gesetzlichen Krankenkassen eine elektronische Patientenakte anbieten, wenn es der Versicherte möchte. Außerdem kann jeder Patient selbst entscheiden, welche Daten darin gespeichert werden sollen.

10. Krankenkasse kann schneller gewechselt werden

Wer sich über einen höheren Zusatzbeitrag bei seiner bisherigen Krankenkasse ärgert, kann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Hier wird der Wechsel zwischen den Krankenkassen erleichtert, denn die Mindestvertragslaufzeit verkürzt sich von 18 auf 12 Monate. Außerdem ist kein Kündigungsschreiben mehr nötig, weil Versicherte nur noch bei der neuen Versicherung ihren Beitritt erklären müssen. Um alles anderen Formalitäten kümmert sich die neue Krankenkasse.

11. Höhere Pauschbeträge für behinderte und blinde Menschen

Bei der Steuererklärung können Menschen mit einer Behinderung ab 2021 höhere Pauschalbeträge geltend machen. Bei einem Grad der Behinderung von 50 gilt dann eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro. Und: Der Pauschbetrag für blinde Menschen wird von 3700 Euro auf 7400 Euro angehoben, wenn das Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis oder eine festgestellte Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 vorliegen.

12. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wer Kinder allein erzieht, darf bei der Einkommenssteuer künftig einen zusätzlichen Steuerfreibetrag – den sogenannten Entlastungsbetrag geltend machen. Dieser liegt eigentlich bei 1908 Euro für das erste Kind, aber wegen der Corona-Krise war er schon in diesem Jahr auf 4008 Euro erhöht worden. Dieser Satz gilt auch im Jahr 2021 und für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu.

13. Grund- und Kinderfreibetrag steigen

Ein Teil des Einkommens bleibt mit dem Grundfreibetrag immer steuerfrei. Dieser steigt im Jahr 2021 von 9408 Euro auf 9696 Euro. Für Kinder dürfen weitere Freibeträge geltend gemacht werden – für den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag. Insgesamt bleiben für 2021 für jedes berücksichtigungsfähige Kind 8388 Euro steuerfrei – 576 Euro mehr als im Jahr 2020.

14. Ab Januar erhalten 1,3 Millionen Rentner eine Grundrente

Die Grundrente kommt. 1,3 Millionen Rentner haben ab 2021 Anspruch auf den Zuschlag, der ihre Rente erhöht. Und zwar ohne Bedürftigkeitsprüfung. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Grundrente ist, dass der Rentner mindestens 33 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt hat.

15. Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rente steigt

In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2021 von 6900 Euro auf 7100 Euro (Westdeutschland) und von 6450 Euro auf 6700 Euro (Ostdeutschland).

16. Das Wohngeld wird angehoben

Als Ausgleich für gestiegene Kosten bei Benzin, Heizöl und Gas gibt es ab Januar ein höheres Wohngeld. Es steigt um 15 Euro pro Monat und pro weiterem Haushaltsmitglied werden zusätzlich 3,60 Euro gezahlt.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

vier × drei =