an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Dort werden Frauen nicht nur unentgeltlich beraten, sondern die Behörde kontaktiert auch stellvertretend die Personalabteilung eines Betriebes oder den Geschäftsführer, um auf die Situation der Frau hinzuweisen und nach einer Lösung zu suchen.
#me too ist richtig – aber es reicht nicht. Frauen müssen sich aktiv gegen sexuelle Belästigungen und Übergriffe wehren!
Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.